Gesellschaft für Botanik zu Hamburg.

Sitzung vom 27. Mai 1886. Vorsitzender: Herr Professor Sadebeek.

Herr W. Zimpel legte einige interessantere Pflanzen der Hamburger Flora vor, welche bei einer Excursion der Gesellschaft am 23. Mai um Harburg gefunden worden waren, namentlich Botrychium Lunuri<i Hw. von Metzendorf bei Harbare, Ulex europaeue L. von ebenda, Luzula pcUlescens Besser von Lührade bei Harburg und Tulmrcinin TrienUtlis Berk., ebenfalls aus dem Harbarger Gebiet, woselbst dieser Pilz ebenso wie im Saohsenwalde ganz ausserordentlich verbreitet ist.

Herr Professor Sadebeek sprach darauf über die in den europäischen Handel gelangenden

Ebenhölzer,

und legte das hierauf sieb beziehende Demonstrationsmaterial, so­wie die Praeparate und Zeichnungen vor. Dem Vortragenden war seitens der zustehenden Behörde folgende Anfrage wegen der wissenschaftlichen Umgrenzung der im Zoll begünstigten Holzarten zugegangen:In dem Zolltarifgesetz vom Mai 1885 ist bei Ge­legenheit der Erhöhung dos Zolles für Nutzholz bestimmt worden, dass Nutzbolz von Buchsbaum, Gedern, Cocus, Ebenbolz. Mahagoni, ferner geschnittenes Holz von Cedern nur einem Viertel des allgemeinen Zollsatzes unterliegen (statt 40 Pf. pr. 100 kg. nur 10 Pf., beziehungsweise statt 1 Mark nur 25 Pf.) und dass Bruyere- (Erica-) Holz in geschnittenen Stücken zoll­frei bleiben solle. Es ist nunmehr vom Bundesrate für das Waarcnverzeicbniss zum Zolltarif Bestimmung darüber zu treffen, welche Holzarten zu den vorstehend genannten, im Zolle begün­stigend zu rechnen sind und es werden die dem heutigen Stand punkte der Wissenschaft entsprechenden Mittheilangen über den Umfang und die botanische Abstammung der in Rede stehenden Holzarten erbeten."

Die Antwort bezüglich des Nutzholzes von Buchsbaum, Cedern Cocus, Mahagoni und Bruyere Hess sieb fast unmittelbar geben, dagegen stellten sich der wissenschaftlichen Umgrenzung des Be-