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wörtlicher Wiedergabe des Programms des neuen Deutschen Gärtnerverbaodes folgendermassen weiter:

Wenn man den allgemeinen Wortlaut des in voriger Nummer veröffentlichten Aufrufs des Deutschen Gärtner- Verbandes in Betracht zieht, so lallt darin zunächst an­genehm die Betonung des nationalen Standpunktes und die der Gegnerschaft zur Sozialdemokratie auf. Die Gärtnerei hat mit der Landwirtschaft das gemein, dass sich die Berufsangehörigen beider Stände bis heute in ihrer überwiegenden Mehrzahl gegen das Eindringen der Sozialdemokratie in ihre Reihen gewehrt haben. Es gilt dies ebensogut von den gärtnerischen Arbeitnehmern, die, davon sind wir felsenfest überzeugt, in ihrer über­grossen Mehrheit den Marsch in das sozialdemokratische Lager, den der Allgemeine Deutsche Gärtner-Verein an­getreten bat, nicht mitmacben wird. Vertreten unsere Arbeitnehmer, so lange sie solche sind, naturgemäss auch zunächst ihre sozialen Interessen, so werden sie doch auch daran denken, dass auch sie einst selbständig sein werden und da trauen wir der grossen Mehrzahl so viel Urteilsfähigkeit zu, dass sie zu der Erkenntnis gelangt, dass gerade die Sozialdemokratie die allerletzte ist, von der die Gärtnerei auch nur die allergeringste Förderung ihrer Interessen zu erwarten hätte.

So lange der neue Deutsche Gärtner-Verband diese Gegensätzlichkeit zur Sozialdemokratie aufrecht erhält, wird er sich nach dieser Richtung bin der Sympatieen auch der Arbeitgeber erfreuen und wird er schon wegen dieses Punktes innerhalb der Arbeitnehmerschaft seine Existenzberechtigung behaupten, von dem Augenblick an, wo er diesen Standpunkt vergisst und sich von ihm ab­wenden würde, finge er an, sein eigenes sicheres Grab zu ^graben und hätte eine Existenzberechtigung nicht

Wir haben vor 14 Tagen bereits auf einen anderen Satz des Aufrufs hiDgewiesen und denselben mitgeteilt, wir meinen den, der von der Stellung des neuen Ver­bandes zu den Arbeitgeber-Organisationen handelt. Es heisst da bekanntlich:Mit den Organisationen der Arbeitgeber wird der Verband auf Grundlage der gegen­seitigen Anerkennung als gleichberechtigte Faktoren im öffentlichen Berufsleben gerne Hand in Hand wirken. Wir haben damals bereits ausgesprochen, man müsse bei einem an eine grosse Menge gerichteten derartigen Aufruf nicht jedes Wort auf die Goldwage legen, möchten jedoch heule diesen Satz in seiner allgemeinen Fassung nicht so ohne Kritik durchgehen lassen. Dass bei der Entscheidung mancher Fragen eine Gleichberechtigung zu gewähren ist, erkennen wir durchaus an, wir be­tonten noch in der letzten Nummer des Handelsblattes, dass eine gerechte und billige Würdigung der Verhält­nisse auf beiden Seiten nur im Interesse unseres Berufes liegen köune.

Vor reichlich 8 Tagen tagte in Frankfurt a. M. der erste Kongress der nichtsozialdemokratiscben Arbeiter­organisationen, die die stattliche Mitgliederzahi von ca. 600 000 repräsentieren. Die gesamte Presse hat ja über diese Tagung berichtet. Einer der beiden Vorsitzenden war der Geschäftsführer des neuen Deutschen Gärtner- Verbandes, Franz Behrens. Auch auf diesem Kongress ist der obige Satz aus dem Aufruf des Verbaudes ge- wissermassen das Leitmotiv gewesen, und da wollen wir doch ein unserer Ansicht nach durchaus zutreffendes Urteil wiedergeben, welches dieDeutsche Tageszeitung über diese Gleichberechtigungs-Bestrebungen fällte. Sie führte bei einer Besprechung des Kongresses aus:

In Frankfurt hat man viel von der Gleichberech­tigung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gesprochen. Gewiss sind Arbeitgeber und Arbeiter in gewissem Sinne*

und bis zu einem gewissen Grade gleichberechtigt. Die alten patriarchalischen Zustände lassen sich in der Gross­industrie nicht wieder herbeiführen. Das ist unbedingt richtig. Aber es ist ebenso richtig, dass es auch im Interesse der Arbeiter liegt, wenn sie dort, wo es mög­lich ist, gewahrt werden. Selbstverständlich muss man den Begriff des patriarchalischen Verhältnisses richtig fassen und nicht so, als ob damit die willenlose Unter­ordnung des Arbeiters unter den Arbeitgeber zu ver­stehen sei. Aber auch dort, wo patriarchalische Ver­hältnisse weder zu erhalten noch wieder herbeizuführen sind, muss eia gewisses Autoritätsverhältnis der Arbeit­geber bestehen bleiben. Wer dieses Autoritätsverhältnis grundsätzlich ablehnt, der ist ja auf demselben Wege wie die Sozialdemokratie, ja er ist eigentlich noch radikaler als sie. Denn dass die Sozialdemokratie selbst recht wohl versteht,- das Autoritätsverhältnis der Arbeit­geber aufrechtzuerhalten, das bewiesen gewisse sattsam bekannte Vorgänge in den sozialdemokratisch geleiteten Konsumvereinen, Buchdruckereien und anderen Betrieben. Sollten die nichtsozialdemokratischeD Arbeiterverbäude sich tatsächlich auf den Standpunkt stellen, dass kein irgendwie geartetes Autoritätsverhältnis mehr bestehen dürfe, so werden sie, sie mögen wollen oder nicht, nach und nach in das sozialdemokratische Meer hineinsteuern. Dadurch würde auch das Misstrauen, das vielfach in Arbeitgeberkreisen auch gegen die uichtsozialdemokrati- schen Arbeitnehmerverbände herrscht, neue Nahrung er­halten.

Nachdem wir diese beiden Punkte des Aufrufs be­sonders erwähnt haben, wollen wir uns mit dem Programm als solchem und mit seinen emzeloen Forderungen be­schäftigen.

Der erste Punkt des Programms lautet:Die Er­zielung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen; durch Regelung der Arbeitszeit, der Lohnverbältnisse und des Wohnwesens, wo vorteilhaft, Abschaffung des Kost- und Logierwesens. Da alle Arbeitnehmer naturgemäss auf die Erzielung möglichst günstiger Arbeitsbedinguugen hinarbeiten, wird man es auch deu unsrigen nicht verdenken können. Sie werden dabei selbstverständlich mit den Verhältnissen zu rechnen haben, unter denen dergleichberechtigte Kollege, der Arbeitgeber, wirt­schaftet. Auch er sucht heute, belastet mit zahlreichen Sorgen, möglichst günstige Absatz Verhältnisse zu er­zielen, ohne dass ihm dies vielfach gelingt und er muss sich ebenso mit der heutigen wirtschaftlichen Lage ab- fiüdeo, wie dies der Arbeitnehmer zu tun gezwungen sein wird. Die Abschaffung des Kost- und Logierwesens wird dort verlangt, wo sie vorteilhaft natürlich überein­stimmend tür beide Teile ist, es ist dies eine Ein­schränkung der schon mehrfach erhobenen radikaleren Forderung, es überhaupt und überall abzuschaffen.

Mit dem zweiten Punkt,Allseitige Belehrung der Mitglieder durch Pflege der Fach- und Allgemeinbildung, Einrichtung und Unterhaltung von Fachkursen und Vortragsabenden, können wir uns ohne weiteres ein­verstanden erklären, wir müssen die unter Berück­sichtigung der heutigen Verhältnisse auch mit dem weiteren Wunsche, Einführung eines obligatorischen Fort- bildungs- bezw. Fachschuluoterrichts für alle Berufs­angehörigen (Lehrlinge und Gehilfen) bis einschliesslich zum 18. Lebensjahre, tun. Wir haben uns über dieses Thema im Handelsblatt bereits so häufig ausgelassen, dass eine Wiederholung unterbleiben kann. Es nützt nichts mehr, sich heute gegen die Fortbildung der jungen Berufsangebörigen aufzulehnen, wie dies wohl hier und da noch geschieht, die heutige Zeit hat ein Recht auf diese Fortbildung, und hierbei freiwillig mitzuwirken, liegt in unserem eigensten Interesse.