1.2.3. Zweifelhafte Gesellschaften des Sambuco racemosae-Salicion capreae
1.2.3.1. Sambucetum nigrae Oberdorfer 1973
Schwarzholunder-Schlaggesellschaft
Originaldiagnose und Synonymie:
„Sambucetum nigrae Oberd. ap. Oberd. u. Mitarb. 67" Oberdorfer 1973, Acta Bot. Ac. Sei. Hung. 19: 253, nom. illeg. (Art. 31 ICPN), non Sambucetum nigrae Fijalkowski 1967, Ann. Univ. Mariae Cu- rie-Sklodowska. Sect. 3. Biol. 22: 218.
- Sambucus nigra- Gesellschaft Oberdorfer 1967, Schriftenreihe Vegetationsk. 2: 26, nom. invalid. (Art. 2b, 3c ICPN).
Auf der Grundlage von vier Aufnahmen von Waldschlägen mit dominierenden Nitrophyten {Sambucus nigra, Urtica dioica) wurde von OBERDORFER (1973) ein Sambucetum nigrae aufgestellt. Auch bei OBERDORFER (1978) hat sich die Zahl der Aufnahmen nicht erhöht. Es handelt sich um einen Sonderfall, der sich den apophytischen, in urban-industriellen Bereichen wachsenden Brennessel-Schwarzholunder-Gcbüschen nähert, die nicht zur Klasse der Rhamno-Prunetea gehören. Zwei der vier Aufnahmen enthalten „Rubus fruticosus coli." und werden von OBERDORFER (1978) vorbehaltlich zur „Rubus ambifarius-Sambucus ni- gra-Gescllschaft" Tx. & Neumann 1950 (Mitt. Florist.-Soz. Arbeitsgem. 2:171) gestellt, gehören also zu einer Brombeergesellschaft (in welcher der ausgeprägt thamnophile Rubus fascicu- latus [R. ambifarius] allerdings kaum zu erwarten ist). Somit ist das ohnehin nicht legitim benannte Sambucetum nigrae ein hier nicht weiter zu behandelndes Syntaxon.
1.2.3.2. Rubetum vestiti Tüxen & Neumann 1950
Schlag-Gebüsch mit Samtbrombeere
Originaldiagnose:
Rubus vestitus-Ass. Tüxen 8c Neumann 1950, Mitt. Florist.-Soz. Arbeitsgem. 2: 170, nom. invalid. (Art. 2b ICPN).
Die Assoziation wurde bei TÜXEN & NEUMANN (1950) ohne Aufnahme(n) und somit nicht gültig veröffenlicht. Als „regionale Kennart" wird lediglich Rubus vestitus angegeben, außerdem als Differentialart Deschampsia caespitosa „sowie Waldpioniere des Querce- to-Carpinetum". Wie beim Pruno-Rubetum vestiti mitgeteilt, kann Rubus vestitus, der als thamnopile Art in Gebüschen außerhalb des Waldes seine größte Vitalität entfaltet, gelegentlich auch auf Waldlichtungen Bestände ausbilden. Hierzu wurden von WITTIG & BURRICHTER (1979) fünf Vegetationsaufnahmen (in denen Deschampsia caespitosa fehlt) aus Westfalen mitgeteilt, ohne (nach Art. 5 ICPN) die Assoziation damit gültig zu veröffentlichen. Da auch viele andere, für Schlaggesellschaften nicht typische Brombeerarten lokal auch auf Waldlichtungen dominieren können, wäre nach diesem Konzept eine große Zahl von „Assoziationen" möglich. Das „Rubetum vestiti" wird hier nur deswegen behandelt, weil es bereits als Assoziation bewertet wurde.
Danksagung
Für Hinweise auf Literatur habe ich Herrn Prof. Dr. H. Dierschke vielmals zu danken. 98