November 1818, erlassenen Verfügung, irr den Städten

Bonn.und"Düsseldorf eigene Kommissionen b«

stehen, welche sich bloß mit Israelitischen Angelegen-

Helten beschäftigen, so ist dennoch bis jetzt davon

nichts zur öffentlichen Kunde gekommen, ,außer was

die hvchlöblichen König!. Regierungen zu- K ö l n,

Cleve und Düsseldorf, nach der Einsetzung der

Kommissionen, in Betreff der Anmeldungen der.Glau-

biger, und nachher jedes Jahr wegen.der Neklama-

tionen der Beitragspflichtigen in den Amtsblättern

j bekannt gemacht haben. Sogar die sonst so treue

! Derkündigerin von fast Allem, was sich in Israel

! ereignet, die erfahrene Sulamith, hat von dieftr

^ Israelitischen Sache keine Meldung gckhan. Man

könnte freilich vielleicht glauben, weil die Verricht

tungcn der Kommissionen nur auf einen Gegenstand

beschränkt seien, nämlich: die Liquidation und Til-

l gung der Schulden von den ehemaligen Jüdischen

j Corporation«! in den Rheinprovinzen, dcßwegen

i könnte diese Angelegenheit auch nur ein Local-Jnter:

jj esse gewähren, nämlich: für die in'jenen Provinzen

! wohnenden Israeliten; darauf ließe sich aber wohl

\ erwiedern, daß dis Anordnung der Kommissionen an

f und für sich gewiß eine sehr weift und wohlthätige

! Maaßregel war, die, jeder mit Dank anerkennen l "

| muß; denn für die dortigen Israeliten bietet sich

k nun die frohe Aussicht dar,, daß sie nach,Verlauf

f der zur Zahlung der Schulden anberaumten zehnjäh-

i rigen Frist, von dieftr drückenden Last־* der Über-

| rest ihrer ehemaligen , traurigen, tributbaren, polit

^ VH- Iahrg. 2. Band. 3