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Welsch (Projektbearbeiter): Gesetzentwurf des Ministerium Auerswald - Hansemann die Preußische Gemeindeordnung betreffend. Nach Ansicht der Regierung faßt der vorliegende Entwurf "... das Gute und Bewährte aus den Städte-Ordnungen von 1808 und 1831, aus der rheinischen Gemeinde-Ordnung von 1845, aus der westphälischen Landgemeinde-Ordnung von 1842 ..." zusammen. "Nur dasjenige ... was auf den Ideen der Grundherrlichkeit, auf ständischen Privilegien, auf Klassen-Eintheilungen ... beruht und dem Geiste der Gegenwart nicht mehr entspricht, mußte [sic!] völlig ausgeschieden werden." (Aus der Vorl.)
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| Reference | Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen &c. &c. lassen der zur Vereinbarung der Verfassung berufenen Versammlung hiebei den von Unserem [...] / (gez.) Friedrich Wilhelm. (Gez.) v. Auerswald. Hansemann. v. Schreckenstein. Milde. Maercker. Gierke. Kühlwetter. [Berlin], 13.08.1848. Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg, https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hebis:30:2-38947 / Public Domain Mark 1.0 |
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