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Illustrationen zu Russlands Jiulenpolitik im letzten Monat.

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lu Rjasan fanden Wahlen in der Schneider-Ge­nossenschaft statt. Die christlichen Mitglieder pro testierten gegen die Wald, weil die Judenunge­setzlicher Weise" an ihr teilgenoinir.cn haben. Die Gou- vernements-Koimn.ission wies den Protest zurück und bestätigte die Wald. Der Senat aber ent­schied, dass Juden kein Recht haben, sich an Ge­nossenschaftswahlen zu beteiligen.

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Der Senat hat, einem Berichte des Justiz- i Ministers Schtschegiowitow gemäss, entschieden: 1. Jüdische Kaufleute erster Gilde haben nicht das Recht, im Ansiedlungsravon ausserhalb der Städte Boden zu pachten, um darauf industrielle Etablissements zu errichten, 2. Juden haben nicht das Recht, auf Bauerngrundstücken Wohnungen zu mieten.

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Nach einem Paragraphen des von der Duma angenommenen neuen Wehrgesetzes wurden die Juden von dem Privilegium der ersten Nachsieht des Militär­dienstes ausgeschlossen. Dieses Privilegium stand den einzigen Söhnen und den ältesten Söhnen in Familien zu, in welchen die Väter gestorben oder über f>0 Jahre alt sind.

Das Ministerium des Innern teilte den Gouverneuren mit, dass Stolypins Zirkular vom Jahre 1907, durch das jenen Juden, die sich vor dem 1. August 1006 in Dörfern niederliessen, erlaubt wurde, daselbst zu verbleiben, nicht mein- zu Recht bestehe.

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In Petersburg beschäftigt man sich wieder mit dem Stolypinschen Projekte der Nationalisierung des russischen Handels, d. b. künstlicher Kreditein­schränkung gegenüber den Juden. Einige Odessaer Banken wurden aufgefordert, Gutachten abzugeben.

Die Ausweisung von 2000 Juden aus dem Dorfe Kasowo (im Ansiedlungsrayon) steht bevor. Die christliche Bevölkerung petitioniert um .Verleihung des Stadtrechtes, damit die Juden bleiben können. Das Ansuchen wurde jedoch vom Gouverneur- ab­gelehnt.

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In Korez (Wolhyinen) hat man herausgefunden, dass die Hälfte der Stadt eigentlich Dorf sei. Nun steht den Juden dieser dörflichen Hälfte zirka 100 Familien die Ausweisung bevor.

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Der Generalgouverneur der Amurprovinz, Gondati, hat die Ausweisung von 400 Juden angeordnet, die, um der Ausweisung zu entgehen, zum B u d d h i s -

m u s ü 1) c r g e t r e t e n waren. Er steht auf dem Standpunkte, dass Juden durch Annahme der buddhi­stischen Religion kein Wohnrecht erlangen.

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Die Gouvernements - Verwaltung von Jekate- rinoslaw versandte an alle Dorfverwaltungen Listen der jüdischen Einwohner mit der Aufforderung, die­jenigen zu bezeichnen, die sie ausgewiesen haben wollen.

Trotz einer entgegenstehenden Senatsentscheidung verlangt man in Kursk von den anreisenden jüdischen Kaufleuten den nicht erbringbaren Beweis, dass sie die ihnen zustehende Frist des Aufenthalts ausserhalb des Ansiedlungsrayons noch nicht in anderen Städten ausgenützt haben. So kann kein jüdischer Kaufmann länger als 21 Stunden in Kursk verweilen.

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In Kursk existiert eine alte Verordnung, wonach jüdische Gesellen nur in den Werkstätten übernachten dürfen. Auf Grund dieser Verordnung, die niemals angewendet, aber jetzt aufgestöbert worden ist, wurden nun die jüdischen Gesellen, die grösstenteils Familien­väter sind, ausgewiesen. Es wurde ihnen eine Woche Zeit zur Ordnung ihrer Angelegenheiten gelassen.

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Die Polizei brachte sechs jüdische Kaufleute mit Schub nach Lugansk. Sie waren auf der Station Almasnaja, wohin sie gekommen waren, um mit ihren Kunden Abrechnung zu pflegen, verhaftet worden.

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Zwei V orsteher von Hungerbezirken im Saratower Gouvernement verlangen von der Gouvernements­verwaltung die Uebermittlung von Ausweisen darüber, ob die nach den Hungerbezirken geschickten jüdischen Chirurginnen und Hebammen ausserhalb des An­siedlungsrayons wohnen dürfen.

Die Petersburger Polizei hat mit der Revision des Wohnrechts der jüdischen Angestellten in den jüdischen Anstalten begonnen.

In Taschkent verlangte die Polizei von den Finnen Listen ihrer jüdischen Handelsangestellten. Viele jüdischen Handelsangestellten sind bereits ausge­wiesen. Zugleich werden in der ganzen Stadt Streif­züge veranstaltet. Die Hausbesitzer, in deren Häuser Juden ohne Wohnrecht befunden wurden, wurden administrativ bestraft.

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