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Welsch (Projektbearbeiter): Berechtigt zur Teilnahme an den öffentlichen Bauarbeiten sind ab dem 27. November 1848 nur noch solche in Wien wohnhaften Arbeiter, "welche durch körperliche Kräfte, Fleiß und Ordnungsliebe sich dazu eignen", zwischen 18 und 60 (bei Männern) bzw. über 30 Jahre (bei ledigen Frauen) alt sind und keine Unterstützung erhalten. Pro Familie kann nur in begründeten Ausnahmefällen mehr als eine Person beschäftigt werden
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Kundmachung: Der Gemeinderath der Stadt Wien bringt hiemit den bei den sogenannten Nothstandsbauten beschäftigten Arbeitern zur Kenntniß ... / Vom Gemeinderathe der Stadt Wien. Wien : K. K. Hof- u. Staatsdr., 24.11.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-36350 / Public Domain Mark 1.0 |
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