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Im deutschen Reich.
Körbel, sowie nach Einholung eines Gutachtens (u. A. des Nürnberger Polizeithierarztes) das Petitum des Thierschutzvereins ab. Rechtsrath Körbel motivierte die Ablehnung mit rechtlichen und rituellen Bedenken, die einem Verbot entgegen seien. Es epistiere auch thatsächlich in keiner bayerischen Stadt weder ein partielles, noch ein allgemeines Schächtverbot. Fachmännische Urtheile gingen auch dahin, daß das Schächten keine Thierquälerei sei; es müssen nur gewisse Maßnahmen bei der Vorbereitung des Schächtens beobachtet werden. Nach dieser Richtung hin werden die Vorschriften im hiesigen Schlachthof etwas ergänzt werden."
# Wien, 5. April. Bei dem Polizeikcmmissariat Alsergrund wurde gestern Vormittag angezeigt, in der Pramergasse sei das Gerücht verbreitet, daß zu den Osterfeiertagen bei dem Privatbeamten Leopold Kraus zwei Rabbiner aus Böhmen wohnten und an den beiden christlichen Dienstboten des Kraus während der Nacht heimlich Blutabzapfungen zu rituellen Zwecken vernahmen. Der in Begleitung zweier Polizei-Agenten entsandte Polizeibezirksarzt fand im Hause Pramergasse 25 bei Leopold Kraus das Dienstmädchen Theresia Jedlicska in sehr aufgeregtem Zustande mit eingebundenem Kopfe und über Mattigkeit und Schmerzen am ganzen Körper klagend vor. Sie gab an, daß sie in Folge von zwei Stichen an den Vorderarmen seit der Osternacht krank sei. Diese Stiche erhielt sie nach der Erzählung des zweiten Dienstmädchens Auguste Hruska in der Nacht auf den Ostermontag zum Zwecke der rituellen Blutabzapfung. Theresia Jedlicska selbst weiß nicht, wie und von wem die Stiche herrühren, da sie in der fraglichen. Nacht im tiefsten Schlafe gelegen hat. Die später eingehende polizeiliche Vernehmung der beiden Dienstmädchen, ergab, daß bei Leopold Kraus am 26. v. Mts. dessen Schwiegervater Dr. Jakob Neubauer, Berg- und Bahnarzt aus Ossegg bei Tcplitz in Böhmen, und in der Zeit vom 30. v. Mts. bis 3. d. Mts. der Schwager des Kraus, Kantor Emanuel Weiß aus Budwcis, zu Besuch waren, die Nächte jedoch nicht bei Kraus, sondern bei anderen Verwandten zubrachten. Die Dieustmagd konnte nicht behaupten, daß sie von einem der beiden genannten Gäste verletzt wurde, sie venuuthete nur, daß man ihr Blut abzapfen wollte, zumal auch Auguste Hruska eine gleiche Stichwunde vor ungefähr sechs Wochen am linken Arm auf unaufgeklärte Weise erhalten haben wolle. Die ärztliche Untersuchung der'Ledlicska ergab, daß sie thatsächlich an beiden Unterarmen je eine, ca. 1 Millimeter große, die oberste Hautjchichte durchdringende Hautabschürfung hatte, die.jedoch keineswegs geeignet erschien, Blutabzapfungen vorzunehmen. Das Dienstmädchen Auguste
