298 Bewohner Afrikas. Mauren.
sind sechs Fuß hoch. Die Fenster gegen den Hofraum sind in der Regel sehr klein, und ohne Glasscheiben, so daß das Zimmer das meiste Licht durch die Thüre erhält.
Auf den platten Dächern trocknet man die Leinewand, und schöpft da- selbst frische Lust. Der hintere Theil des Hauses ist die Hauptabtheilung des Gebäudes, und der innere Hof hat häufig einen, oder mehre Brunnen.
Auf der einen Seite des Hauses ist der Harem, auf der andern Seite wohnen die Männer.
Luxus trifft man im Innern der maurischen Häuser nicht. Die reichsten Leute haben darin einen, im Lande gearbeiteten, Teppich, einige Sofa's oder Ruhebetten (Zerbiah), an den beiden entgegengesetzten Enden des Schlafzimmers, einige viereckige oder runde Kissen auf der Strohmatte, zuweilen einige Vorhänge an den Fenstern, seltener eine Kiste, oder einen Schrank. Bis zu einer Höhe von drei Fuß über dem Boden werden die Wände mit Teppichen oder Matten bedeckt, und zuweilen mit Waffen, Werkzeugen und Flaschen, welche man an Haken oder Nägeln aufhängt, geziert.
Gewerbe und Künste betreiben die Mauren wenige, da sie nicht so viele Bedürfnisse haben, als die Europäer, und alles Nöthige, so wie manches Überflüssige, aus dem Auslande erhalten. Die Frauen spinnen Seide und Wolle, woraus sich die Männer ihrKleid (Hhaik) weben, das nie gefärbt, aber, öfter gewaschen, immer weißer wird. Auffallend ist es dem Europäer, zu sehen, mit wie wenigen und unbedeutenden Werkzeugen die Handwerker arbeiten. Ein Goldschmied trägt in einem Sacke eine» Ambos, einige Hämmer und Feilen, seine Schmelztiegel und seinen Blasebalg mit sich, schlägt seine Bude in einem Winkel des Hvfraumes auf, und fängt seine Arbeit an. Der Blasebalg ist aus einem Bocksfelle.
Den Handel mit dem Morgen lande treiben die Bewohner von Marokko durch diePilgerkaravanen, welche glie Jahr nach Mekka gehen.
In der Stadt Fas vereinigen sich die Pilger sieben Monate vor dem Feste, das zur Erinnerung an Mahomcds Geburt gefeiert wird. Drei Abtheilungen, Berber, Kaufleute und Personen, welche zum Hofe gehören, nehmen an der Karavane Theil. Die Kaufleute müssen zu diesem Zuge die Erlaubniß von den Gouverneuren der Provinzen haben, und erhalten dadurch den Vortheil, daß ihre Gläubiger während der Abwesenheit kein Recht haben, ihre Forderungen einzukassiren. Die Beamteten müssen die Erlaubniß des Sultans haben, erhalten dieselbe aber nur dann, wenn sie die Reisekosten bestreiken können. Der Oberbefehlshaber der Karavane hat

