50 Bewohner Asiens. Japaner.

lernen, nicht im Stande waren, einige Laute derselben hervorzubringen, und sie hat das Eigene, daß für viele Gegenstände zwei Worte vorhanden sind, von welchen man das eine gegen höhere Personen, oder gegen solche, mit denen man artig sprechen will, das andere gegen seines gleichen im gewöhnlichen Verkehre gebraucht. Schulen findet man fast in allen Dör­fern, und man zieht die Kinder darin, ohne sie zu schlagen. Alle Kinder sagen das Gelernte auf einmal her, ähnlich, wie es in den lankaster'schen Schulen der Fall ist.

Die Kinder behalten nicht dieselbe Tracht, noch denselben Namen, bei­des wechselt nach dem verschiedenen Alter. Der Name, welcher ihnen bei ihrer Geburt gegeben wurde, bleibt ihnen bis zu ihrer Mannbarkeit, zu welcher Zeit sie einen andern bekommen, welchen sie bis in ihr Alter be­halten. Treten aber im Leben anderweitige, wichtige Fälle ei», erhält man z. B. Anstellungen, oder verändert dieselben, so erhält man dafür einen Zunamen.

Die ehelichen Verbindungen werden in der Regel früh, und nicht von denen, welche in der Ehe mit einander leben sollen, sondern von den Ältern geschlossen.

Die Hochzeitsgebräuche sind nach dem Stande des Bräutigams verschieden. Landleute, Gewerbtreibende und Beamtete haben verschiedene Hochzeitsgebräuche. Von den Städtern werden die Hochzeiten gewöhnlich unter einem Zelte im Freien gefeiert. Ein Hundskopf, welcher den Gott der Ehe bedeutet, wird auf den Altar gestellt, er soll darstellen, daß in der Ehe Treue und Wachsamkeit nothwendig sei. Zwei Jünglinge mit Schmet­terlingsflügeln stellen die Schutzengel der Neuverehlichten vor. Braut und Bräutigam habe» jeder eine »»angezündete Fackel in der Hand, mit wel­cher sie an den Altar treten, unterdes; der Priester die Gebete liest. Die Braut zündet darauf ihre Fackel am Feuer des Altars an, reicht sie dem Bräutigam dar, welcher dann daran die seinige anbrennt. Mit dieser ein­fachen Zeremonie ist die Ehe eingeweihet, und die Anwesenden erheben nach Vollzug dieser Feierlichkeit ein Freudengeschrei. Die Kleider, welche die Braut bis zu ihrer Verehelichung getragen, und ihre K nderklcider werden darauf von den Ältern und Freunden in das Feuer geworfen. Die Hoch­zeitsfeste pflegen gewöhnlich zwei Tage zu dauern, und auch hier, wie an­derswo, große Unkosten zu verursachen.

In den höheren Ständen müssen Mann und Frau von gleicher Geburt oder gleichem Range sein. Der Mann kann sich von seiner Frau nach Belieben scheiden, da er sie ja dem Vater vorher theuer abkaufen mußte.