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Welsch (Projektbearbeiter): Einstellung der finanziellen Unterstützung mittelloser Personen mit dem 16. November 1848 unter Hinweis auf die überwundene Stockung des Wirtschaftslebens; für Arbeitsunfähige ist die Armenpflege zuständig. Die Möglichkeit einer Anstellung bei öffentlichen Arbeiten, sofern es die klimatischen Bedingungen sowie die finanziellen Mittel der Stadt erlauben, besteht im Falle desjenigen Personenkreises, der auf dem freien Markt keine Beschäftigung findet
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| | Licence | Public Domain Mark 1.0 | | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| | Reference | Kundmachung: Der Gemeinderath der Stadt Wien hat durch Beschluß vom 6. d. M. in Anbetracht der traurigen Verhältnisse zu Folge deren die Möglichkeit mangelte [...] / Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Wien : K. K. Hof- u. Staatsdr., 16.11.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-36210 / Public Domain Mark 1.0 |
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