202

Die Pilzmärkte.

hiefür auszuwerfenden Beträge sind so mini­mal, Laß sie leicht irgendwo anders einge­spart werden können.

Vor allem ist notwendig, daß der Verkauf von Pilzen nur an einer bestimmten Stelle des Marktes zugelassen werden soll. Erstens bietet das den Vorteil, daß die Kontrolle we­sentlich erleichtert und den Käuferinnen das lange Suchen nach Pilzen auf einem oft aus­gedehnten Markte erspart wird. Auch hat die Hausfrau eine gute Ueberficht über den Pilz­markt und kann rasch das Beste und ihr Pas­sendste auswählen. Wohl wird von manchen Verkäuferinnen, und besonders von Händle­rinnen, eingewendet, das können sie nicht ma­chen, weil sie auch noch ihre anderen Waren zu verkaufen hätten. Nun, solchen ständigen Marktfrauen gegenüber, die einen festen Platz mit einer Verkaufsbude am Markte besitzen, kann der Verkauf von Pilzen in ihrem Stande gestattet werden. Sie führen ja sowieso nur zwei oder drei Sorten, welche bald kontrolliert sind. Diejenigen Verkäuferinnen, welche ne­ben den Pilzen noch andere Waldprodukte führen, Beeren, Kräuter rc., können diese Dinge auf den Pilzmarkt mitnehmen, das schadet ja nichts, und finden dort ebensogut ihren Ab­satz, wie dies der Münchner Pilzmarkt be­weist. Das ließe sich bei gutem Willen alles machen. Ein striktes Gebot, daß nur Pilze auf dem und dem Platze feilgeboten werden dürfen, würde keine Förderung des Pilz­marktes bedeuten und nur böses Blut unter den Marktfrauen machen. Einen ganz rei­nen Pilzmarkt besitzt nur Zürich, um den die Stadt zu beneiden ist; ich kann mich nicht er­innern, anderswo einen derart idealen Pilz­markt angetroffen zu haben. Die Pilze wer­den dort auf improvisierten Tischen, mit Kin­derwagen als Fußgestell, feilgeboten und nach Gewicht verkauft. In den meisten Märkten wird noch portionenweise gehandelt. Beide Systeme stehen im Belieben des Verkäufers. Zu verbieten ist, daß die Pilze auf den Erd­boden, wenn auch auf einem Tuche niederge­legt werden, wie dies häufig in Bayern ge­schieht. Durch die Marktbesucher spritzt beim Gehen häufig Kot oder Morast aus die Pilze, besonders bei schlechtem Wetter. Die Pilze sollten zum mindesten in einem Korbe unter­gebracht werden. Das ist eine einfache Forde­rung der Hygiene.

Ein wunder Punkt hingegen ist die Un­

kenntnis vieler Verkäuferinnen in bezug auf eßbare Pilze. Vielfach schon ist es mir vor­gekommen, daß ich Verkäufer und Verkäufe­rinnen angetroffen habe, die den Pilz, den sie feilboten, gar nicht gekannt haben, ihn nicht mit Namen zu nennen wußten oder den Na­men eines ganz anderen Pilzes nannten- Wohl ist mir bekannt, daß in der deutschen Benennung ein ebensolcher Wirrwarr herrscht wie in der lateinischen, aber Las sollte man doch verlangen, daß nicht Gallenröhrlinge für Steinpilze, gelbe Täublinge für Herbstmousfe- ron (Herbstblatteln, Tricholoma persona- ti.ni) und Tannenflämmlinge für Stock­schwämmchen feilgeboten werden. Der Ver­käufer oder die Verkäuferin muß wissen, was sie verkaufen. Leute, die die zu Markt ge­brachten Pilze nicht richtig benennen können, sind vom Markte wegzuweisen. Sind si? nicht sicher über die Bezeichnung der gesammelten Pilze, so haben sie ihren Vorrat vorerst einer Untersuchungsstelle vorzuzeigen. Man kann von der Marktkontrolle nicht verlangen, daß sie den Verkäufern auch noch die Kenntnis der verschiedenen Pilzarten beibringt. Das Rich­tigste wäre wohl, von den Verkäufern eine Art Prüfung zu verlangen, d. h. nur solche Verkäufer und Verkäuferinnen auf den Märk­ten zuzulassen, die wenigstens 10 der ihnen vorgelegten marktfähigen Pilzarten mit aller Sicherheit benennen können.

Das wäre freilich der Jdeal-Pilzmarkt. Hat einmal sich die Erkenntnis bei den leitenden Behörden Bahn gebrochen, daß die Errich­tung eines Pilzmarktes für die Bevölkerung nur von Vorteil ist, dann werden auch alle jene Forderungen, die heute noch als Utopie erscheinen, ihre Realisierung finden. Doch sind wir aber hiervon noch weit entfernt.

Am meisten zur Belebung eines Pilzmarktes trägt eine richtig geführte Kontrolle bei. Das zeigt wiederum Zürich, dessen Pilzkontrolle unter der Leitung des verdienten Direktors des Botanischen Gartens, Hrn. Prof. vr. Hans Schinz, als Muster hingestellt werden darf.

Von einer Pilzkontrolle ist vor allem zu verlangen, daß sie ihre Pflicht gewissenhaft erfüllt. Genau wie eine Viktualienmarkt-Kon­trolle darauf zu sehen hat, daß keine verdor­benen Waren feilgeboten werden und dafür auch die Verantwortung übernimmt, ebenso muß die Pilzkontrolle darauf sehen, daß keine verdorbenen Pilze auf den Markt gebracht