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heute wohl als gesichert gelten. Früheren, noch etwas unbestimmt gehaltenen Mitteilungen schliefsen sich mir neuerdings gemachte Angaben verschiedener Fischereiangestellter an, die ich bei aller Skepsis, die ich derartigen Angaben entgegenbringe, doch auf Grund des von meinen Gewährsmännern im längeren persönlichen Verkehr gewonnenen Eindruckes für verläßlich halte. Danach dürfen wir ein Brüten der Art in einem, vielleicht auch in zwei Paaren wenigstens für die Zeit um das Kriegsende (möglicherweise aber auch später noch) als feststehend annehmen; einer meiner Gewährsleute hat (1918?, 1919? oder später?) ein Paar mit seinen Jungen beobachtet und mir davon eine, trotz ihrer Einfachheit doch recht anschauliche Darstellung entworfen, dafs Zweifel an der Tatsächlichkeit des Geschilderten kaum bestehen können.
Ein weiteres, noch östlicher gelegenes Vorkommen endlich bildet das Kauden-Möuauer Teichgebiet. Bereits 1923 wurde mir von hier das Brutvorkommen der Graugans gemeldet; doch konnte ich erst 1924, zusammen mit Herrn Dr. v. VIETING- HOFF, der ebenfalls auf ein Brutvorkommen deutende Mitteilungen erhalten hatte, das sehr ausgedehnte Gebiet besuchen. Unser Besuch war jedoch viel zu kurz, um zu einem klaren Bild zu gelangen, und ebenso lieferte ein weiterer Besuch Ostern 1926 noch kein unzweideutiges Ergebnis, so sehr man nach den bisherigen Erfahrungen auch von der Richtigkeit der uns zugegangenen Mitteilungen überzeugt sein konnte. Erst P. BERNHARDT blieb es vorbehalten, durch die am 22. Mai 1926 erfolgte Beobachtung eines Grauganspaares mit 7 halberwachsenen Jungen auf dem Raudener Großteich einen alle etwa noch vorhandene Zweifel beseitigenden Brutnachweis zu erbringen. Seine in seinem Bericht ¹º ) impulsiv zum Ausdruck gebrachte Freude über seine Feststellung wird man verstehen, ihm aber dann nicht folgen können, wenn er aus der Tatsache, daß er die Vögel auf dem sächsischen Teile des von der Landesgrenze durchschnittenen Teiches beobachtet hat, den Schluß auf ein Brüten auch in Sachsen zieht (als ein einigermaßen gesichertes sächsisches Brutvorkommen könnte bisher höchstens das auf dem ebenfalls im Grenzgebiete gelegenen, mit dem Nord- und Ostufer auf die Grenze stoßenden, aber noch sächsischen Caminauer Altteiche gelten). Aber darauf kommt es ja auch garnicht an; viel wichtiger, als die von Bernhardt betonte „Staatszugehörigkeit" des Paares ist die Sicherstellung des Brutvorkommens überhaupt, der Nachweis der Art in einem Gebiet, für das die bisherigen Angaben vom Brutvorkommen der Graugans sich gar nicht viel mehr als über den Wert bloßer allgemeiner Vermutungen erhoben haben.
¹º ) Anser anser Brutvogel itn Freistaat Sachsen. Ornithol. Monatsber. 34 (1926) S. 122-123.
