98 Bewohner Asiens. Vordcrindicr.

Haut ist zwar glänzend und sehr weich, hat aber (wie bei den Zigeunern) den Anstrich von Schmutz. Die dunkeln Augen sind nicht feuersprühend, sondern friedeathmend, die Augenbraunen schon gewölbt, die Haare weich, schwarz und glänzend. Der Bau der Frauen ist, im Verhältnisse, zarter, als der der Männer; beiden Geschlechtern sind aber kleine Hände und Füße eigen. In Folge der Nahrung aus dem Pflanzenreiche sind die Hindu's zwar sanfter Gemüthsart, aber auch feige, und, was mit Kraftlosigkeit und Feigheit häufig gepaart erscheint, schlau und hinterlistig, gegen Schwä­chere und Untergebene anmaßend, dabei mäßig und verständig, geschickt zu vielen Arbeiten, besonders solchen, welche wenig Kraft erfordern.

Kasteneintheilung.

Alle Hindu's gehören zu fünf Hauptkasten, welche wieder viele Unter­abtheilungen haben. Vier dieser Kasten werden als edel, und die fünfte wird so angesehen, als ob sie den Auswurf des menschlichen Geschlechts in sich faßte.

Die Brahminen, welche die höchste der edlen Kasten bilden, werden von allen übrigen, als höhere Wesen, denen Achtung und Ehrerbietung zu zollen ist, angesehen, und selbst Fürsten, in deren Diensten Brahminen sind, dürfen es nicht einmal wagen, dieselben anzurühren, weil der Glaube herrscht, daß diese dadurch verunreinigt werden könnten. Brahminen können nicht mit dem Tode bestraft werden, und wer einen solchen tödtet, muß zwölf Jahre, zur Sühnung seines Verbrechens, wandern, und darf weder Essen noch Trinken anders, als aus der Hirnschale des Ermordeten, zu sich nehmen. Ein Brahmin dagegen darf nicht einmal mit jemand, welcher einer andern Kaste angehört, unter gleichem Dache sein, selbst nicht in der Nähe desselben sich aufhalten, oder wohnen, ja nichts genießen, was nicht von Brahminen zubereitet ist. Obgleich eS einigen gestattet ist, Künste und Handel, Feld- und Gartenbau zu treiben; besteht doch der größte Theil von ihnen aus Priestern, Staatsbeamteten und Gelehrten. Die Brahminen dürfen weder Wein, noch Fleisch genießen, und auch keinen Betel kauen.

Die Tschetri's, Radscha's oder Kschattria's, bilde» die zweite edle Kaste, zu welcher Regenten, Fürsten und Krieger gehören. Ein Theil dieser Kaste, die Rasbuten, darf nicht heirathen, während bei einer an­deren Abtheilung, den Na iren, die Frauen mehre Männer haben dürfen.

Die dritte Kaste, die Waischi's, Waischia's, Massier, treibt Viehzucht, Feld- und Gartenbau, und Kandel, und ist von allen Hindu's