Betreuer dieser drei Schutzgebiete sind die Söl'ring Forining, der Naturschutzbund Deutschland (Landesverband Schleswig-Holstein) und der Bund für Lebensschutz in Zusammenarbeit mit der Biologischen Station List auf Sylt
Die Lister Dünen werden in Deutschland von keiner anderen Dünenlandschaft an Großzügigkeit übertroffen. In einem Gutachten der Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege von 1965 über die Lister Dünen wird von mehreren Biologen (Prof. Dr. Ankel, Prof. Dr. Buchwald u.a.) der naturwissen-schaftliche Wert der Dünenlandschaft mit ihren Wanderdünen aufgrund ihres ursprünglichen Charakters und ihrer großflächigen Ausdehnung und zugleich der Erholungswert hervorgehoben. Alljährlich fahren Geologen, Botaniker und Zoologen mit ihren Studenten nach Sylt, um diese einmalige Landschaft zu studieren (vgl. Bruns 1975).
Der nördlichste Abschnitt des NSG Nord-Sylt, die Halbinsel Ellenbogen, wurde im vergangenen Jahrhundert durch eine Reise des berühmten Ornithologen Johann Friedrich Naumann im Jahre 1819 nach den nordfriesischen Inseln weithin bekannt. Neben Tausenden von Silbermöwen und Brandseeschwalben, 200 - 300 Paaren Sturmmöwen, 100 Paaren Eiderenten, traf Naumann hier 200 - 300 Paare der Raubseeschwalbe an. Leider ging der Brutbestand dieser seltenen Vogelart und der übrigen Vogelarten in den folgenden Jahrzehnten zurück. Betreuende Vereine waren von 1907 bis 1909 der „Ornithologische Verein zu Hamburg“, danach der „Verein Jordsand“ (bis 1920?) und die Söl’ring Foriining. 1966 schrieb H. Christiansen „Als Brutgebiet hat der Ellenbogen jede Bedeutung verloren“. Um so bemerkenswerter ist, daß wir (Bruns) vor einigen Jahren, 75 Jahre nach dem Erlöschen der Seevogelbrutkolonie, auf dem Ellenbogen eine kleinere Brutkolonie der heute sehr selten gewordenen Zwergseeschwalbe und weiterer Seevogelarten feststellen konnten. Das Listland (Lister Dünen) wird bereits seit 1923 durch eine Polizeiverordnung als NSG geschützt. Diese wurde 1969 und 1980 durch eine Landesverordnung ersetzt und erweitert. Als weiteres Naturschutzgebiet und als „Feuchtgebiet internationaler Bedeutung für Watt- und Wasservögel“ nimmt das Wattenmeer zwischen Sylt und der Festlandsküste eine herausragende Stellung ein. Es ist bereits seit 1935 als „Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Wattenmeer östlich Sylt“ geschützt, 1980 durch eine Landesverordnung als Naturschutzgebiet "Wattenmeer nördlich des Hindenburgdammes" ausgewiesen und seit 1985 im „Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ integriert. Mit 207 qkm ist diese Fläche zwischen dem Hindenburgdamm und der dänischen Grenze mehr als doppelt so groß wie die Insel Sylt (rd. 100 qkm). Die besondere Bedeutung wird weiterhin dadurch unterstrichen, daß dieses Gebiet 1968 als „Europareservat“ anerkannt wurde.
Neben einzelnen Brutvögeln am Rand (Strand) des Wattenmeeres bestehen Seevogelbrutkolonien im Königshafen auf Uthörn und auf der Lister Nehrung sowie im Deichvorland der Festlandküste vor Rodenäs und dem Hindenburgdamm. Ein Teil des ehemaligen Deichvorlandes (ca. 535 ha) wurde 1981/82 als Rickelsbüller Koog eingedeicht und seitdem vom Naturschutzverein Wiedingharde betreut. Regelmäßige Brutvögel sind: Brandgans, Eiderente, Austernfischer, Kiebitz, Sandregenpfeifer, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Silber-, Sturm-, und Lachmöwe, Küsten- und Zwergseeschwalbe .und Hohltaube.
Das Wattenmeer zwischen Sylt und dem Festland ist ganzjährig als Nahrungs-, Rast- und Mausergebiet von weit über 100.000 Wattvögeln von großer Bedeutung. So halten sich hier zeitweise für mehrere Monate große Mengen an Gänsen (Ringelgans, Nonnengans, Kurzschnabelgans, Brandgans u.a.), Pfeifenten, Alpenstrandläufer, Pfuhlschnepfen, Brachvögel, Goldregenpfeifer, Säbelschnäbler und andere Arten auf. Bisher wurden im Bereich der Insel Sylt und des Wattenmeeres bisher über 330 Vogelarten festgestellt. Damit übertrifft Sylt alle anderen Nordeseeinseln mit Ausnahme von Helgoland.
Mit der Schaffung eines Nationalparks 1985 traten strengere Schutzbestimmungen in Kraft. Ein großer Teil des Wattenmeeres mit den wichtigsten Seehundbänken, Brut-, Nahrungsund Mauserplätzen der Vögel wurde zur Zone 1 erklärt. Dazu gehört in List der innere
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