Korrespondenzen.
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den anderen Staatsbürgern unter den de uts ch e n Gesetzen ständen und zurStrafe gezogen werden, sobald sie sich derenUeberschreiiung zu Schulden kommen ließen. Der Schulchan Aruch sei erst durch die Hinweise gewisser Kreise bekannt geworden und darum laste sich nicht behaupten, daß ein Bedürfniß vorliege, von ihm von Staats wegen eine ^.ebersetzung Herstellen zu lasten. Diese Übersetzung kann man nv 1 mit historischem Interesse betrachten, weil man durch sie Lehren au'?^ecke, die vor Jahrhunderten Geltung. gehabt, dazu sei aber der Staat nicht da, um historische Reminiscenzen mit großen Geldopfern zu befriedigen. Auf Grund dieser Meinungen empfahl der Berichterstatter die Ablehnung der Petition, für deren Berücksichtigung nur ein einziges Kammermitglied, Graf zur Lippe- Baruth, eintrat, während Kirchenrath Di'. Pank- Leipzig die Ablehnung befürwortete, welche sodann gegen 1 Stimme beschlosten wurde.
<b> Bautzen, 8. Dezember. Auf Grund eines eingeholten Gutachtens des evangelischen Schulausschuffes hatte der hiesige Stadtrath erklärt, daß er auf den von den Stadtverordneten gestellten Antrag: „Anordnungen zu treffen, daß jüdischer Religionsunterricht in einem evangelisch-lutherischen Schulgebäude Bautzens nicht mehr ertheilt werden darf", nicht eingehen könne. In Folge dieser Erklärung wurde der Beschluß der Stadtverordnetenschaft dahin abgeändert, daß 1. das Kollegium eine rechtliche Verpflichtung der evangelischen Schulgemeinde, die Räume für israelitischen Religionsunterricht zu beschaffen, nicht anzuerkennen vermöge, und 2. daß das Kollegium den Stadtrath ersuche, dahin zu wirken, daß unter Vorbehalt des Widerrufs anderweitige geeignete Räume für Ertheilung des israelitischen Religionsunterrichts der israelitischen Religionsgesellschaft überwiesen werden.
<3> Heidelberg, 1. Dezember. Das hier erscheinende antisemitische „Deutsche Volksblatt" verweist auf folgendes Inserat der belletristischen Zeitschrift „Daheim":
„Bitte! Für einen 39 jährigen, seit 1892 Internierten, jüdisch-galizischer Herkunft, aber des Deutschen mächtig und Uebertritts gewärtig, bitte ich Christlich-Gesinnte um Anstellung als Hausdiener sofort. Gefl. Angeb. an . . . ." (folgt der Name eines Gefängnißgeistlichen).
Dazu bemerkt das Organ der badischen Antisemiten: „-Also
für einen Verbrecher, der schon 5 Jahre als Sträfling dem Deutschen Reiche viel Geld kostet, welcher zudem Ausländer und Jude ist, wird eine bequeme Beschäftigung als Hausdiener (!) gesucht. Aber richtig,
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