Szegedin, den 13. September

1861.

Nr. 37.

()craitsijelicr 1111& JleDufilciir: L. Low, Öfierraßlitiier zu ^eijeßiii.

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Inhalt. Das Verhällniß r. Znden z. Vchingericht. V. Di ׳ . E. Hecht. Schulwesen. B. Ilr!i>rn6n8. Versuch einer umständl. Analyse des Sohar. V. I. Stern. Auiliebung zweier jnrenscindl. Gesetze iu Polen. V. dt. LauccS. Korrespondenz. Ans Galizien sha-Mewafser). Wien (Neuzeit). Wien (Anfragen> Nachbeiiierknngen der Ncdaktiou. Wien (Beschlüsse d. Abgeordneten).' - Szegcdin (Stcrbesall) ׳ . Literarische Anzeigen. שערי שמחה Ve'pr. v. Lcop. Dukes. Miszellen. Sprache d. Berbern. Ein Stück v. Berge Sinai. Von Leop DnkeS.

Za« " ).. der Jiiüeii zum lM)m!jetirfjl.

Von I)r. Eniannel H e ch t in Hoppstädten.

In welchem Verhällniß die deutschen Juden zum Behingerichte, zu dieser nach Ursprung u. Wirkung erbarm- liehen Kriminalanstall deö Mittelalters standen, ist bislang von unser» Geschichtsforschern nicht der Untersuchung werth befunden worden *). Schreiber dieses Halle schon vor 15 Jahren bei einem namentlich sür Geschichtöstudien günstiger» Domizil diesem Gegenstände seine vollste Aufmerksamkeit gcnpid- mel, deshalb eine Masse Werke durchstöbert; das Resultat seiner Nachforschungen war indessen ein so unbefriedigen- des, daß er eS nicht vor die Oesfentl ichkeit bringen wollte. Da sich ihm aber jetzt zur Fortsetzung dieser Stu- dien keine Aussichten darbieten, so glaubt er nunmehr mit der Veröffentlichung der gesammelten Notizen iu der Hoff- nuug Vorgehen zu sollen, daß sie Freunde deö j ü bisch e n AlterthnmS zu weitern Forschungen veranlassen werden.

In der ersten Zeit deS VehmgerichtS wollte und durfte eS, wie eS scheint, Juden nicht zitiren. ״Hegte ein Freigras", so lese ich in Be ru k'SGeschichte der westfälischen Vehmgerichte, Bremen 1815 S. 274, die heimliche Acht, so waren die Geistlichen, welche die Tonsur und Weihe erhal- ren hatten, Weiber und Kinder, die noch nicht zu ihren

') Vorliegenvec Aussatz war, wie mir Der würdige Dr. Frankel in Breslau bezeugen kann, lange ׳so!׳ den in der Z. d. Z. gegebenen Mittheilnngrn des Dr. Zost fertig, was ich zu bemerken habe, damit man mich einiger auch von diesem Gelehrten angeführten Zitate wegen keines Plagiats beschuldige.

Tagen gekommen, Juden, Heiden, Alle die nicht an Christus glaubten und endlich auch höchst wahrscheinlich die Mitglieder beö hohen Adels von seiner hohen Kompetenz befreit. In Hutter: daö Vehmgericht deS Mittelalters, Leipzig 1793 S. 69 heißt eS: Auch Juden waren davon ausgenommen.

Ein Gesetz in der Ordiuat. deS VehmgerichtS bei Senkend erg in den Anmerkungen über Freherö Trat- tat pag. 174 nimmt sie mit folgenden Worten auö: ״Man soll auch keinen Juden mit Haitigen haimblichen Gericht nit bekomben noch beschweren."

Wigand sagt in seinem Vehmgericht Westfalens. Hamm 1825. S. 343. Auö dem Wesen des Bundes folgte, daß nur freie Männer Schöffen werden konnten, folglich keine Eigene und Hör ge und eben deshalb auch keine Juden. Die Idee einer christl. Gesellschaft ließ auch Heiden ans- schließen und die Natur deö Bundes versagte Geistlichen und Wucherern die Aufnahme. Wie der Bund sich seiner Idee nach auf sich selbst beschränkte und nur durch Vermeh- rung seiner Genossen sich zu erweitern und damit seinen Zweck zu erreichen strebte, so war natürlich, daß Nicht- genossen, folglich auch jene ausgeschlossenen Personen nicht vor den Freistuhl geladen werden konnten.

In Dortmund. Wiöth. bei Senkenberg S. 127 heißt: ״sunder man mag sp umb undat sunst richten ode den König antwortten."

Auch Kopp: Ueber die Verfassung der heimblicheu Gerichte in Westfalen. Göttingen 1794 S. 181 so wie daö westfälische Magazin pro 1786 bestätigen, daß die Juden anfangs nicht vor daö Freigericht geladen wurden.