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General - Regeln für Pflanzensammler.

9. Bei monöcischen Gewächsen sammle man — wenn möglich — solche Zweige, die männliche und weibliche Blüthen tragen.

10. Bei Schmarotzergewächsen, wie Cuscuta, Orobanche, Fuugi etc., sowie bei Moosen und Flechten müssen stets auch Theile der Nährpflanzen oder des Substrates mitgesammelt werden.

11. Auf alle Abnormitäten, Varietäten, Formen etc. hat man genau zu achten und diese nebst dem gewöhnlichen Typus — falls er sich in der Nähe fiudet — einzusammeln. Bei vermeintlichen Bastarden suche man nach den betr. Eltern in der Umgebung.

12. Bei Rubus-Arten sind Theile des Schösslings mit einzusammeln. 1H. Man versehe möglichst alle Arten bei der Einsammlung mit einem

Zettel, auf dem man die Art des Vorkommens und des Standortes sogleich notirt. Bei verschieden gestalteten Theilen derselben Pflanze (männliche und weibliche Exemplare, Blüthen tragende Zweige und Schösslinge von Rahna u. dgl.) versäume man nie, diese Zettel mit bei gleicher Art gleichen Nummern zu versehen.

14. Ein directes Befeuchten der gesammelten Gewächse ist nur bei Wasserpflanzen und Flechten zweckmässig. Bei allen anderen hilft mau sich am besten durch Hinzulegen angefeuchteter Stücke Lösch­papier.

B. Präparation.

15. Das beste Verfahren der Präparation ist und bleibt das allbekannte Trocknen zwischen ungeleimtem Papier unter Anwendung ge­linden Druckes und geringer Wärme.

IG. Das Einlegen muss sofort nach dem Bestimmen vor sich gehen, das seinerseits möglichst sofort nach beendeter Excur- siou zu geschehen hat.

17. Die Pflanzen kommen in je einen Bogen des Pflanzenpapiers, werden mit diesem umgelegt und verbleiben dariu bis zur Aus­trocknung.

18. Sehr lebenskräftige Pflanzen, wie Sedum, Orchidaceen u. a., müssen vor dem Einlegen durch Eintauchen in heisses Wasser oder eine ähnliche Behandlung getödtet werden.

19. Die Präparation hat so zu geschehen, dass alle Theile einer Pflanze in möglichster Natürlichkeit ihre Lage zu einander, ihre Gestalt und ihre Farbe behalten.

20. Kein Individuum darf — mit Ausnahme der oben genannten Fälle — im nassen Zustande eingelegt werden.

21. Es ist, wenn es irgend geht, zu verhüten, dass ein saftiger Pflanzentheil direct auf den andern zu liegen kommt.

22. Pflanzen von mehr als etwa 38 cm Länge müssen gekuickt oder zerschnitten, nicht aber gebogen werden.

23. Der Druck soll ein auf alle Pflauzeutheile möglichst gleicher seiu.