fähigen Kandidaten sind folgende. Er muß Bür­ger/ dreisig Jahre alt/ und Besizer eines reinen Vermögens von wenigstens 12,000 Schweizer- Franken am Wehrt seyn.

Vierter Titel.

Dieser begreift die Artikel 19 ai.incl.

Der iyle derselben bestimmt die Organisation der Behörden.

Der 2oke garantirt die Religions-Verfassung, die im Kanton geübt wird, und

der 2>te sichert die Befugnis Zehenten- und Boden- Zinße loszukaufen, wobei die Art und Weise dieses Loskaufs bestimmt ist.

Zu der bundesmäßigen allgemeinen Kontingents- Mannschaft von 15,20z Mann/ liefert der Kanton Echaffhausen 23z Mann; und zu den allgemeinen Geldbeiträgen von 490,507 Schweizer-Franken 9327 Franken.

Uebrigens bestehen in dem Kanton Schaffhausen, neben den durch die Verfassung aufgestellten obersten Behörden, folgende öffentliche Aemter: ein Kirchen-und Schulrath, ei» Ehegericht, eine Rechenkammer, welche die Rechnungen öffentlicher Beamten revidirt, ein Auf- falls-Rath, von dem alle Konkursfälle gerichtlich ver­handelt werden, ein Sani:äls-Rath, ein Kreis-Rath, eine Kantons-Polizelkommisston, und ein Kommerzlen- Rath, unter der Benennung kaufmännisches Direktorium.

Die Finanzen des Kantons werden durch zwei Säkelmcister verwaltet, welche Mitglieder des kleinen