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Im deutschen Reich.

4) allen, welche die Bestrebungen des Verbandes zu fördern bereit sind, mit Nach Weisungen und Rat dienlich zu sein."

2.Die Hauptversammlung des Verbandes der Deutschen Juden weist aus tiefster Ueberzeugung die gegen die Lauterkeit der jüdischen Religion gerichteten Angriffe zurück und wiederholt die längst bekannte Wahrheit, daß das Judentum, die Mutter der monotheistischen Religionen, auf der Grundlage eines reinen Gottesglaubens die alle Menschen umfassende Nächstenliebe lehrt, volle Hingebung an das Vaterland gebietet und die Betätigung sozialer Pflichten als religiöses Ideal aufftellt.

3.Verfassung und Gesetz gewährleisten die Gleichberechtigung aller Deutschen ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses. Gleich­wohl findet bei der Besetzung öffentlicher Aemter fast überall eine Zurücksetzung oder Ausschließung von Personen jüdischen Glaubens statt. Die Zurücksetzung entfällt in der Regel, sobald der Uebertritk zum Christentum vollzogen ist. Dieses Verfahren enthält eine Ver­letzung des bestehenden Rechts. Es verstößt gegen die Gerechtigkeit, denn es schafft Ungleichheit der Rechte bei gleichen Pflichten. Es be­deutet eine sittliche Gefahr, weil von Staatswegen der aus äußer­lichen Gründen vorgenommene Religionswechsel gefördert wird. Es widerstreitet dem Staatsintereffe, weil Kräfte ausgeschaltet werden, die dem Staate Ersprießliches zu Leisten gewillt und befähigt sind. Der Verband der Deutschen Juden legt gegen diese fortgesetzte Rechts- Verkümmerung Verwahrung ein und beauftragt den Ausschuß, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Beseitigung dieses Zustandes ge­eignet sein können. Die deutschen Juden hegen zu ihren rechtlich denkenden Mitbürgern das Vertrauen, daß sie ihnen im Kampfe für ihr Recht die Unterstützung nicht versagen werden."

Nach der einstündigen Frühstückspause hob Herr Landtags-Ab­geordneter Justizrat Cassel-Berlin in einer kurzen Bemerkung hervor, daß er dem Irrtum Vorbeugen wolle, als ob nur seitens der jüdischen Abgeordneten in den Parlamenten eine Abwehr der Ver­kümmerung der Gleichberechtigung der Juden erfolge. Bei ver­schiedenen Gelegenheiten seien Christen dagegen aufgetretcn, so die Abgeordneten Gyßlrng, Dr. Crüger, Dr. Wiemer, Dr. Barth und Eugen Richter im Landtage, Prof. Eickhoff, Stadtrat Kämpf und Müller-Sagan im Reichstage. Redner bezeichnet es als eine Pflicht der Loyalität, auf diese Bundesgenossenschast der christlichen Abgeordneten hinzuweisen, die hoffentlich nicht ohne Nachfolge auch aus anderen Parteien bleiben werde. Nachdem sodann durch Zuruf die bisherigen Mitglieder des Ausschusses und die Kommiffions-Vor-