Welsch (Projektbearbeiter): Verlängerung der für die Ablieferung von Waffen gesetzten Frist bis einschließlich 19. November 1848 (nach Intervention des Wiener Gemeinderats). Da die geringe Resonanz des Appells vom 16. November offensichtlich der Furcht vor Sanktionen geschuldet war, wird nochmals ausdrücklich Straffreiheit zugesichert
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