Korrespondenzen.
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aniooalt Dr. Lngelbrecht schloß sich als Vertreter des Nebenklägers den Anträgen des Amtsanwalts an. R.-A. Röntsch trat für Freisprechung , der Angeklagten ein. Das Arteil lautete gegen Meyer aus 30 Mark und gegen Sedlatzek aus 100 Mark Geldstrafe. Es wurde berücksichtigt, daß die Angeklagten zwar berechtigte Interessen wahrgenommen hätten, aber über das zulässige Maß hinausgegangen seien. Da die Beleidigungen öffentliche waren, wurde auf Publikationsbefugnis erkannt.
— Die am 6. Okt. in Ehrensriedersdors veranstaltete Hauptversammlung der sächsischen Antisemiten wählte zum ersten Vorsitzenden den Kaufmann Otto Z i l l e r - Dresden, als zweiten Vorsitzenden Iustizrat Schnauß-Leipzig und als stellvertretenden Vorsitzenden den Oberpostsekretär Feyerherm- Dresden.
— Aach einer Mitteilung der „Dresdener Volkszeitung" hat der antisemitische Reformverein in Kamenz seinen Mitglieder in einem Rundschreiben mitgeteilt: „Infolge mehrfachen Austritts von Mitgliedern aus unserem Verein hat der Vorstand leider die Aeberzeugung gewinnen müssen, daß das Interesse für unsere guten mittelständischen Bestrebungen in bedauerlicher Weise zurückgegangen ist. Da nun auch alle bisherigen gegenteiligen Ermahnungen fruchtlos geblieben sind, werden die Mitglieder hiermit ganz dringend ersucht, möglichst zahlreich zu einer Versammlung bestimmt zu erscheinen. Es.soll darüber Beschluß gefaßt werden, ob unser Verein aufgelöst oder in einen anderen gemeinnützigen Verein — etwa in einen mitelständischen Wahlverein — umgewandelt werden soll."
X paxis, 11. Oktober. Die französische „Menschenrechts- Liga" hatte an den Ministerpräsidenten Poincare die Aufforderung gerichtet, auf Grund der französisch-russischen Handelsverträge von 1874 und 1905 bei der russischen Regierung in der Angelegenheit der Pässe der französischen Juden vorstellig zu werden. Darauf hat Poincare in einem eingehenden Schreiben geantwortet, er sähe ein solches Vorgehen für unnütz und gegenstandslos an, da in dem Vertrag von 1874 ausdrücklich erklärt werde, daß die Vertragsbestimmungen in keiner Weise die politischen und sonstigen Vorschriften hinsichtlich der Behandlung der Ausländer beeinträchtigen können. Aebrigens werde auch den katholischen Priestern nur durch besondere Ermächtigung seitens des russischen Ministeriums des Innern in Rußland Einlaß gewährt. So wünschenswert auch eine liberale Abänderung dieses Vorgehens sei, so zeige doch der vollständige Mißerfolg, den die Vereinigten Staaten von Nordamerika in der