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Der Obstbau. Dezemberheft 1909.
Die Gemeindebehörde wird durch öftere Bekanntmachungen dafür Sorge tragen, daß dem Gemeindebaumwart diese Arbeiten von seiten der Gemeindemitglieder übertragen werden, sie wird insbesondere die Besitzer von den an den Wegen stehenden Bäumen veranlassen, dem Gemeindebaumwart die Pflege ihrer Bäume zu übertragen.
Weiterhin liegt dem Gemeindebaumwart ob: die Beratung der Gemeindebehörden in allen Angelegenheiten des Obstbaues, Erstattung von mündlichen und schriftlichen Gutachten zu zweckmäßiger Ausführung von Neupflanzungen, Umpfropfungen, Schädlingsbekämpfung und anderen Maßnahmen zur Hebung der Obstkultur.
Der Gemeindebaumwart wird, soweit tunlich, die von der Kgl. Regierung eingeführten, von dem Württ. Obstbauverein unterstützten Wiederholungskurse, sowie größere Bezirks- und Landes- Obstausstellungen besuchen. Die Gemeinde sichert dem Baumwart in dieser Beziehung angemessene Unterstützung zu.
Nur bei ungenügender Beschäftigung in der eigenen Gemeinde kann der Gemeindebaumwart auf Ansuchen seine Tätigkeit auch auf Nachbargemeinden ausdehnen.
§ 5. Der Gemeindcbanmwart hat auch für geeigneten Vogelschutz zu sorgen, die von der Gemeinde errichteten Futterstellen im Winter zu überwachen und für die Anbringung von Nistkästchen besorgt zu sein. Vogelfutter, Nistkästchen und dergl. sind von der Gemeinde zu beschaffen. Er ist im Betretungsfall verpflichtet, Baumfrevler, Obstdiebe und Vogelsteller unverzüglich zur Anzeige zu bringen.
8 6. Dem Gemeindebaumwart ist untersagt, Handel mit Obstbäumen zu betreiben; dagegen ist es seine Pflicht, daraufhin zu wirken, daß das Pflanzmaterial nur in bester Qualität von reellen Baumschulen bezogen wird; die Vermittlung des für die Gemeinde nötigen Pflanzmaterials darf er übernehmen.
Anmerkung des Württ. Höstöauvereins, K. W.
Der Gemeindebaumwart hat danach zu streben, daß er sich zu einem zuverlässigen Berater der obstbautreibenden Bevölkerung heranbildet. Er hat sich über alle Vorkommnisse auf seinem Gebiet auf dem Laufenden zu halten. Er muß fortlaufende Aufzeichnungen über Ertragsergebnisse der einzelnen Sorten in seinem Bezirk, über Blütenansatz, Düngungsergebnisse ec. machen, damit er bei Neupflanzungen die richtigen Sorten und beim Schneiden von Edelreisern die besten Standbäume wählen kann.
Ferner muß er sich die Belehrung über richtige Ernte, Verpackung und Versand des Obstes angelegen sein lassen. Von Wichtigkeit ist, daß jeder Gemeindebaumwart der Zentralvermittlungsstelle für Obstverwertung in Stuttgart rechtzeitig Nachricht gibt, wenn in seinem Bezirk größere Mengen einer Obstart, die schnell abgesetzt werden müssen, zu erwarten sind.
Ebenso hat sich der Gemeindebaumwart über die besten und billigsten Bezugsquellen für Verpackungsmaterial, Schädlingsbekämpfungsmittel ec. stets auf dem Laufenden zu hallen. Er muß die Gemeinde zu veranlassen suchen, sich an den Bezirks- oder Landes-Obstausstellungen zu beteiligen.
Als fördernd für die Tätigkeit der Baumwarte erweist sich die Zugehörigkeit zum Württ. Obstbauverein, E. V., Stuttgart.
Einladung zum Eintritt in den Mm. Obstbauvwin-
Iä Die aktiven Mitglieder bezahlen jährlich 5 Mk. (Baumwärter u. Volksschulen nur 3 Mk.), Ä wogegen denselben das illustrierte Vereinsblatt, „Der Obstbau", das jeden Monat in einem |
| Umfang von 16 Seiten erscheint, sowie bis auf weiteres unsere Festschrift, das „Württ. Obstbuch" unentgeltlich geliefert wird. Der Verein, im Jahre 1880 gegründet, hat | die Hebung und Pflege des Obstbaus in Württemberg auf seine Fahne geschrieben und sucht seine Zwecke neben der fortlaufenden Belehrung und Anregung im Monatsblatt durch Vorträge, Monatsversammlungen der Mitglieder, Ausstellungen, unentgeltliche Abgabe von Edelreisern an die Mitglieder rc. zu erreichen. Der Württ. Obstbauverein besitzt in Stuttgart zwei wertvolle Gärten im Meßgehalt von zusammen 65 Ar. Anmeldungen sind an den Vereinsvorstand, Herrn Gemeinderat Fischer, Stuttgart, Eßlinger- straße lb, oder an den Sekretär des Vereins, G.Schaal, Eßlingerstr. 151, Stuttgart, zu richten.