Nr. 15, 19. II. 1935
JÜDISCHE RUNDSCHAU
Seite 5
Ranke zur Judenfrage
Aus seinen Tagebüchern
In der letzten Nummer der „Historischen Zeit" Schrift" (Bd. 151, Heft 2), werde» einige Tagebuchblätter Leopold v. Rankes mitgeteilt, die sich vor kurzem im Nachlaß Delbrücks gefunden haben. Der überwiegende Teil dieser Tagebuchaufzeichnungen beschäftigt sich mit der jüdischen Frage und ist ein wichtiger Beitrag zur Stellung der nichtjüdischen Welt zu den Juden in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Aufzeichnungen Rankes stammen aus dem Jahre 1881; es war kurz nach der großen Antisemitenpetition Bernhard Försters und nach dem Erscheinen von Treitschkes Aufsätzen „Ein Wort über unser Judentum", gegen die sich M o m m s e n (wenn auch in sehr milder Form) in einer Broschüre wandte. (Vgl. „Jüd. Rundschau" vom 10. 5. 1934).
In den mitgeteilten Tagebuchbemerkungen Rankes befinden sich zwei auf das Judentum bezügliche: eine ausfuhrliche und eine kurze. Die (zeitlich spätere) kurze Auslassung, vom 21. Januar 1881 datiert, besagt: „11 Uhr Besuch des Prinzen Albrecht... (es ist die Rede von Rankes Weltgeschichte). Besonderen Eindruck hatte die Verbindung der jüdischen Geschichte mit der allgemeinen auf ihn gemacht. Man hat ihm gesagt, sie seien eben nicht verein b a r." Eine ganze Welt tut sich in dieser Bemerkung auf: Judentum als etwas, das für den gebildeten Laien abseits der allgemeinen Geschichte steht, gleichsam ein Kuriosum; und er ist erstaunt, durch den großen Historiker zu erfahren, daß da sehr tiefe Zusammenhänge obwalten.
Die große Aufzeichnung vom 2. Januar 1881 lautet:
„Besuch von Sctiffr, der in seinem 84. Jahre sieht. Ich hülle fhm gerne erspart, die Treppe zu ersteigen. Kr kam a!>er und ich freute mich des Anblicks des alten Freundes. Kr war dureli und ilurch Politik, und zwar antisemitische. Leider hat dieser /..vist alle Oentiiler ergriffen. Ich iür meine Person sehe darin nur eine legislative Krage; die Uelici hebungen der jüdischen Mitbürger beruhen auf der ihnen im Jahre 1869 zuteil gewordenen vollkommenen Gleichstellung. Sie konnten nicht anders, als nach den mannigfaltigen Zurücksetzungen, die sie erfahren hatten, diese Erleichterungen mit Freuden ergreifen. Nicht von jedermann wird angenommen, daß sie dann 1870 in dem ihnen eigentümlich zugehörigen Zweige, der Boise, sich gerade sehr bereitwillig gezeigt hätten, solange die Sache noch zweifelhatt: war. Alxr ihre Bürgerpflicht haben sie redlich getan und wacker mitgekämpft, was dann ihre Ansprüche wieder erhöhte und neue Erfolge hiL'riindele. Nach unseren Slaatseinrichtungcr, wird der intellektuellen Ausbildung ein großer Teil an der Verwaltung nicht allein, sondern auch an dem Gericht zuteil; die Juden aber haben nicht «,11« in das Talent, sondern besonders auch die Mittel, .sich dieselbe, weit es überhaupt iür den Dienst nötig ist, anzueignen. Auch in der gerichtlichen Karriere also machten sie, sobald sie ihnen eröffnet wurde, große Fortschritte. Endlich kam es vor, daß
sie Ha in den Gerichten, sowohl in Einzehtclluugcn, als auch in kollegialen Behörden die Oberhand bekamen. Da aber haben .sie dann ihr eigentümliches Wesen in einer von der Idee, des christlichen Volkes abweichenden Weise geltend gemacht. Sic haben sogar den altherkömmlichen Eid niiht weiter dulden wollen. Dagegen ist dann das Selbstbewußtsein des Volkes, vor allem auch seiner Geistlichen (wohl Anspielung auf Stöcker. — A. d. Red.) erwacht, und man hat um sich berschend gefunden, daß auch in anderen Zweigen der gelehrten Ausbildung die Juden eine hohe Stufe einnehmen und in der Presse gleichsam dominieren, lliertiljer ist ein kleiner Sturm ausgebrochen, in welchem man sogar von der Vertreibung der Juden zu reden angefangen hat, während doch nur von einer Beschränkung der ihnen durch die neueste Legislation erteilten Rechte die Rede sein konnte. Aber auch die.se Beschrankung ist der anderen Partei als eine Art von Attentat gegen die allgemeine Freiheit erschienen, die heftigsten Worte sind gewechselt worden. Zwei der l>edoutendsten Talente der Universität, der größte Altertumsforscher und der beste Sprecher und Stilist, welchen sie besitzt (Momnwn und Treitschke — A. d. Red.), sind einander in einem offenen (jladiatüreük.mittle entgegengetreten, gleichsam als hänge das Heil des Staates von dem Ucbergewicht der einen, das ileil der Welt von dem Uebcrgcwicht der anderen Meinung ab. Aber wie könnte ich der trefflichen Juden, die mir bekannt geworden sind, v e r g e s s e n. Ich erwähne nur Mendclssohn-Harlholdy, der mir als der Ix'ste von allen erschienen ist; oder auch der Z u h ö r e r jüdischer N a t i o n, die meinen Vorlesungen gefolgt sind. Mit einem dersellx'n habe ich einmal ein Gespräch über die Unterscheidungen des Judentums und des Christentums gehalten, von welchem mir leid ist. daß es kein Stenograph aufgenommen hat. Alle die, weh he sich mir anseid >>sen, erklärte ich endlich für historische Christen, weil sie auch die Ideen des Mittelalters und der neueren Zeit, die auf dem Christentum beruhen, in sich aufgenommen haben müßten. Sic widersprachen dem nicht, aber sie meinten, daß gewisse Punkte des apostolischen Bekenntnisses es ihnen unmöglich machten, sieh zum l'cbertritt zu entschließen; zugleich alxr verrieten sie mir, daß sie noch durch ein zu tiefes S t a m m c s g e f ii h 1 bei ihrer Religion zurück, gehalten würden, daß sie mit. festen Banden au dicsellje geknüpft waren."
Aus diesen Ausführungen Rankes geht hervor, daß die Judenfrage schon damals, in der Blütezeit der liberalen Aera, als aktuell empfunden wurde. Augenscheinlich war man nicht darauf gefaßt gewesen, daß die Juden von der erteilten Gleichberechtigung so schnell und ausgiebig Gebrauch machen werden, so daß von der Möglichkeit einer „Beschränkung der ihnen durch die neueste Legislation erteilten Rechte" schon nach so kurzer Zeit die Rede ist. Ranke selbst ist sich zweifellos bewußt, daß eine Problematik vorliegt, aber er anerkennt die positiven Eigenschaften, die er an den Juden beobachtet hat. Die Judenfrage erscheint ihm wohl als ein merkwürdiges Phänomen, aber nicht als ein Politikutn ersten Ranges. Der gewaltige Zeiträume überschauende Historiker versuchte auch, die Besonderheit der jüdischen Existenz vorurteilslos zu betrachten.
Rassenkunde im Unterricht
v **lm dritten Heft-des „Amtsblattes des Reichs- und Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der anderen Länder" finden sich Ausführungen über Bedeutung und Behandlung der Vererbungslehre und Rassenktinde im Unter- r.eht. Es heißt darin u.a.: Bei der Besprechung der europäischen Rassen, und insbesondere der Rassenkunde des deutschen Volkes, müsse das nordisch bestimmte Rassengemisch des heutigen deutschen Volkes gegenüber andersrassigen, frcmdvölkischen Gruppen, besonders also dein Judentum gegenüber, herausgestellt werden. Die Gefahren der Rassen- mischung mit fremdartigen Gruppen, besonders solchen mit außereuropäischen Bestandteilen, seien nachdrücklichst darzustellen, da Völker und Kulturen ihrer Sendung nur dann gerecht werden können, wenn sie die durch ihre Rasse bedingte Aufgabe in ihrer Geschichte erfüllen, also rein aus eigener Art nach eigenen Zielen streben. Jede Vermischung bedeutet Verrat an dieser dem Volke gestellten Aufgabe und damit am Ende Untergang. Grund der Ausschaltung fremdrassiger Gruppen sei etwa nicht die Ueberzeugung von der besonderen Schlechtigkeit, sondern lediglich die Feststellung ihrer unabweislichen Andersartigst.
Toleranz in den Schulen
Die „Deutsche Allgemeine Zeitung" vom 16. d. M. veröffentlicht einen Bericht über die am Freitagabend in München abgehaltene Versammlung der Deutschen Schulgemeinde, in der Oberstadtschuldirektor Bauer eine Rede hielt, die sich vor allem mit der letzten Predigt des Kardinals Faul- I' aber auseinandersetzte. Bauer verteidigte die Gemeinschaftsschule gegenüber den katholischen Aspirationen. In dem Bericht der „D. A. Z." heißt es dann, Bauer habe gesagt:
„Auf den Vorwurf des Schule nicht vernichten, was «m besten der Artikel 148 Antwort: ,l!eim Untenicht in
Herrn Kardinal«, man solle in der das Kllernhau.s autgebaut hal>e, gibt Absatz 2 der Reichsverfassung die öffentlichen S hulen ist Bedacht zii
nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werde n.'"
ts ist auch für uns Juden wichtig, festzustellen, daß nach der Auffassung des Redners der hier zitierte Artikel der Keichsverfassung noch in Geltung ist. Denn angesichts der neuen Unterrichtsfächer, wie Rassenktinde usw., liegt die Befürchtung nahe, daß gelegentlich die Empfindungen jüdischer Schüler verletzt werden könnten.
Kleine Nachrichten
In der „Deutschen De nfistischen Wochenschrift", dem offiziellen Organ des Reichsverbandes Deutscher Dentisten, veröffentlicht am 7. Februar an leitender Stelle Dr. Hans Zugschwert einen Aufsalz „Hinter den Kulissen der großen Politik", der sich mit der Volksabstimmung an der Saar beschäftigt und scharfe Angriffe gegen die „deutschfeindliche Judenpropaganda" erhebt. Im Verlaufe des Artikels werden auch die „Protokolle der Weisen von Zion" zitiert, die, wie der Verfasser sagt, „den Schlüssel zur Aufdeckung internationaler Zusammenhänge enthalten". Einem unbefangenen Leser ist schwer verständlich, daß das freudige Ereignis der Rückgliederung der Saar Anlaß zu derartigen unsachlichen und unbegründeten antijüdischen Angriffen gerade unter den Zahnärzten bilden muß.
In einer Mitteilung der „Deutschen Dozentenschaft" wird berichtet, daß durch Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung die nichtarischen Hochschullehrer aus den Prüfungskommissionen entfernt worden seien. Die „Deutsche Dozenten- schaft" spricht dem Minister dafür ihren Dank aus.
Das Amtsgericht in Hammelburg verurteilte, wie die „Fränkische Tageszeitung", Nürnberg, meldet, zwei Angeklagte wegen Vergehens gegen das Schächtgesctz. zu je zwei Monaten Gefängnis. Die beiden Angeklagten waren, wie der „Völkische Beobachter" am 23. Januar mitgeteilt hatte, in Schutzhaft genommen worden.
Die „Landeszeitung für Mecklenburg und Nachbargebiete", Neustrelitz, vom 9. Februar, meldet: „Die Schaufenster der jüdischen Firmen Litten, „Schtih-Bazar" und „Nordstern", Filiale Netistrelitz, wurden in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag von unbekannter Hand mit der Aufschrift „Juden" versehen. Die Beschriftung ist mit einer säurehaltigen Farbe vorgenommen, die. es bisher unmöglich machte, dieses Wort abzuwaschen oder zu entfernen."
Eine Anordnung der Hauptamtsleitung des Amtes für Erziehung in der Reichsorganisationsleitung der NSDAP bestimmt, daß es den Mitgliedern des NS-Lehrer- bundes, gleich, ob sie Mitglieder der Partei sind oder nicht, verboten sei, sich durch jüdische Rechtsanwälte vertreten zu lassen. Wer gegen diese Anordnung wissentlich verstoße, werde aus dem Lehrerbunde ausgeschlossen.
Wie der „Dresdner Anzeiger" vom 14. Februar meldet, hat die Gemeinde Pillnitz auf den beiden Hauptzufahrtsstraßen Schilder mit der Inschrift aufstellen lassen, daß der Besuch von Pillnitz, durch Juden unerwünscht sei.
In B u 11 e n h e i m und H i r s c h e i d bei Bamberg sind Tafeln angebracht: „Juden nicht erwünscht". — In Zerf (Saarburg) stehen am Ortseingang Schilder: „Juda kehre um".
Das Arierprinzip für Kassen-Zahnärzte und Dentisten
Im „Deutschen Reichsanzeiger" vom 15. Februar ver-» öffentlicht der Reichsarbeitsminister eine „Dritte Verordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Dentisten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen, vom 13. Februar 1935". Die neue Verordnung bringt u. a. erweiterte Vorschriften im Sinne der Ariergesetzgebung. Nach der ersten Verordnung vom 27. Juli 1933 müssen Zahnärzte und Dentisten, die zugelassen werden wollen, in ein Register eingetragen sein. Die Eintragung in das Register ist nach der neuen dritten Verordnung des Reichsarbeitsministers künftig nur zulässig, wenn nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch sein Ehegatte arischer Abstam m u n g ist. Gleichzeitig wird die Anordnung in $ 4 Abs. 4 der Verordnung vom 27. Juli 1933, daß „die nichtarische Abstammung kein Hindernis für die Eintragung ist, wenn die Antragsteller am Weltkriege auf seiten des Deutschen Reiches oder seiner Verbündeten teilgenommen haben, oder wenn ihre Väter oder Söhne im Weltkriege gefallen sind", durch die neue Verordnung a u f g e h o b c n.
Die Entziehung der Zulassung ist von Amts wegen u. a. dann auszusprechen, wenn ein arischer Kassenzahnarzt oder Kassendentist einen Ehegatten nichtarischer Ab- stammung heiratet oder nach dem 1. Juli 1933 geheiratet hat.
Die Zahl der jüdischen Rechtsanwälte
In der Zeitschrift „Deutsches Recht" vom 10. Februar wird über die Gauführertaguug im Hause der Deutschen Rechtsfront am 27. Januar \')i T > berichtet und dahei auch eine Rede des Rcichsamtslciters Dr. Raekc erwähnt, in der er einen Ueberbück über die Personalentwiekluiig der Anwaltschaft gab. Hierbei stellte er fest, daß nach einer Mitteilung der Rcichsrechtsanwaltskammer die Zahl der Anwälte rund 18 400 betrage, von denen etwa 1 1 400 Mitglieder des Juristcnbundcs seien. Von den restlichen 1000 Anwälten seien 2900 Jude n.
Um eine fristlose Entlassung:
Eine in jüdischem Besitz befindliche Lederfirma in Frankfurt am Main hatte nach Aufforderung durch die zuständige NSDAP-Kreisbetricbszellenleitiing ihren Ende Januar 1034 wegen angeblich staatsfeindlicher Aeußerungen verhafteten jüdischen Hauptbuchhalter fristlos entlassen. Nach wenigen Tagen kam der Hauptbuchhalter wieder auf freien Fuß; das Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen ihn wurde eingestellt. Einer Wiedereinstellung des Buchhalters versagte die DAF-Be/irks'eiiung die Zustimmung. Nunmehr klagte der Buchhalter gegen die l.fderfirma auf Fortsetzung des /wischen den Parteien bestehenden Dienstverhältnisses, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Die l.ederfirma berief sich auf die ihr erteilte Entla^sungsanweisung.
Während Arbeits- und Landesarbeitsgericht Frankfurt a, M. die Klage abwiesen, ordnete jetzt das Reichsarbeits- ge rieht auf die Revision des Buchhalters unter folgenden Gesichtspunkten neuerliche Verhau d 1 u n g an:
„l>ie. beklagte Firma hat die fristlose Kündigung nicht auf die angeblich staatsfeindliche Kin-stellung des Klagers gestützt, sondern allein mit der ihr erteilten Anweisung begründe!. Von, recht liehen Standpunkt ans bestehen jedoch seien in.ofem bedenken gegen die fristlo-e Entlassung, als die angrbli. Ii st ,iatstcindliehen Arti Gerungen des Klagers zeitlich weit 7au ücklage n und selbst dem betrieb-rat mir zu einer Verwarnung, nicht aber zu einer Meldung zweck; Weiter- Verfolgung der Angelegenheit gerinne! erschienen sind. Im übrigen ist aber zu prüfen, ob die Kirm.i der Meinung sein konnte, daß che Anweisimg eine Iür sie hinreichende (hundlage [tir die Entlassung des Klagers bildete. Die Zurückstellung der Privatinteressen des Klägers hinter die Rücksicht auf d e- Betrieb-ganze konnte der Firma als gclxilen und die Weilerbcschafsigung des Hu zumntbar erscheinen lassen. Allerdings hat sich de solchen Italien um Aulklärimg der wahren Sachlagi wenn er trotz der ihm insoweit /mnutb.itvn Wich' hin eine irrige Anita,siing über die Au-wirkung hatte, kann ihm das Rechl zur joiierordenlliehen billigt werden."
Das Reichsarbeitsgericht ist also offenbar der Ansicht, daß der Betriebsführer angesichts der Sachlage nicht zur Befolgung der Anordnung verpflichtet war.
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zu bencilien. Nur e hungen weiter- ti t i -einei; Ivrncb
Kiiietigiiiig zuge-
Mehr Würde!
Der „Westdeutsche Beobachter", Ausgabe für den Kreis Geilenkirchen-Heinsberg berichtete am II. Febr. über einen Vorfall aus G e i 1 c n k i r c h e n, wonach ein Zigarrenreisender, der die Behörden besuchte, im Rathaus wahrend der Dienststunden erschien und trotz seiner jüdischen Abstammung die Beamten mit dem Deutschen Gruß begrüßte. Die gleiche Zeitung herichtet ferner, daß bei ihr die Anzeige eines Geschäftes ans L i n nie h erschien, in der ein Verkäufer gesucht wurde. Die Stellungsuchenden, die sich bewarben, erhielten sodann von dem Aufgeber der Anzeige die Mitteilung, daß es sich um ein jüdisches Geschäft handle. Das Blatt versieht beide N'ai. In teilten mit entsprechenden Randbemerkungen, die sich „gegen judische Verschlagenheit und List" wenden.
Die „Fränkische Tageszeitung" in Nürnberg schreibt in ihren „Randbemerkungen": „Um seine Rassezugehörigkeit zu verdecken, zeichnet der Jude und Makler Ludwig Badmann, Schreyerstraße 21, seine (ieschäftsempfehltuigen ,Mit Deutschem Gruß!' Das ist eine unerhörte Verächtlichmachung des Grußes, der jedem deutschen Volksgenossen und Nationalsozialisten heilig ist."
Wir glauben unsererseits, daß vom jüdischen Standpunkt aus nichts so sehr verurteilt werden kann als der Versuch, sich dort anzubiedern, wo man als Jude abgelehnt wird. Dazu gehören Versuche wie die in diesem Zusammenhange erwähnten, die im Interesse des Ansehens des deutschen Judentums abgelehnt werden müssen.
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Vortrag einer Korsett-Spezialistin und Spezialvorführung für48-u.52-Figuren
Nur für Damen. Freier Eintritt. Kartenonforderung durch E2 Kupfergraben 00)1 (Telefonbesteildienst) oder durch meine Kasse 8 (Erdgesdioss)
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