Zur Geschichte der Juden in Rothenburg an der Tauber.

Von Harry Breßlau.

III. Der Auszug der Juden aus Rothenburg 1520.

Ein völlig klares Bild über die Verhältnisse, durch welche die Rochen- burger Juden im Jahre 1520 zum Verlassen der Reichsstadt und ihres Gebietes genöthigt wurden, läßt sich leider aus den in unserem Bande ver­einigten Aktenstücken nicht gewinnen. Eine Notiz auf f. 175 desselben verweist für die Kundevon der Juden Ausschaffung" auf dasperga­menten Privilegienbuch f. 245 ff.", das mir nicht zugänglich gewesen ist. So muß ich mich darauf beschränken, das Material, das unsere Akten bieten, mit wenigen schon gedruckten Notizen zusammenzustellen und sogut als möglich den Zusammenhang der Ereignisse zu ermitteln, manche Frage aber, die aufzuwerfen wäre, unbeantwortet lassen.

Es ist schon wiederholt darauf hingewiesen, daß zu Ende des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts sich insbesondere in Süddeutschland eine starke Bewegung gegen die Juden geltend macht. Die Gründe derselben erschöpfend zu erörtern und mancherlei verschiedenartige Momente haben in dieser Beziehung zusammengewirkt würde weit über unsere nächste Aufgabe hinausführen; hier möge nur an die in dieser Beziehung beachtens- werlhe Thatsache erinnert werden, daß es wesentlich nicht die landesherrlichen oder ritterschaftlichen, sondern vielmehr die reichsstädtischen Gebiete sind, in denen diese Bewegung zum Siege gelangt. Während die Vereinbarung zur Austreibung der Juden, welche 1488 die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und die Markgrafen von Brandenburg geschlossen hatten, nicht vollständig ausgeführt wurde'), und die Conferenzen, welche zu gleichem Zweck 1516 auf Anregung des Erzbischofs von Mainz abgehalten wurden, ganz ergebnislos verliefen-), mußten die Juden mehrere der ansehnlichsten Reichsstädte des oberen Deutschlands, in denen sie bisher noch geduldet

^) Vgl. Haenle, Gesch. der Juden im ehemaligen Fürstenthum Ansbach S. 211. -) Vgl. Schaab, Gesch. der Juden in Mainz S. 148 ff. Zeitschr. f. d. Gesch. d. Juden i. Deutsch!. IV. 1