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Mitglieder des kleinen Raths sind y, und bleiben 6 Jahre im Amte. Der Kanton ist in 8 Distrikte, Z8 Zirkel, und 268 Gemeinen eingetheilt; die Distrikte werden durch Regierungs-Kommissare, die Zirkel aber durch Friedensrichter verwaltet.

Die Gerechtigkeitspflege wird in erster Instanz, durch die Friedensrichter, dann durch Tribunale und das Appellajions-Gericht ausgeübt, wobei ein Mitglied des kleinen Raths als Präsident vorsijt. Es wird vom großen Rath alljährlich erneuert, und seine Aus« spräche gestatten keine wettere Appellazion. Die Justiz« Einrichtung kann in größer» Werken nachgelesen wer­den, die Gerichts-Sporteln sind übrigens sehr lcidentlich. Die Kantons-Einkünfce fließen aus keinen direkten Auf« lagen, und nur sehr dringende Fälle haben zuweilen hiezu genöthigt. Demohnerachtet können sie nach einem dreijährigen Durchschnitt von 1808 1810 auf 430 * 080. L. angenommen werden. Die Ausgaben betru­gen etwas Weniges mehr, welches dann durch direkte Auflagen «rsezt werden muß. Das Militär des Kan« tons ist in Friedenszeiten sehr beschränkt, Und besteht in beiläufig 50 Mann, die durch einen Hauptmann und Lieutenant kommandirt werden. Seine Unterhal­tung wird gewöhnlich nicht gar auf 31,000 k. berech« net. Dagegen waren diese Ausgaben während der französischen Revoluzions-Periode um so lästiger, da sie blos bis in dem Jahr 18 ti. 404,000 Lire betrugen.

Eine der stärksten Ausgaben des Kantons ist die Un­terhaltung der Straffen und Wege. Es find zwar demsel- Vi. Bau». D