November 1818, erlassenen Verfügung, irr den Städten
Bonn.und"Düsseldorf eigene Kommissionen b«
stehen, welche sich bloß mit Israelitischen Angelegen-
Helten beschäftigen, so ist dennoch bis jetzt davon
nichts zur öffentlichen Kunde gekommen, ,außer was
die hvchlöblichen König!. Regierungen zu- K ö l n,
Cleve und Düsseldorf, nach der Einsetzung der
Kommissionen, in Betreff der Anmeldungen der.Glau-
biger, und nachher jedes Jahr wegen.der Neklama-
tionen der Beitragspflichtigen in den Amtsblättern
j bekannt gemacht haben. — Sogar die sonst so treue
! Derkündigerin von fast Allem, was sich in Israel
! ereignet, die erfahrene Sulamith, hat von dieftr
^ Israelitischen Sache keine Meldung gckhan. — Man
könnte freilich vielleicht glauben, weil die Verricht
tungcn der Kommissionen nur auf einen Gegenstand
beschränkt seien, nämlich: die Liquidation und Til-
l gung der Schulden von den ehemaligen Jüdischen
j Corporation«! in den Rheinprovinzen, dcßwegen
i könnte diese Angelegenheit auch nur ein Local-Jnter:
jj esse gewähren, nämlich: für die in'jenen Provinzen
! wohnenden Israeliten; — darauf ließe sich aber wohl
\ erwiedern, daß dis Anordnung der Kommissionen an
f und für sich gewiß eine sehr weift und wohlthätige
! Maaßregel war, die, jeder mit Dank anerkennen l "
| muß; denn für die dortigen Israeliten bietet sich
k nun die frohe Aussicht dar,, daß sie nach,Verlauf
f der zur Zahlung der Schulden anberaumten zehnjäh-
i rigen Frist, von dieftr drückenden Last ■־*• der Über-
| rest ihrer ehemaligen , traurigen, tributbaren, polit
^ VH- Iahrg. 2. Band. 3