fti Bewohner Asiens. Japaner.

ohne die Erlaubniß dazu erhalten zu haben, ein solches Kleid anzuziehen wagte, der würde gleichfalls üble Zufälle bekommen. Stirbt der Dairi, so erhebt der geistliche Hofstaat, welcher fast ganz aus Personen seiner Familie besteht, den nächsten Erben, ohne Unterschied des Alters und Geschlechts, auf den Thron. So kommt es denn zuweilen, daß unmündige Prinzen, oder noch ledige Prinzessinnen, oder gar die Wittwe, wenn sie so nahe verwandt ist, die Stelle einnehmen. Haben mehre Thronbewerber gleiche Ansprüche, so erkennt man jedem abwechselnd, auf eine Reihe von Jahren die Regierung zu. Diese Thronveränderungen bilden so lange das tiefste Geheimniß, bis die Nachfolge ganz geordnet ist, auch beim Kubo ist der­selbe Fall. Der Name des Dairi wird sehr geheim gehalten, und nur we­nige Menschen aus seiner Umgebung kennen denselben während seines Lebens.

Gesetzmäßige Frauen hat der Dairi zwölf. Die Vermählungsfeierlich­keiten, die Festlichkeiten nach der Geburt eines KindeS, oder bei der Wahl einer Amme, sollen so glanzvoll sein, daß man sich keinen Begriff davon machen kann. Die Kleidung des Dairi bildet ein rothes Gewand, weist,es über einem schwarzen seidenen getragen wird, und über welches ein sehr feiner Flor hängt. Die Mütze ist kegelförmig und es hängen Troddeln von derselben herab.

Die Pracht in dem großen Palaste des Dairi ist außerordentlich. Der mit Wall und Mauern umgebene Palast hat Gaffen und außerdem noch zwei Reihen Wohnhäuser, auf jeder Seite sechs, für die t2 Kaiserin­nen, so wie noch auf das Glänzendste eingerichtete Wohnungen für die Nebenfrauen. In den Wohnungen der Kaiserinnen sind alle Abend Feste mit Musik und Tanz, und wenn der Dairi zu einer solchen Abendunter­haltung bei einer seiner Gemahlinnen eintrifft, so kommen die elf übrigen, mit ihren Hofdamen und Musikern am gleichen Orte zusammen, das Fest zu vergrößern und zu verschönern. Die Angestellten am Hofe des Dairi rühmen sich mit ihm gleicher Abstammung, und sind in sechs Klaffen ge­theilt, von welchen die unteren wieder verschiedenartige Stellen bekleiden. Kungi heißen die Mitglieder des geistlichen, Gegiö die Laien des Hof­staats. Die Tracht der Bediensteten ist nach den Klaffen, zu welchen sie gehören, verschieden. Auf beiden Seiten der Brust und auf dem Rücken haben die Höflinge ihr Wappen. Die Tracht der bei Hof angestellten Da- men ist ebenfalls von andern Standesdamen verschieden.

Hauptsächlich beschäftigt man sich am Hofe des Dairi mit den Wissen­schaften und der Tonkunst, und dies ist bei beide» Geschlechtern der Fall.