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Welsch (Projektbearbeiter): Die Petitionen von Mühlenbesitzern aus den Provinzen Schlesien, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Posen und Preußen auf administrative Erschwerung der Anlage neuer sowie Entschädigung der Besitzer bereits bestehender Mühlen werden im Hinblick auf das Prinzip der allgemeinen Gewerbefreiheit abgelehnt. Auch den Anträgen auf Aufhebung der auf den Mühlen ruhenden Lasten (des sog. Mühlenzinses) kann pauschal nicht nachgegeben werden. Eine Kommission soll in jedem Einzelfalle denjenigen Teil des Mühlenzinses feststellen, welcher als Gewerbeabgabe zu werten ist
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| Licence | Public Domain Mark 1.0 | Usage | Beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungshinweise.
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[Literaturangaben zum Werk]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [Jahr der Digitalisierung]: Angabe des permanenten Identifiers, ggf. Seitenangabe. (Beispiel: Gutenberg Bibel [1454/55]. Digitalisiert durch die Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg Frankfurt am Main [2011]: urn:nbn:de:hebis:30:2-13126.)
| Reference | Bericht der Fach-Kommission für Handel und Gewerbe über eine Anzahl auf die Verhältnisse der Mühlenbesitzer bezüglichen Petitionen: Die vielen Petitionen, [...] / Referent: Abgeordneter Tamnau ... [Berlin], 27.07.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-38902 / Public Domain Mark 1.0 |
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