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Senator verwies ihm seine Unterbrechung, da er sich freiwillig seines Rechtes begeben habe, auch sey es gar nicht so erwiesen, daß ich aus Habgier gefrevelt, denn nach seiner eigenen Aussage sey ja der Getödtcten nichts gestohlen worden. Ja, er ging noch weiter; er erklärte dem Gouverneur, daß er über das frühere Leben seiner Tochter Rechenschaft geben müsse. Denn nur so könne man schließen, ob ich die Wahrheit gesagt habe oder nicht. Zugleich hob er für heute das Gericht auf, um sich, wie er sagte, aus den Papieren der Verstorbenen, die ihm der Gouverneur übergeben werde, Rath zu holen. Ich wurde wieder in mein Gefängniß zurückgeführt, wo ich einen traurigen Tag verlebte, immer mit dem heißen Wunsch beschäftigt, daß man doch irgend eine Verbindung zwischen der Todten und dem Nothmantel entdecken möchte. Voll Hoffnung trat ich den andern Tag in den Gerichtssaal. Es lagen mehrere Briefe auf dem Tisch; der alte Senator fragte mich, ob sie meine Handschrift seyen. Ich sah sie au und fand, daß sie von derselben Hand seyn müßten, wie jene beiden Zettel, die ich erhalten. Ich äußerte dies den Senatoren, aber sie schienen nicht darauf zu achten, und antworteten, daß ich beides geschrieben haben könne und müsse, denn der Namenszug unter den Briefen sey unverkennbar ein Z, der Anfangsbuchstabe meines Namens. Die Briefe aber enthielten Drohungen an die Verstorbene und Warnungen vor der Hochzeit, die sie zu vollziehen im Begriff war.
Der Gouverneur schien sonderbare Aufschlüsse in Hinsicht auf meine Person gegeben zu haben; denn man behandelte mich an diesem Tage mißtrauischer und strenger. Ich berief mich, zu meiner Rechtfertigung, auf meine Papiere, die sich in meinem Zimmer finden müssen, aber man sagte mir, man habe nachgesucht und nichts gesunden. So schwand mir, am Schlüsse dieses Gerichts, alle Hoffnung, und als ich am dritten Tage wieder in den Saal -
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