werden muß. Aber damit ist noch nicht alles getan. Denn die Juden konnten schon bisher, sozusagen auf privatem Wege Clearing-Abkommen schließen, wie der Clearing- Vertrag mit Polen zeigt. Aber solche »illegitimen« Clearing-Abkommen leiden an einem sehr großen Mangel, der sich auch bei legitimen Clearing-Verträgen zeigen würde, wenn man sich nicht zur Änderung der Methoden entschließen würde.
Man will nämlich immer die eigenen Rohstoffe und Agrarerzeugnisse gegen fremde Rohstoffe eintauschen. Nun befinden sich aber die Rohstoffländer in der glücklichen Lage, daß man ihnen die Rohstoffe (wenigstens soweit sie unentbehrlich sind) gegen Devisen abkauft, weil man sie eben auf jeden Fall kaufen muß. Verständlicherweise sagen sie also: »Warum sollen wir unsere Rohstoffe gegen Waren, die wir nicht brauchen, abgeben, wo wir sie doch in Devisen umsetzen können?« Und unsere Erzeugnisse, Orangen, Grapefrucht, Wein, kunstgewerbliche und industrielle Erzeugnisse, sind nun einmal entbehrlich, ja, manchmal sogar würde ihre Einfuhr geradezu die Produktion des Einfuhrlandes stören, wie es z. B. bei Wein der Fall sein kann.
Es kommt hinzu, daß wir ja für kein einziges Gut unserer Ausfuhr ein Monopol haben. Insbesondere Orangen und Grapefrucht werden in immer mehr Ländern angebaut, und alle diese Länder treten als Konkurrenten auf und drücken die Preise. Dieser Erschwerung steht aber eine bisher fast unbeachtete Tatsache gegenüber: Daß nämlich die Einfuhrländer jetzt nicht nur Rohstoff erzeug er sind, sondern daß sie sich zum Teil schon recht beachtliche, für die Ausfuhr arbeitende Industrien aufgebaut haben. Diese Industrien aber sind jung und haben schwer zu kämpfen. Industrieerzeugnisse können alle diese Länder nicht ohne weiteres gegen Devisen verkaufen, sondern hier sind sie wirklich auf den Austausch im Wege des Clearings angewiesen. Während man Holz aus osteuropäischen Ländern nur gegen Bargeld bekommen kann, wird man aus solchen Ländern kommende Maschinen und Fahrzeuge auch gegen Orangen bekommen können. Außerdem gibt es Agrarerzeugnisse, die man ebenfalls nicht gegen Devisen allein loswerden kann, — Kaffee, Tee usw. Auch diese sind clearing-fähig.
Ein weiterer Vorteil unserer Lage ist der, daß im jüdischen Staate fast das* ganze Orangen- und Weingebiet Palästinas vereinigt werden soll. Gerade dadurch ist eine starke Zusammenfassung der Ausfuhr zu Clearing-Zwecken möglich geworden.
Dann fällt ins Gewicht, daß wohl kein Staat der Welt eine so glänzende geographische Lage, eine solche Schlüsselstellung, hat, wie unser kommender Staat. Wir liegen am Schnittpunkt der Weltverkehrslinien, im Mittelpunkt der Welt des Orients, am Ausgang der Ölleitung, im Zentrum der großen Asien-Fluglinien — sollte das für unsere Staatswirtschaft so ganz unwichtig sein?
Der Staat errichte also eine Außenhandelsstelle, die unsere überschüssigen Erzeugnisse ankauft, um sie einheitlich nach den Clearing-Ländern weiterzuverkaufen. Dafür erhält sie von den Clearing-Partnern zum alleinigen Vertrieb im Lande oder zum Weiterverkauf an andere Länder Agrarprodukte, die sich von den Clearing- Partnern nicht gegen Devisen veräußern lassen, oder deren industrielle Fertigwaren. Diese Außenhandelsstelle muß nicht unbedingt ein Außenhandelsmonopol haben. Es genügt, wenn sie auf Grund richtig abzuschließender Clearing-Verträge zum alleinigen Importeur gewisser Auslandswaren gemacht wird, und sie kann als Zwischenhändler insbesondere auf dem ganzen Orientmarkt eine ungeheure Rolle im Welthandel spielen. Anstelle des einzelnen Kaufmanns übernimmt sie für den Staat die ihm kraft seiner geographischen Lage zukommende Rolle. Der Staat kann daraus große Gewinne ziehen, und unsere schaffende Wirtschaft kann sich dadurch neue Märkte erschließen und gesund werden.