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Garten - Nachrichten.
Herausgegeben von Professor Dr. K. Koch und Hofgärtner F. A. Fintelmann.
1859. M 10.
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Udiiard Metner,
Königlicher Öofgärtner in Sanssouci.
Am 13. August starb zu Sanssouci der Hofgärtner Eduard Nietner in noch nicht vollendetem 63. Lebensjahre nach einem sehr langen, zum Theil schmerzhaften Leiden. An ihm verliert die Gärtnerei einen ihrer tüchtigsten Meister. Wir haben dem Verstorbenen näher gekannt und ihn auch als Mensch schätzen gelernt. Ausgezeichnet war er in der Gemüsezucht und in allen Zweigen der Treiberei; in beiden erfreute er sich schon seit sehr langer Zeit eines besonderen Rufes. In der Königlichen Gärtnerlehranstalt zu Sanssouci gab er bis zu Anfang seiner langwierigen Krankheit vor 24 Jahren praktischen Unterricht im Gemüse- und Obstbau.
Eduard Nietner ist nicht mit seinem Vetter Theodor Nietner, dem Königlichen Hofgärtner zu Schönhausen bei Berlin, zu verwechseln, der fortwährend, obwohl älter, den Umständen nach sich einer guten Gesundheit erfreut. Dieser ist es, der unter Anderem über Erdbeeren und deren Zucht geschrieben hat und noch eine der grössten Sammlungen von Erica-Arten besitzt.
Das bisherige grosse Revier, was der Verstorbene bis jetzt zu besorgen hatte, wird wiederum, wie früher, in zwei getrennt werden. Die Verwaltung des Marly-Gartens und des Ananas-Revieres erhält der bisherige Gartenkondukteur, nunmehriger Hofgärtner Meyer, den Weinberg und das Melo- len-Revier der bisherige Hofgärtner in Schwedt und Monplaisir, Wilh. Nietner, jüngerer Bruder des Verstorbenen. An dessen Stelle tritt der bisherige Hofgärtner Kellner in Charlottenburg, wo wiederum die hier erledigte Obergehülfen-Stelle der Obergehülfc Michaelis daselbst einnimmt.
neue, noch nicht beschriebene Art und nannte sie wegen des süssen, zuckerhaltigen Saftes im Stengel Sorghum glyeyehylum. Nach Professor Braun in Berlin möchte sie jedoch von dem schon in der ersten Zeit der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhundertcs von dem Pnduaner Professor Arduino aufgestellten Holcus nigerrimus (Sorghum nigrum R. et S.) nicht verschieden sein. Im botanischen Garten wurden Pflanzen aus ägyptischem Samen erzogen, welche sich von dem chinesischen Holcus saccharatus in nichts unterschieden.
Sorghum glyeyehylum Pari.
Unter dem Namen Holcus saccharatus wurde bekanntlich vor mehrern Jahren eine Sorghum- Art aus China eingeführt, welche sich von der ächten Pflanze d. N. durch zur Zeit der Reife nicht gelbe, sondern glänzend - schwarze Erüchte unterscheidet und in China zur Zuckergewinnung benutzt werden sollte. Pariatore hielt die Pflanze für eine
Bromcliae Carolina«' Beer.
Manche Pflanzen haben das Missgeschick, dass sie gleich anfangs verkannt werden und einen Namen nach dem andern bekommen; es gibt aber gewiss wenige, wo eine und dieselbe Art von einem und demselben Botaniker im Verlaufe von nicht 2 Jahren drei Mal anders benannt wurde. Ganz richtig bildete der Herausgeber der Gartenflor auf der 21 I. Tafel genannter Zeitschrift die von van Houtte als Billbergia Carolinae verbreitete Pflanze als Bromelia Carolinae Beer ab, sieht sich aber kurze Zeit darauf veranlasst, den Namen in Billbergia Meyendorfii umzuändern und gibt in der botanischen Zeitung vom Jahre 1857 (Seite 713) eine unrichtige Beschreibung der Blüthe. Nachdem wir nun in der Ii). Nummer der Wochenschrift (Seite 149) ausführlich die letztere berichtigt und die Pflanze als eine ächte Bromelia festgestellt, auch Lemaire's Ansicht, dass sie ein Nidularium sei, widerlegt haben, gibt nun Regel selbst in dem eben uns zugekommenen Septemberhefte seiner Gartenflora (Seite 264) eine Berichtigung seiner frühern Beschreibung der Blüthe, vollständig mit uns übereinstimmend, verlangt aber, ohne etwas von Lemaire's Ansicht zu wissen, dass Broinelia Carolinae in das Genus Nidularium eingereihet werden solle. Damit erhält die Pflanze wiederum einen neuen Namen, Nidularium Meyendorfii, der aber ebenso, wie die vorigen, zu verwerfen ist. Nidularium und Bromelia sind sehr leicht, schon durch den centrifugalen und centripetalen Blüthen- etand, aber auch sonst, zu unterscheiden, wie wir bereits an oben citirter Stelle nachgewiesen haben.
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