Jfuszug aus den Statuten . § i . Der „ Verein zum Schutz und zur pflege der Hlpen - pflanzen " wurde im Anschluss an den „ Deutschen und Oester¬ reichischen Alpenverein " gegründet . Er bezweckt die Förderung der Kenntnisse , den Schutz und die Pflege der Alpenpflanzen . § 2 . Dieser Zweck soll erreicht werden : a ) Durch Anlegung und Unterstützung von Pflanzengärten im Alpengebiete , in denen unter fachmännischer Leitung wissen¬ schaftliche und praktische Kulturversuche gemacht werden können und den Freunden des Hochgebirges Anregung und Belehrung geboten werden soll . b ) Durch gemeinverständliche Schriften und Vorträge , welche einer¬ seits das Gesamtpublikum mit den Pflanzen des Hochgebirgs befreunden , andrerseits die Mitglieder des Vereins dazu erziehen sollen , durch Beispiel und Einfluss auf die Erhaltung und Pflege namentlich der bedrohten Pflanzen einzuwirken . c ) Durch Anträge an Behörden und Vertretungskörper , die den Schutz der Pflanzen gegen mutwillige Zerstörung und gegen eine schädigende Art des Feilbietens bezwecken . d ) Durch Ehrungen und Belohnungen solcher Personen ( Geist¬ liche , Lehrer , Wirte , Bergführer , Förster , Gärtner etc . ) , welche sich durch ihre erzieherische Tätigkeit , ihren Einfluss und durch die Pflege alpiner Pflanzen um die Ziele des Vereins wohl¬ verdient gemacht haben . § 3 . Dem Verein können beitreten : 1 . Als ordentliche Mitglieder a ) Mitglieder des D . und Oe . Alpenvtreins . b ) Sektionen desselben . 2 . Als ausserordentliche Mitglieder jede volljährige unbescholtene Person , sowie Korporationen und Vereine des Inn - und Auslandes . Ueber die Aufnahme entscheidet der Ausschuss . § 5 . Jedes Mitglied leistet einen jährlichen Beitrag von 1,50 M . — 1,80 Kronen . Durch einmalige Zahlung von 30 M . = 36 Kronen kann ein Mitglied die lebenslängliche Mitgliedschaft erwerben . Die Sektionen des D . und Oe . Alpenvereins zahlen bei einem Mitgliederstande bis zu 100 Mitgliedern 10 M . = 12 Kronen und für je weitere 100 Mitglieder 5 M . 6 Kronen bis zum Höchstbetrage von 30 M . - - - - - 36 Kronen an die Vereinskasse . |