Vertrauliche Beilage der K. L.-Blättcr
. Mrrv für K.G.er.
1anuar-§ebruar-März 1923.
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Die Versendung der K. C.-B!ätter
bedarf einer Neureglung. Zu diesem Zwecke haben sämtliche Verbindungen und Alten- Herren-Verbände bis spätestens 15. Mai dem K. C.-Büro folgende Listen einzureichen:
L. ein genaues Mitgliederverzeichnis mit vollständigen Adressenangaben; bei Mehrbänderleuten sind die Verbindungen, denen sie angehören, anzugeben; Füchse sind getrennt aufzuführen.
2. eine Liste derjenigen Personen (Rabbiner, Religionslehrer, Keilfüchse usw., genaue Standesbezeichnung und Adresse notwendig!) und Anstalten (z. B. Universitätslesehallen), welche die K. C.-Blätter ohne Vertrauliche Beilage unentgeltlich erhalten sollen.
Alle Veränderungen, insbes. Austritte, sind unverzüglich zu melden. Keilfüchse erhalten die K. C.-Blätter nur ein Semester lang, wenn sie nicht neu gemeldet werden.
Jeder K. C.er sorge selbst dafür, daß seine Adresse stets richtig gemeldet ist! Er erhält sonst keine K. C.-Blätter mehr.
Das K. C.-Büro
vr. jur. Herbert Fiegel.
R. C. und Politik.
Von Harry Salinger (Sprev.).
„Der K.C. darf sich um allgemein-politische Fragen nicht kümmern", diese These wurde vor dem Krieg im K.C. wohl allgemein vertreten und es blieb in der Tat dem einzelnen K.C er völlig überlassen, welchen Politischen Standpunkt' er vertreten wollte. Dennoch hat man diesen Grundsatz auch schon in der Vorkriegszeit in der Praxis eine gewisse Einschränkung in der Richtung erfahren lassen, daß der K.C. es für seine Pflicht hielt, bei allen seinen größeren offiziellen Veranstaltungen dem damaligen höchsten Repräsentanten des Staates zu huldigen und seine Ergebenheit gegen.'ber der bestehenden S aatsform auszndrücken. Es wurde — die damalige Lage Deutschlands machte dies verständlich — Vaterland und Staatsform gleichgestellt.
Die Frage drängt sich auf: Wie soll sich der K.C. in den heutigen Zeitläuften nach dem stattgefundenen politischen Umschwung, der aber Deutschland vielleicht noch gar nicht sein endgültiges politisches Antlitz aufgedrückt hat, zu den politischen Dingen stellen oder soll der K.C. gar vorsichtig nach innen und außen hin jede politische Stellungnahme zu unterlassen versuchen?
Dieser Versuch würde wohl von vornherein zum Scheitern verurteilt sein, denn es gibt Lagen, in denen der K.C. oder die einzelne K.C.-Korporation sich zu einer Stellungnahme gezwungen sieht und der Versuch einer Nicktst.ll ngnahme von all.n Unbeteiligten eben gerade als Stellungnahme gedeutet werden müßte. Man denke an politische Kundgebungen irgend welcher Art, die von offiziellen studentischen Organisationen ausgehen, bei denen eine Nichtbeteiligung unbedingt als gegnerische Einstellung gewertet werden würde. Man wende auch nicht ein, daß es den einzelnen Korporationen überlassen bleiben muß, unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse das jeweils erforderliche von sich aus zu veranlassen. Es erscheint nickt angängig und beinahe beschämend, daß gleichzeitig die eine K. C.-Korporation sich an einer offenbar gegen die heutige Staatsform gerichteten Kundgebung wie es die feierliche Beisetzung des ehemaligen Landesherrn es war, beteiligt, während eine andere Verbindung Traüercouleur für einen im Dienste der Republik ermordeten Minister anlegt.
Der K.C. darf aus einem gewissen Mangel an Verantwortlichkeitsgefühl einer Entscheidung in dieser Frage nicht aus dem Wege gehen, er muß sie aufs genaueste prüfen und sich dann frei und offen zu seinem Standpunkt bekennen. Das ist nicht nur ein selbstverständliches Gebot der Selbstachtung sondern auch der Klugheit. Man male nicht das Gespenst