eingereiht ist, wird es besteuert, und zwar je Größeneinheit (1 Dunam = 1000 m 2 ) mit einem Satz, der. sich nach Art der Nutzung richtet. Also zahlen Zitruspflanzungen den höchsten Satz, während für steinigen Boden ein sehr geringer Satz besteht. Diese (an sich nicht zu hohen) Sätze können nicht gesteigert werden, weil die Landwirte sie sonst tatsächlich nicht mehr entrichten können. Schon jetzt versuchen sie stets, erheb­liche natürliche Ertrags- oder Preisminderungen anzuführen, um so Steuererlaß zu erreichen. Vor allem aber besteht bei Überspannung dieser Steuer eine sehr große Gefahr: Wenn nämlich der Satz für die hohen Kategorien, besonders für Zitrusfrüchte, in Mißverhältnis zu einem etwa sinkenden Marktpreis dieser Früchte steht, wird der Landwirt zu einer weniger intensiven und weniger besteuerten Kategorie übergehen, nur um die Steuer zu ersparen! Damit aber würde die so dringend nötige Intensivierung der Landwirtschaft verhindert werden.

Die städtische Grundsteuer wird in Hundertsätzen des Ertrages erhoben, und zwar zahlen Wohnhäuser die höchste, gewerbliche eine geringere und unbebaute Grund­stücke die geringste Steuer. Auch hier wäre sogar eine Erhöhung der Sätze denkbar, aber sie würde die Empörung aller Kreise hervorrufen, obwohl man nicht bedenkt, daß gerade hierin (neben der vom Waad ha Kehillah in manchen Städten erhobenen Miet­steuer) der Ersatz der fehlenden Einkommensteuer liegt. Vor allem aber müßte die Stufung umgekehrt werden; der Erbauer eines erwünschten Industriegebäudes müßte am wenigsten zahlen, um zum Bau angereizt zu werden, derjenige aber, der baureifes Gelände nicht der Bebauung zuführt, müßte am meisten zahlen, um entweder zum Bau oder zum Verkauf gezwungen zu werden.

Man vergesse nicht, daß bei steigender Einwanderung ja wieder ein neuer, großer Bedarf an Wohn- und Arbeitsraum entsteht, und daß vielleicht mit Rücksicht auf die finanzielle Schwäche dieser Einwanderung die Schaffung eines Bauanreizes nötig ist!

Alles in allem: Wir können die bisherigen Finanzquellen zum Teil beibehalten, zum Teil sogar weiter ausbauen, zum Teil müssen wir auf sie verzichten. Also ist und bleibt es nötig, nach neuen Quellen zu suchen.

Dabei wird absichtlich unterlassen, die Auswirkung der Veränderungen im Budget zahlenmäßig festzulegen. Man kann es tun, aber nur dann, wenn die Ausgabenseite bereits ungefähr zahlenmäßig feststeht. Außerdem würden diese Zahlen nicht viel be­sagen. Die Erfahrung der Verwaltungspraxis zeigt, daß alle Vorschätzungen der Er­trägnisse grundlegender Neuerungen auf dem Papier stehen. Bei einer Lotterie, Anleihe oder bei einfacher Herauf- und Herabsetzung einer Steuer kann man halbwegs brauch­bare Zahlen angeben, hingegen nicht mit gutem Gewissen bei ganz neuen Maßnahmen. Man warte auf die Lehren der künftigen Praxis!

Andererseits beachte man, daß richtige Steuern nicht nur Besteuerung, sondern auch »Steuerung«, Wirtschaftslenkung, sein müssen. Es gibt kein einfacheres und praktischeres Mittel zur planmäßigen Lenkung der Wirtschaft als eine darauf hin­zielende Finanz- und Steuerführung. Und gerade im kommenden jüdischen Staat muß, besonders im Anfang, die Wirtschaft kräftig von oben her gesteuert werden, wenn wir eine blinde, anarchische Wirtschaft und ihre Gefahren für das Gemeinwohl vermeiden wollen.

Nichtsteuerliche Maßnahmen: Einbürgerungsgebühr und Clearing.

Lord Rennell regt in seinem Brief an die »Times« vom 26. Juli 1937 (vgl. auch »Jüdische Rundschau« vom 30. Juli 1937) an, daß der Jüdische Staat heimatlose oder ausgebürgerte Juden, die nicht nach Palästina kommen, mit einem nationalen jüdischen Status versehe und ihnen einen jüdischen Paß gebe. Er meint, daß der Jude, der nicht