Schiedsgericht.
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Schiedsgericht.
Vorsitzender: L. Kühle, Gunsleben;
Stellvertreter: Amtsrat Sperling, Bulzendorf b. Lindau i. Anhalt, Domänenrat Meyer, Friedrichswerth b. Gotha;
Beisitzer:
a) aus den Kreisen der beratenden Mitglieder: Geheimer Hofrat Prof. Dr. Edler, Jena;
Stell vortreter: Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. v. Seelhorst, Göttingen;
b) aus den Kreisen der ordentlichen Mitglieder: Rittergutsbesitzer F. v. Lochow, Petkus i. Mark.;
Stellvertreter: Kammerhorr v. Vogolsang, Hovedissen b. Bielefeld.
Ferner tritt ohne weiteres der Vorsitzende der Abteilung mit vollem Stimmrecht in das Schiedsgericht ein, welcher die streitenden Parteien angehören. Gehören die streitenden Parteien verschiedenen Abteilungen an, so tritt nur der Vorsitzende der Abteilung in das Schiedsgericht ein, welcher nach Lage der Sache als der im vorliegenden Streitfalle Sachverständige erscheint. Die Ernennung erfolgt durch Beschluß des ständigen Schiedsgerichts.