veranlagen, zu verwalten und einzutreiben, sind nicht da und sind auch nicht in einei Jahrzehnt hier heranzubilden. Sie müßten nicht nur Steuerbeamte sein, sondern auc Buchprüfer und somit Kenner jeder Art von Industrie, Landwirtschaft und Hände außerdem aber Juristen und moralisch zuverlässige Personen!
Auch wenn wir uns mit leichter durchzuführenden Maßnahmen begnügen würder müßten wir schon jetzt mit der Heranbildung des Beamtenstabes beginnen- Aber we sollte diese Schulung vornehmen? Der Verfasser hat zwar im Rahmen seines frühere: Dienstes als vornehmste Aufgabe die Ausbildung von mittleren und unteren Finanz beamten gehabt, — aber es gibt sicher sehr wenige jüdische Fachleute auf dieser. Gebiet.
Wir müssen also damit beginnen, die Ausbildungsleiter und die späteren führende] Praktiker erst einmal praktisch und theoretisch auszubilden. Das dauert schon lange ge nug. Dann erst können diese den eigentlichen Beamtenstab heranbilden.
Neben der fachlichen Schulung handelt es sich vor allem um die Erforschung de menschlichen Eignung der künftigen Beamten. Gerade der Finanzbeamte muß vo allem moralisch einwandfrei sein. Das läßt sich aber nicht durch Unterricht erreichen sondern es muß ihm angeboren sein. Aber im Laufe der Schulung läßt es sich fest stellen. Der Ausbildungsleiter muß also zuerst einmal ein guter Menschenkenner sein seine Leute beobachten können und aus seinen Beobachtungen unnachsichtlicr die praktischen Folgen ziehen.
Dann handelt es sich aber auch, neben der Vorbereitung des Verwaltungsaufbaus um die Vorbereitung von Schutzmaßnahmen. Gewiß kann man nicht einfach Maßnahmen europäischer Staaten kopieren, denn vieles ist unter Juden und Orientaler anders. Aber es ist doch nicht so sehr verschieden — denn im Grunde haben doch alle Menschen dieselben Schwächen —, daß man nicht manche bewährte Einrichtung dem Charakter des Landes anpassen und in veränderter Form übernehmen könnte Es handelt sich dabei vor allem um einige ganz einfache Maßnahmen zum Schutze gegen Bestechung, Unterschlagung, Untreue, Sabotage usw., die sich seit Jahrhunderten bewährt haben und die auch hierher passen. Ohne diese Maßnahmen und ohne mit ihnen vertraute Beamte taugt das beste System nichts. .
Schließlich muß man etwas tun, was geeignet ist, den Beamtenstab klein zu halten, und doch den Nutzeffekt eines großen Stabes zu erreichen. Man muß geeignete Mitbürger zu Hilfe nehmen, sei es, daß sie in gewisser Weise teilweise mit den Funktionen eines Beamten betraut werden, sei es, daß sie als vollkommene Laien mitzuwirken haben. Rechtsanwälte, Banken, Public-Auditors, Landmesser, Schätzer, Postbeamte, Beförderungsunternehmer können verpflichtet werden, bei gewissen Handlungen, die sie kraft ihres Berufs vornehmen, zugleich einige finanzielle Akte für den Staat vorzunehmen, andernfalls ihre Berufshandlung zu unterlassen. Laien, die Rechtsgefühl, Landeskenntnis und Liebe zum Staat haben, können die Finanzgerichtsbarkeit ausüben. Andere wieder sind geeignet, als unbezahlte Helfer dem Staat die Eintreibung seiner Forderungen abzunehmen oder beim Publikum um freiwillige Spenden zu werben; Kaufleute können durch ihren Handel das später zu betreibende Clearing unterstützen (freiwillige Mitarbeiter in allen Ländern der Welt können die Lose der jüdischen Staatslotterie vertreiben usw.). Aber auch alle diese Menschen müssen auf ihre moralische und menschliche Eignung geprüft und sachlich geschult werden. Auch das ist eine Arbeit, die Jahre braucht.
Selbstverständlich wird man die bisherige Beamtenschaft Palästinas und die Finanzorganisation des Mandatsgebietes übernehmen, soweit es geht. Aber damit kommt man nicht sehr weit. Wir w r erden später sehen, warum wir mit diesem System