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schuldig sey, behauptete aber, die Bezahlung hätte erst nach einem Jahre Statt zu finden und er habe dem Zimmermann bis jetzt weder Sachen noch Geld gegeben.

Der Zimmermann legte dagegen eine Art von RechnungS- buch vor, in dem die Schuld des Wirthes aufgezeichnet, später­hin aber durchstrichen und dabei geschrieben war: durch alteS Silbergeschirr bezahlt.

Warum sollte der Zimmermann behaupten, eine Schuld bezahlt erhalten zu haben, welche er nicht bekommen?

Kurze Zeit darauf ging bei dem Gericht ein Brief von einem Maurergesellen aus einer entfernten Seestadt ein, worin dieser Maurergesell bekannte, daß er ganz allein den Diebstahl begangen habe und jetzt mit seiner Beute nach Amerika segele. Er warnte daS Gericht, Unschuldige nicht weiter zu verfolgen.

Man zog Erkundigungen ein und es fand sich, daß dieser Geselle bei demselben Maurer gearbeitet hatte, welcher gleich zu­erst mit der Polizey in's Haus gedrungen war und jenen Fi­dibus aufgehoben hatte. Dieser sein früherer Meister erkannte auch gleich seine Handschrift und nannte ihn einen schlechten Kerl, zu welchem man sich der That versehen könne, der auch früher mehrere Wochen lang für ihn in jenem bestohlenen Hause gearbeitet habe und bald nach dem Diebstahle davon gewandert sey.

Befragt, ob er bei dem Gesellen etwas von den gestohle­nen Sachen bemerkt, erwiederte er nein. Der Gesell sei nur zur Arbeit gekommen, habe aber nicht in seinem Hause gewohnt.

Man forschte in der angegebenen Wohnung des Gesellen nach und erfuhr nur, daß der Gesell außer seiner schlechten Klei­dung und einem ärmlichen Bündel nichts besessen. Als man dort auch den Brief vorzeigte, behaupteten die Leute, der Mensch habe weder lesen noch schreiben können, er müsse sich's durch einen andern haben schreiben lassen.

Dies widersprach nun der Angabe seines Meisters, der die Handschrift deS Gesellen gleich erkannt haben wollte, auch er­fuhr man, daß die Frau deS Maurers eine Reise nach jener Seestadt gemacht hatte, aus welcher der Brief gekommen war, so wie, daß der Zimmermann und der Maurer in letzter Zeit viel mit einander verkehrt hatten.

Die Sache wurde immer dunkler. Der gefangene Wirth hatte den Gesellen durchaus nicht gekannt, gleichwohl war der Wirth scheinbar im Besitze verschiedener gestohlener Sachen. Wenn der Geselle, wie er schrieb, allein den Diebstahl vollbracht, wie kamen dann das Schnupftuch und die Quittung des Wirths in das erbrochene Haus ?

Niemand wußte, waS davon zu denken sey, bis ein Poli- zeybeamter auf die Aehnlichkeit der Handschrift des Briefes mit der Handschrift des Zimmermanns in jenem Rechnungsbuche aufmerksam machte und sich die Untersuchung nochmals mit dem­selben beschäftigte.

Bei dieser Gelegenheit benahm sich der Zimmermann noch ängstlicher und verlegener, als daS erste Mal und verschwur sich hoch und theuer, den Maurergesellen nie gesehen zu haben, ob­gleich viele Zeugen bekundeten, daß man sie beisammen gesehen.

Auf dies auffallende Betragen hin verordneten die Gerichte bei ihm eine Haussuchung und alSbald fanden sich dort nicht nur alle gestohlenen Sachen, sondern im Keller verscharrt auch die Leiche des Maurergesellen.

Der Zimmermann konnte jetzt nicht mehr läugnen und ge­stand Alles.

Er mit dem Maurer und seinem Gesellen hatten den Ein­bruch und Diebstahl gemeinschaftlich ausgeführt, denn sie waren alle drei im Hause bekannt. Der Zimmermann kannte nun auch den Schenkwirth und seine Frau und war auf den ab­

scheulichen Gedanken gekommen, den Verdacht auf diese Un­schuldigen zu wälzen.

Doch wagte er nicht selbst in die Schenke zu gehen, son­dern schickte den Maurer und seinen Gesellen hin, während er in einiger Entfernung auf ihre Rückkehr wartete. Der Maurer warf daS mitgenommene Taschenbuch der Bestohlenen durchs Fenster hinter den Schrank, das Schnupftuch hatte der Zimmer- mann sich schon vor langer Zeit zugeeignet und die Zoll-Quit­tung hatte ihm den Schenkwirth früher ein Mal gegeben, da­mit er auf der Rückseite ihre Berechnung machen konnte. Nun hatte er diese Quittung wie einen FidibuS zusammengelegt und das, was er selbst auf der Rückseite geschrieben, verbrannt, so daß aber noch das Datum zu lesen blieb. DieS Fidibus-Ende und das Schnupftuch brachten sie an den Ort des Diebstahls und der Maurer drängte sich mit der Polizey hinein, damit diese Sachen ja nicht übersehen würden. Das Schnupftuch fand die Polizey, den FidibuS aber hob der Maurer selbst auf und über­gab ihn.

Der Maurergeselle war übrigens ein Trunkenbold und seine Mitschuldigen trauten ihm nicht. Er sollte darum auch gleich die Stadt verlassen, vorher aber kamen sie über die Theilung der Beute im Hause des Zimmermanns in Streit und Kampf und Zimmermann und Maurer tödteten den Gesellen und ver­scharrten ihn.

Die Angst, daß dieser Mensch vermißt werden könnte, viel­leicht auch der Wunsch, den Schenkwirth zu retten, trieb später den Zimmermann an, jenen Brief zu schreiben, den die Frau des Maurers in der Seestadt auf die Post geben mußte.

Nachdem so Alles klar geworden, wurden die unschuldigen WirthSleute sofort in Freiheit gesetzt, die beiden Diebe und Mörder aber hingerichtet.