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Im deutschen Reich.

Privatklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer desselben Unter­nehmens, Oswald Knauthe, jetzt in Danzig aufhältlich, wegen Beleidigung erhoben. Die Anklage legt Knauthe zur Last, in vom 25. Oktober und 3. November 1900 datierten Briefen den Privatkläger dadurch beleidigt zu haben, daß er behauptete, der Aufsichtsrath derDeutschen Wacht" bestände aus lauter Betrügern und Lehleitner habe ihn, den Angeklagten, aus seiner Stellung verdrängt. Ferner hieß es in dem an die Gesellschaft gerichteten Briefe weiter, Beklagter hege zu dem Vorsitzenden des Aufsichtsrathes das Mißtrauen, daß dieser Gelder unterschlage. Knauthe, der damals auch Aktionär der genannten Gesellschaft war, hatte gegen den Privatkläger gleichfalls wegen Beleidigung die Widerklage er­hoben, weil er von diesem auch der Unterschlagung bezichtigt sein sollte. Die Widerklage wurde jedoch heute zurückgezogen, da Leh- lcithner vor Gericht erklärte, diese Anschuldigung habe sich nicht auf Knauthe, sondern auf dessen Vorgänger, einen gewissen Dreenhaus, bezogen. Gegen letzteren strafrechtlich vorzugehen, habe aber die Deutsche Wacht" unterlassen, weil Dreenhaus im Besitze eines Briefes sei, der den als Zeugen vornommenen Chefredakteur und Vor­sitzenden der antisemitischen Partei Oswald Zimmermann schwer kompro- mittire. ' Zimmermann sott angeblich früher mit der Frau eines Parteigenossen intime Beziehungen unterhalten haben. Nach kurzer Verhandlung beantragte der Vertheidiger des Privatklägers mit Rück­sicht auf die Schwere der Beleidigungen eine empfindliche Freiheits­strafe, während der gegnerische Anwalt für Freisprechung plaidierte, da, insoweit der Wahrheitsbeweis nicht erbracht sei, seinem Klienten der Schutz des § 193 (Wahrnehmung berechtigter Interessen) zu­zubilligen sei. Das Urtheil lautete auf drei Monate Gefängniß. In der Urtheilsbegründung hieß es, Beklagter habe kerne Veranlaffung zu den Beleidigungen gehabt, auch den Nachweis für seine außer­ordentlich schweren Beschuldigungen nicht erbringen können. Wie verlautet, wird Knauthe gegen das Urtheil Berufung einlegen.

E> L. München, 1. April. Eine ultramontan -anti­semitische Rotte hat am 10. v. M. eine liberale Versammlung, in der Graf Hoensbroech über denToleranzantrag des Zentrums" sprechen wollte, gesprengt. Durch fortgesetzte Zwischenrufe, durch Johlen und Pfeifen, durch Werfen mit faulen Eiern, wußten die Radaumacher den Redner am Sprechen zu verhindern. Auf Ver­langen des überwachenden Beamten mußte die Versammlung geschlossen n e den, und dann kam es zu einem- wüsten Handgemenge, in dem zahlreiche Personen durch Würfe mit Bierkrügen und. Stockschläge