Welsch (Projektbearbeiter): Einstellung der finanziellen Unterstützung mittelloser Personen mit dem 16. November 1848 unter Hinweis auf die überwundene Stockung des Wirtschaftslebens; für Arbeitsunfähige ist die Armenpflege zuständig. Die Möglichkeit einer Anstellung bei öffentlichen Arbeiten, sofern es die klimatischen Bedingungen sowie die finanziellen Mittel der Stadt erlauben, besteht im Falle desjenigen Personenkreises, der auf dem freien Markt keine Beschäftigung findet
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