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andere Weise verdorben sind, am Postscbalter Umtauschen, sofern Wechselmarken im Gesammt-Betrage von mindestens einer Mark (höher 3 Wir.) angemeldet werden. Der Erstattungsanspruch mnss bei der Post innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Schadens gestellt werden. Es ist nnn nicht recht verstand-. lieb, weshalb nach den neuen Bestimmungen geringere Wertbe als Mb. 1,— nicht umgetauscht werden dürfen; um so weniger verständlich ist diese Bestimmung, als der Geschäftsmann sich ja dadurch ver Verlust schützen kann, dass derselbe dem Versuch nicht widersteht, den fehlenden Betrag absichtlich hinznzuschaffeD. Nichts dürfte einfacher und selbstverständlicher sein, nm solche zum Nachtbeile der Stempelbehörde bestehenden widersinnigen
kürzlich erschienenen Broc&üre: Die Wechsel-Lehre für den Gewerbe- und Handtlsstand etc., Wilhelm Hartmanns Verlag, Berlin 0. 27, Preis Mk. 0.40 und glauben annebmen zu dürfen, dass diese befremdliche, nur zum Schaden der Steuerbehörde geschaffene
Brochüre es sich als Verdienst anrechnen darf, zuerst darauf hingtwieacn zu haben, wie leicht es ist, sich bei verdorbenen Wechselmarken auch dann schadlos zu halten, sofern man Marken in geringerem Betrage als Mk 1,— verdorben hat.
Gerichts-Entscheidungen.
Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht Lohnabzüge zu machen, wenn einer seiner Angestellten Werkzeug, das dem Geschäft gehört, beschädigt oder verliert. Vor dem Gewerbegericht in Breslau ktagte ein Arbeiter gegen einen Principal eine Lohnforderung von 2.30 Mark ein, welchen Betrag letzterer dem Ar-
Auf die Entgegnung des Vorsitzenden, das Zurückbehalten von Lohn sei in diesem Falle unzulässig, un, das Geld müsse auf dem Wege der Privatklage eingefordert werden, berief sieb Beklagter auf einen Paragraph der von dem Kläger Unterzeichneten Arbeitsordnung, nach dem die Arbeiter sich verpflichtet haben, für jeden Schaden äufzukommen, den sie absichtlich oder durch Fahrlässigkeit dem Geschäfte znfttgen. Da der Mann sich aber geweigert habe, den Schaden zu ersetzen, habe er ihm eben das
hin aus, ein Recht auf Lohneinbehaitung bestehe nicht, und wenn auch durch die Arbeitsordnung ein Arbeitgeber sich dies««
Lohn muss auf Geller und Pfennig ausbezahlt
werden.
' Reine Lohneinhaltung. Eine prinzipie'l wichtige Entscheidung, wurde vom Gewerbegericht in Frankfurt a. M. gefällt. Der Schreinergehilte Steiding, der beim Schiffsbauer Leu*.gegen einen Wochen’ohn von 21 Mk. beschäftigt war, war kontrakt- brficbig ? geworden und hatte die Arbeit ohne Kündigung verlassen. Auf Grund der Fabrikordnung suchte sich sein Arbeitgeber schadlos zu halten, indem er den letzten Wochenlobn einbehielt. Steiding klagte und erziehe insofern ein obsiegendes ürtheil, als das Gericht, ohne in die materielle Prüfung des Falles einzutreten, entschied : der eingehaltene Wochenlohn ist auszuzahlen. Das Gericht stützte sich in seiner Begründung auf den § 39t des . Bürgerlichen Gesetzbuches, der ein solches Verfahren verbietet und schloss sich damit der Auffassung namhafter Juristen an. Der sofort erhobenen Gegenklage aber wnrde stattgegeben und Steiding zur Zahlung von 21 Mk. Schadenersatz veiuriheilt, da die Gründe für ein kündigungsloses Verlassen der Arbeit in diesem Fall nicht vorhanden waren. Der Arbeiter ist also schadenersatzpflichtig, eine Lohneiuhaltung ist indess nicht mehr zulässig.
Lage des Wochenmarktes.
Gemüse: Weisskrant, neues, 20 Pfg. d. Thl., hies. Blumenkohl 25—40 Pfg. der Kopf, römisch Kohl 15 Pfg. das Pfund, Wirsing, neuer hiesiger 18 Pfg. d. Thlehn., 18—20 Pfg. d. Kopf, Ariischnken 45— 50 Pfennig, Erdarlischocken 25 Pfennig das Pfund, Spinat 8—10 Pfennig, en gros 6 Pfennig das Pfund, Sellerie 5—20 Pfennig, der Kopf, französische 40 tfenDig das Stück, Kohlrabi 8—12 Pfg. das Stück, Kopfsalat 2—3 Pfg., Romainsatat 30—40 Pfg. d. Kopf, Radieschen 5 Pfg. das Bdchn., Rhabarber 25 Pfg. r gelbe Rüben 6 Pfennig das Pfund, gelbe Rübchen (Carotten) 10 Pfennig das Pfund, weisse Rüben 6 Pfennig das Stück, rothe Rüben 30 Pfg. d. Thlch., neue Rettige 6—10 Pfg. d. Stück. Meerretüg 10—12 Pfg, das Stück, grüne Saucekräuter 20 Pfg. &, ThichD,. egyptische Zwiebeln Mk. 10.00—11.00 der Ztr., 15 Pfg. das Pfund, Einmachzwiebeln 15—18 Pfg. das Pfund, Knoblauch Mk. 2.40 das Hundert, 90 Pfg. Strauch, Kartoffeln 8—9 Pfg. _ d. Gesch., gelbe 4 Pfg., rosa 3 Pfg. das Pfund, Ms. 6 d. Malter^
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Mäuskartoffeln Mk. 5-50, Mühlhäuser Mk. 5 bis 5.50 pro Malter, Jtfagnum bonum Mk. 5.00, Schneeflocken Mk. 3.50 pro Malter, Sommer-Malteser Mk. 10.50 d. Ztr., 14 Pfg. d. Pfd., Portulak 5 Pfg. d. Bd., Gartenkresse 5—8 Pfg. das Thl., Pimperneil 5—10 Pfg., Meiran, Thymian (Bratenkraut) 5 Pfg. der Busch, Hopfen 5 Pfg. das Bündchen, Kerbel 5 Pfg., Petersilie 3 Plg. d. Stück oder das Thlch. Sauerampfer 5 Pfg. das Thlch., Gewürze! 5 Pfg-. Prinzeas- bohnen 25—50 Pfg., Zuckerschoten 30—40 Pfg. d. Pfd., Bananen 15 Pfg. d. St., Lauch 2—3 Pfg. d. St., Schwarzwurzeln 20—25 Pfg.
d. Pfd., Teltower Bübchen 25 pfg. das Pfd., Gemüsespargel Mk. 0.20—0.50 das Pfund, Suppenspargel 10—20 Pfg. das Bündchen, Gurkeu IC—30 Pfg. das Stck., Erbsen 20—40 Pfg. das Pfd., Maikraut 3 Pfg- das Bdch., Tomaten (Paradiesäpfel) neue französ. 30—40 Pfg. das Pfund.
Obst u. Früchte: Aepfel 20—45Pfg. d. Pfd., Essäpfel20—45 Pfg. d. Pfd., Goldreinelteu 45 Pfg., amerik. 3J Pfg., Tiroler 35 Pfg. ; Karthäuser 25 Pfg. das Pfund, Birnen 20—50 Pfg-, Ananas ilk.
2.00 -2.80 d. Stück, Mk. 1.00 das Pfund, Orangen 10 Pfg., Blut- j -■ '■* orangen 12—15 Pfg., Citronen 3—8 Pfg. da-? Stück, Weintrauben (Brüsseler Treibhaustrauben) Mk. 2.00 das Pfund, Haselnüsse 35—40 Pfg. das Pfund, welsche Nüsse,,, deutche Mk. 16—18, frans. Mk. 28—33 en gros, Kokosnüsse l- ; —25 Pfg. das Stück, Kastanien, Crouberger 15 Pfg,- ital. 18 Pfg. das Pfund, Ananas- Erdbeeren Mk. 1.50—1.80, Walderdbeeren Mk. 160 das Pfund,
Kirschen 30—45 Pfg. d. Pfd., Stachelbeeren' (unreif) 25 Pfg. d.
Pfd., Pariser Pfirsische 30—50 Pfg. d. St,, Aprikosen 15—25 Pfg d. Stück, französ. Mispeln 40 Pfg. d. Pfd.
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Ausstellungen.
Düsseldorf, 27., 28. und 29. Juni 1902, im Kuppelsaal der Hauptiüdustrieha'lr. Ausstellung des Vereins deutscher Rosen- freunde, in Verbindung mit dem Kongress des Vereins.
Frankfurt a. M., 30. und 31. August 1902. Blumen Ausstellung im Palmengarten.
Erfurt, 6.—14. September 1902. Ausstellung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft und Gartenbau-Ausstellung.
Magdeburg, Herbst 1902. Obstausstellung für die Provinz 8achseu.
Altenburg, (S.-A.) Ende September 1902. Gartenban-Ausstellung des Gärtner-Yereius.
Hamburg, November 1902. Aasstellung des Gartenbau- Vereins für Hamburg, Altona und Umgegend und des Vereins der Chrysanth emumfreunde im Velodrom.
Für die Redaktion verantwortlich: C. Güntter. — Druck und Verlag \
Pr. Honsack & Co. beide in Frankfurt a. M.
