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andere Weise verdorben sind, am Postscbalter Umtauschen, sofern Wechselmarken im Gesammt-Betrage von mindestens einer Mark (höher 3 Wir.) angemeldet werden. Der Erstattungsanspruch mnss bei der Post innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Schadens gestellt werden. Es ist nnn nicht recht verstand-. lieb, weshalb nach den neuen Bestimmungen geringere Wertbe als Mb. 1, nicht umgetauscht werden dürfen; um so weniger verständlich ist diese Bestimmung, als der Geschäftsmann sich ja dadurch ver Verlust schützen kann, dass derselbe dem Versuch nicht widersteht, den fehlenden Betrag absichtlich hinznzuschaffeD. Nichts dürfte einfacher und selbstverständlicher sein, nm solche zum Nachtbeile der Stempelbehörde bestehenden widersinnigen

kürzlich erschienenen Broc&üre: Die Wechsel-Lehre für den Ge­werbe- und Handtlsstand etc., Wilhelm Hartmanns Verlag, Berlin 0. 27, Preis Mk. 0.40 und glauben annebmen zu dürfen, dass diese befremdliche, nur zum Schaden der Steuerbehörde geschaffene

Brochüre es sich als Verdienst anrechnen darf, zuerst darauf hingtwieacn zu haben, wie leicht es ist, sich bei verdorbenen Wechselmarken auch dann schadlos zu halten, sofern man Marken in geringerem Betrage als Mk 1, verdorben hat.

Gerichts-Entscheidungen.

Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht Lohnabzüge zu machen, wenn einer seiner Angestellten Werkzeug, das dem Ge­schäft gehört, beschädigt oder verliert. Vor dem Gewerbegericht in Breslau ktagte ein Arbeiter gegen einen Principal eine Lohn­forderung von 2.30 Mark ein, welchen Betrag letzterer dem Ar-

Auf die Entgegnung des Vorsitzenden, das Zurückbehalten von Lohn sei in diesem Falle unzulässig, un, das Geld müsse auf dem Wege der Privatklage eingefordert werden, berief sieb Be­klagter auf einen Paragraph der von dem Kläger Unterzeichneten Arbeitsordnung, nach dem die Arbeiter sich verpflichtet haben, für jeden Schaden äufzukommen, den sie absichtlich oder durch Fahrlässigkeit dem Geschäfte znfttgen. Da der Mann sich aber geweigert habe, den Schaden zu ersetzen, habe er ihm eben das

hin aus, ein Recht auf Lohneinbehaitung bestehe nicht, und wenn auch durch die Arbeitsordnung ein Arbeitgeber sich dies««

Lohn muss auf Geller und Pfennig ausbezahlt

werden.

' Reine Lohneinhaltung. Eine prinzipie'l wichtige Ent­scheidung, wurde vom Gewerbegericht in Frankfurt a. M. gefällt. Der Schreinergehilte Steiding, der beim Schiffsbauer Leu*.gegen einen Wochenohn von 21 Mk. beschäftigt war, war kontrakt- brficbig ? geworden und hatte die Arbeit ohne Kündigung verlassen. Auf Grund der Fabrikordnung suchte sich sein Arbeitgeber schad­los zu halten, indem er den letzten Wochenlobn einbehielt. Steiding klagte und erziehe insofern ein obsiegendes ürtheil, als das Gericht, ohne in die materielle Prüfung des Falles ein­zutreten, entschied : der eingehaltene Wochenlohn ist auszuzahlen. Das Gericht stützte sich in seiner Begründung auf den § 39t des . Bürgerlichen Gesetzbuches, der ein solches Verfahren verbietet und schloss sich damit der Auffassung namhafter Juristen an. Der sofort erhobenen Gegenklage aber wnrde stattgegeben und Steiding zur Zahlung von 21 Mk. Schadenersatz veiuriheilt, da die Gründe für ein kündigungsloses Verlassen der Arbeit in diesem Fall nicht vorhanden waren. Der Arbeiter ist also schaden­ersatzpflichtig, eine Lohneiuhaltung ist indess nicht mehr zulässig.

Lage des Wochenmarktes.

Gemüse: Weisskrant, neues, 20 Pfg. d. Thl., hies. Blumenkohl 2540 Pfg. der Kopf, römisch Kohl 15 Pfg. das Pfund, Wirsing, neuer hiesiger 18 Pfg. d. Thlehn., 1820 Pfg. d. Kopf, Ariischnken 45 50 Pfennig, Erdarlischocken 25 Pfennig das Pfund, Spinat 810 Pfennig, en gros 6 Pfennig das Pfund, Sellerie 520 Pfennig, der Kopf, französische 40 tfenDig das Stück, Kohlrabi 812 Pfg. das Stück, Kopfsalat 23 Pfg., Romainsatat 3040 Pfg. d. Kopf, Radieschen 5 Pfg. das Bdchn., Rhabarber 25 Pfg. r gelbe Rüben 6 Pfennig das Pfund, gelbe Rübchen (Carotten) 10 Pfennig das Pfund, weisse Rüben 6 Pfennig das Stück, rothe Rüben 30 Pfg. d. Thlch., neue Rettige 610 Pfg. d. Stück. Meerretüg 1012 Pfg, das Stück, grüne Saucekräuter 20 Pfg. &, ThichD,. egyptische Zwiebeln Mk. 10.0011.00 der Ztr., 15 Pfg. das Pfund, Einmachzwiebeln 1518 Pfg. das Pfund, Knoblauch Mk. 2.40 das Hundert, 90 Pfg. Strauch, Kartoffeln 89 Pfg. _ d. Gesch., gelbe 4 Pfg., rosa 3 Pfg. das Pfund, Ms. 6 d. Malter^

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Mäuskartoffeln Mk. 5-50, Mühlhäuser Mk. 5 bis 5.50 pro Malter, Jtfagnum bonum Mk. 5.00, Schneeflocken Mk. 3.50 pro Malter, Sommer-Malteser Mk. 10.50 d. Ztr., 14 Pfg. d. Pfd., Portulak 5 Pfg. d. Bd., Gartenkresse 58 Pfg. das Thl., Pimperneil 510 Pfg., Meiran, Thymian (Bratenkraut) 5 Pfg. der Busch, Hopfen 5 Pfg. das Bündchen, Kerbel 5 Pfg., Petersilie 3 Plg. d. Stück oder das Thlch. Sauerampfer 5 Pfg. das Thlch., Gewürze! 5 Pfg-. Prinzeas- bohnen 2550 Pfg., Zuckerschoten 3040 Pfg. d. Pfd., Bananen 15 Pfg. d. St., Lauch 23 Pfg. d. St., Schwarzwurzeln 2025 Pfg.

d. Pfd., Teltower Bübchen 25 pfg. das Pfd., Gemüsespargel Mk. 0.200.50 das Pfund, Suppenspargel 1020 Pfg. das Bündchen, Gurkeu IC30 Pfg. das Stck., Erbsen 2040 Pfg. das Pfd., Mai­kraut 3 Pfg- das Bdch., Tomaten (Paradiesäpfel) neue französ. 3040 Pfg. das Pfund.

Obst u. Früchte: Aepfel 2045Pfg. d. Pfd., Essäpfel2045 Pfg. d. Pfd., Goldreinelteu 45 Pfg., amerik. 3J Pfg., Tiroler 35 Pfg. ; Karthäuser 25 Pfg. das Pfund, Birnen 2050 Pfg-, Ananas ilk.

2.00 -2.80 d. Stück, Mk. 1.00 das Pfund, Orangen 10 Pfg., Blut- j - '* orangen 1215 Pfg., Citronen 38 Pfg. da-? Stück, Weintrauben (Brüsseler Treibhaustrauben) Mk. 2.00 das Pfund, Haselnüsse 3540 Pfg. das Pfund, welsche Nüsse,,, deutche Mk. 1618, frans. Mk. 2833 en gros, Kokosnüsse l- ;25 Pfg. das Stück, Kastanien, Crouberger 15 Pfg,- ital. 18 Pfg. das Pfund, Ananas- Erdbeeren Mk. 1.501.80, Walderdbeeren Mk. 160 das Pfund,

Kirschen 3045 Pfg. d. Pfd., Stachelbeeren' (unreif) 25 Pfg. d.

Pfd., Pariser Pfirsische 3050 Pfg. d. St,, Aprikosen 1525 Pfg d. Stück, französ. Mispeln 40 Pfg. d. Pfd.

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Ausstellungen.

Düsseldorf, 27., 28. und 29. Juni 1902, im Kuppelsaal der Hauptiüdustrieha'lr. Ausstellung des Vereins deutscher Rosen- freunde, in Verbindung mit dem Kongress des Vereins.

Frankfurt a. M., 30. und 31. August 1902. Blumen Aus­stellung im Palmengarten.

Erfurt, 6.14. September 1902. Ausstellung der Deut­schen Dahlien-Gesellschaft und Gartenbau-Ausstellung.

Magdeburg, Herbst 1902. Obstausstellung für die Provinz 8achseu.

Altenburg, (S.-A.) Ende September 1902. Gartenban-Aus­stellung des Gärtner-Yereius.

Hamburg, November 1902. Aasstellung des Gartenbau- Vereins für Hamburg, Altona und Umgegend und des Vereins der Chrysanth emumfreunde im Velodrom.

Für die Redaktion verantwortlich: C. Güntter. Druck und Verlag \

Pr. Honsack & Co. beide in Frankfurt a. M.