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mit einem glänzenden blauen augförmigen Flecken bezeichnet, der Rand derselben ist gelb­lich. Der Körper ist braun, und die Ringe desselben sind dunkler. Die Raupe ist grün mit weissen Strichen, und hat einen blauen Kopf, auch ist das Pfeilchen auf dem After blau; sie nährt sich von Weidenblättern.

Die Nachtfalter.

Die Nachtfalter unterscheiden sich von den Tag - und Dämmerungsfaltcrn durch die bärstenartigen Fühlhörner, welche von der Wurzel bis zur Spitze allmählig dünner werden.

Sie fliegen meistens allein bey Nacht, um sich zu nähren oder fort zu pflanzen. Am Tage sitzen sie an versteckten Orten. Auch die Raupen der Nachtfalter fressen mei­stens bey Nacht. Die Puppen sind gemeiniglich oval, und liegen, die Federmottcn ausge­nommen, alle in einem dünnern oder dickern Gcspinnste.

Der Pfau-Nachtfalter (krF. 2.). Die Grundfarbe dieses Nachtfalters ist braun, wellenförmig schatttrt; auf jedem Flügel befindet sich ein Pfauenspiegel, und die Fühl­hörner sind kammförmkg. Die schöne grüne, etwas gelbe, mit haarigen Knöpfchen ge­zierte Raupe wird vorzüglich in Oesterreich und Mähren im Monath Julius, und Au­gust auf den Birnbäumen angetroffen. Zur Zeit der Verwandlung, welche bey einigen im August, bey andern im September einfällt, verfertiget sich die Raupe entweder un­ter dem dicken Ast eines Baumes, oder auch unter dem Vordach einer nahe dabey stehen­den Mauer erst ein weitläufiges auö groben und starken Fäden bestehendes, sodann ein dichteres und festeres Gehäuse, woran sie vorne eine enge Ocffnung läßt, bis sie sich die innere steife Wand, nebst der wunderbaren, für alles, was zu ihr hinein will, verschlos­senen, für den auskriechenden Schmetterling aber sich öffnenden Thüre, zu rechte macht. Die Puppe ist dunkel rothbraun, und bleibt den Winter über in ihrem Gehäuse liegen, bis endlich nach Verlauf desselben mit ankommendem Frühlinge der schöne Schmetterling aus demselben hervor kommt *).

*) C i n tt c c 0 rkaturspstem 5. Th. 1. S. S. «34.11. J>. f. K 5 f < 1 0 Juiceten - Velust«LU»S >- Theil dass. I. raj>. Noct. Tat». I. und 4. Theil. Tab. XV. XVI XVII.