per Abstbccu.
Monatsschrift für Pomologte und Obstkultur. Srgan des Württembergifchen Sbstbau-Verems.
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in ganz Deutschland 6 Jt
J\ß. 7 . Stuttgart, Juli. 1895 .
I. Praktischer Obstbau.
Die Antwort auf nufere Eingabe
(siehe Juniheft des „Obstbau") lautet:
Die Kgl. Zentralstelle für die Landwirtschaft an den Ausschuß des württ. Obstbauvereins.
Seitens des Kgl. Ministeriums des Innern ist die Zentralstelle beauftragt worden, dem Ausschuß des württ. Obstbauvereins auf seine Eingabe vom 11. Dezember v. I., betr. das Institut der Bezirksbanmwärter, Nachstehendes zu eröffnen.
Das Ministerium erkennt gerne die regen Bestrebungen des Vereins zur Hebung des Obstbaues und die hierin liegende Unterstützung der Regierung in der Erfüllung ihrer auf dasselbeZiel gerichteten Aufgabe an. Zu seinem Bedauern kann aber den von dem Vereinsausschuß gemachten Vorschlägen, welche in dem Gesamtkollegium der Kgl. Zentralstelle einer eingehenden Erörterung und Prüfung unterzogen worden sind, aus Grund der Ergebnisse dieser Beratung eine Folge nicht gegeben werden.
1) In erster Linie ist vorgeschlagen worden, für sämtliche Oberamtsbezirke ausgebildete Obst- Züchter als Oberamtsbaumwärter durch den Staat aufzustellen und mit festem auskömmlichem Gehalt zu besolden.
Dian vermag nun überhaupt ein Bedürfnis nach einer einheitlichen staatlichen Regelung
des Instituts der Oberamtsbaumwärter vorerst nicht anzuerkennen. Es hat sich dieses Institut aus der freien Initiative der Bezirke je nach ' dem vorhandenen, in den einzelnen Bezirken ganz verschiedenen Bedürfnis entwickelt, und es liegt kein Grund vor, seitens der Regierung in diese bisher autonome Sphäre der Thütigkeit der Amtskörperschaften einzugreifen, da man denselben vertrauen kann, daß sie unter Berücksichtigung ihrer speziellen Verhältnisse die in dieser Hinsicht notwendigen Vorkehrungen auch in Zukunft treffen werden, wie denn ja auch der Verein sich „gegen einen bureaukratischen Zuschnitt des Instituts" der Oberamtsbaumwärter ausgesprochen hat.
Ueberdies stünden der Regierung keine Mittel zur Verfügung, um die bedeutenden Kosten, welche die vorgeschlagene Einrichtung zur Folge hätte, zu bestreiten, da es an der gesetzlichen Möglichkeit fehlen würde, die Amtskörperschaften zur Bezahlung staatlich angestellter Bezirksbanmwärter heranzuziehen.
2) In zweiter Linie hat der Vcreinsausschuß eine sorgfältigere Ausbildung der Gemeindebaumwärter durch Ausdehnung der Lehrkurse auf eine ' Zeitdauer von 12 Wochen, durch Einführung kurzer obligatorischer Wiederholungskurse und durch Beschränkung der Zulassung zu den Lehr- xursen auf Leute mit guten Schulzeugnissen angeregt.
Die Ausbildung der Gemeindebaumwürker