zino eingewandert. Sie erwarb sich durch Handel, wie viele dieser Familien, im Laufe von 100 bis 150 Jahren, vor allem nach dem Wiener Frieden, Ansehen und Vermögen (Grundbesitz). Die Anlage von parkähnlichen Berggärten, bepflanzt mit Kastanien, durch die Benzinos ist naheliegend. Im Gerichtsbuch der Stadt Landstuhl ist unter dem Jahr 1596 der Vermerk „in dem Kesten- garten" 7 ) aufgeführt. Das würde auf ein noch frühzeitigeres Vorkommen der Kastanie hindeuten.
Hehrs (1964) agrargeographische Studien in der Gemarkung Klingenmünster vermitteln einen Einblick in die wechselvolle Geschichte der Kastanienwälder an der Haardt. Über die Ausbreitung der Rebflächen vom Hochmittelalter bis zur frühen Neuzeit schreibt Hehr (S. 144): „Als Parallelerscheinung zur Verstärkung des Weinbaues dürfte der planmäßige Anbau der Edelkastanie betrachtet werden. Weinstock und Edelkastanie sind nicht nur in ihren klimatischen Ansprüchen verwandt, bekannt ist die enge Verbindung, welche die Kastanie mit dem Weinbaubetrieb einging. Sie liefert nicht nur das Holz für die Weinbergsanlagen und Fässer, das hierzu besonders geeignet ist, sondern auch wohlschmeckende Früchte, die z. T. auch für die Schweinemast verwendet werden. Bei Streunutzung, die bei dem hohen Düngebedarf der Weinbaugebiete sehr wichtig wurde, erleiden Kastanienwälder nur geringe Schäden. Der Besitz eines Kastanienstückes wird so für den Weinbaubetrieb zu einer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit. Alle herrschaftlichen Weingüter haben innerhalb ihrer Nutzflächen auch Kastanienwälder.
Aus dem 16. Jahrhundert sind zahlreiche Hinweise für das Bestehen kleinerer und größerer Kastanienwälder gegeben: so wird ein „Kestenberg" bei St. Maria Magdalena erwähnt, „Kestenstück" am Landecker Berg, ein „Kestenwald" des Stiftes in der Nähe des Kuhnberges, von dem noch heute der Flurname „Pfaffenkastanienstück" zeugt, schließlich gehört bereits 1489 „ein Berg mit Kestenbäumen im Gehölz" zum Werschweiler Hofgut. Die Beispiele könnten noch vermehrt werden. Sie zeigen deutlich, daß kleine Kastanienwälder innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen bestanden, besonders aber war ein Teil der klimatisch begünstigten Berghänge dieser Nutzpflanze vorbehalten. Da diese Wälder fast ausschließlich im herrschaftlichen Besitz waren und die herrschaftlichen Betriebe belieferten, wurden diese Hänge, die auch z. T. für den Weinbau gut geeignet sind, nicht gerodet. Erst mit dem Ende der herrschaftlichen Zeit fielen diese Hemmungen.
An anderer Stelle schreibt Hehr über die jüngste Entwicklung (S. 175): 1
„Von der Ausdehnung der Rebflächen wird hauptsächlich das Ackerland betroffen; in jüngster Zeit rodet man auch kleinere Kastanienwäldchen, die sich aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen im Weinbaugelände erhalten hatten, jetzt aber nicht mehr notwendig sind. Bei Neuanlagen von Weinbergen werden immer mehr die flachen oder leicht hügeligen Teile der Gemarkung bevorzugt, die ein geringeres Maß an Arbeit und Unterhaltungskosten erfordern als der Anbau der steilen Hänge des Gebirgsrandes. Dort hat der Kastanienwald in den letzten Jahrzehnten wieder größere Flächen besetzt,
*) zitiert in Bäßler, K. 1944, S. 7. 86