Schiedsgericht.

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Schiedsgericht.

Vorsitzender: L. Kühle, Gunsleben;

Stellvertreter: Amtsrat Sperling, Bulzendorf b. Lindau i. Anhalt, Domänenrat Meyer, Friedrichswerth b. Gotha;

Beisitzer:

a) aus den Kreisen der beratenden Mitglieder: Geheimer Hofrat Prof. Dr. Edler, Jena;

Stell vortreter: Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. v. Seelhorst, Göttingen;

b) aus den Kreisen der ordentlichen Mitglieder: Rittergutsbesitzer F. v. Lochow, Petkus i. Mark.;

Stellvertreter: Kammerhorr v. Vogolsang, Hovedissen b. Bielefeld.

Ferner tritt ohne weiteres der Vorsitzende der Abteilung mit vollem Stimmrecht in das Schiedsgericht ein, welcher die streitenden Parteien an­gehören. Gehören die streitenden Parteien verschiedenen Abteilungen an, so tritt nur der Vorsitzende der Abteilung in das Schiedsgericht ein, welcher nach Lage der Sache als der im vorliegenden Streitfalle Sachverständige er­scheint. Die Ernennung erfolgt durch Beschluß des ständigen Schiedsgerichts.