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Gesellschafter oder Kompagnon feinet- Handlung a». Der Kairfmann fand sich sehr geschmeichelt, und trat sehr gern in die Handelsverbindung mit dem deutschen Könige. Jeder von ihnen schoß 100 Mark zusammen. Nun wurde Rath gehal­ten, wozu man das Geld mit Vortheil anwenden könne. Kaufe du in Straßburg Haringe, sagte der König zum Kauf- manne, und führe sie nach Kölln; dort kaufe aber Wein und bringe ihn nach Straßburg. Der Kaufmann stutzte. Ge­rade umgekehrt, dachte er, würde es vielleicht vorthcilhafter fein! Es war freilich eben so, als wenn man aus Sachsen Sand in die Mark Brandenburg fahren, und von da Garten­erde zurücknehmen wollte- Jedoch der deutsche König war Handelsgesellschafter, wer mochte da widersprechen? Mit schwerem Herze» kaufte der Handelsmann Haringe auf, die freilich in so großer Menge vorhanden waren, daß man sich für ein Spottgeld mit einem großen Verrathe versehen konn­te. Aber wie wird es nun erst in Kölln sei»? Dort be­kommt man sie fast au» der ersten Hand, und versendet sie nach Straßburg! Unser Kaufmann langte glücklich mit einem Schiffe voll Haringe, und einem Kopfe voll Grillen in Kölln air. Doch wag geschahe! Die Kleinhändler schlu­gen sich fast um seine vollen Tonnen: denn er war die Nachricht vom Meere eingegangen, daß die, auf den Haringe-