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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern

Nr. 8

8 5. Die bekenntnisfreie Schule ist für solche Kinder bestimmt, die keinem Bekenntnis angehören oder, soweit sie einem Bekenntnis angehören, nach dem Willen der Erziehungsberechtigten vom Re­ligionsunterricht abgemeldet sind und nicht an einer Gemeinschafts­oder Bekenntnisschule erzogen werden sollen. An der bekenntnis­freien Schule können Angehörige jedes Bekenntnisses sowie Be­kenntnislose als Lehrer angestellt werden.

§ 7. Innerhalb einer Gemeinde ist zur Stellung eines Antrages auf Einrichtung der in § 2 genannten Schulformen oder auf Um­wandlung einer Schulform in eine andere jeder deutsche Reichsan­gehörige berechtigt, dem die Sorge für die Person eines volksschul­pflichtigen und die Volksschule besuchenden Kindes zusteht.

§ 8. Ein Antrag muß von den Erziehungsberechtigten von min­destens 40 schulpflichtigen Kindern gestellt werden.

§ 9. Einem vorschriftsmäßig gestellten Antrag auf Einrichtung einer der in § 2 genannten Schulformen ist stattzugeben, wenn die beantragte Schulform nicht oder nicht in einer ausreichenden An­zahl in der Gemeinde vertreten ist und wenn die einzurichtende Schule einen geordneten Schulbetrieb auch im Sinne von Art. 146, Abs. RV. gewährleistet.

§ 13. In die örtlichen Schulverwaltungskörper, denen Schulen unterstehen, an welchen Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist, ist je ein Vertreter der entsprechenden Religionsgesellschaft (ev. Pfarrer, kath. Pfarrer, Rabbiner) mit Sitz und Stimme aufzu­nehmen.

§ 14.In den Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen ist für

Bekenntnisminderheiten Religionsunterricht als ordentliches Lehr­fach einzurichten, wenn durchschnittlich mindestens 12 Kinder des betreffenden Minderheitsbekenntnisses in der Schule vorhanden sind,, die am Religionsunterricht tetlnehmen.

§ 16. Zur Einsichtnahme ln den Religionsunterricht bestellt der Staat im Schulwesen erfahrene Beauftragte, die von der Religions­gesellschaft vorgeschlagen werden.

§ 18. ...Sämtliche bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Schulen gelten in ihrer Schulsorm als beantragt im Sinne des § 7, wenn nicht rechtsgültige Anträge auf andere Schulformen ge­stellt werden.

Neue Kunstkalender

Das Jahr des Jüdischen Frauenbundes. Wieder hat uns der Jü­dische Frauenbund einen Kalender geschenkt, der uns durch das jü­dische Jahr in Wort und Bild begleitet. Jüdisch ist er im besten Sinne des Wortes: aus den Werken jüdischer Künstler bringt er viel Wertvolles und Anregendes, er gewährt Einblick in die jüdisch- soziale Frauenarbeit aller Länder und belehrt durch trefflich aus­gewählte Worte des jüdischen Schrifttums aus alter und neuer Zeit. Der in jeder Beziehung reich und schön ausgestattete Kalender (erschienen bei Rudolf Schick in Leipzig) ist zum Preise von RM. 2.30, für Vereine bei Bestellung von mindestens 10 Exem­plaren zu RM. 1.90, bei der Geschäftsstelle des Jüdischen Frauen­bundes, Berlin 6, Rosenstraße 24 zu beziehen. Um die Auswahl des Bildmaterials hat sich Herr Jakob Steinhardt, um die Zusam­menstellung des Textmaterials Frau Bertha Fraenkel-Ehrentreu (München), verdient gemacht. In keinem jüdischen Hause sollte dieser Kalender fehlen; er wird überallhin viel Freude bringen. B. R.

Jüdischer Kunstkalender. Kollege Müller (Heidelberg) und Pro­fessor Dr. Eisler (Wien) haben bei F. Bruckmann (München) einen reich ausgestatteten Kalender erscheinen lassen. Jüdisches Leben im Bilde und jüdische Kunst sollen eine Stätte im jüdischen Heim fin­den. Wir empfehlen der jüdischen Lehrerschaft, das Unternehmen da­durch zu fördern, daß sie dafür sorgt, daß der Kalender in vielen Schulen und Häusern Freude an jüdischen Dingen erweckt. Die Lei­stung der Herausgeber verdient vom pädagogischen, künstlerischen und jüdischen Standpunkt hohe Anerkennung und herzlichen Dank. Bei Sammelbestellung beträgt der Preis für 1 Exemplar RM. 1.50, im Buchhandel RM. 2.. S. Dingfelder.

Wir verweisen noch besonders auf den in denBlättern für Er­ziehung und Unterricht" veröffentlichten Ausruf der Lehrer- und Jugendoerbände und empfehlen den Leitern der Bezirkskonserenzen, das verdienstvolle Werk durch gemeinsame Bestellung für die Kon­ferenzmitglieder zu unterstützen. D. Schrftl.

Personalien

Volksschullehrer L. Nußbaum in Dahn wurde ab 1. Mai d. I. zum Hauptlehrer befördert.

An die Jsraeltische Volksschule der ReligionsgesellschaftOhel Jakob" in München wurde I. Kissinger, früher Lehrer in Mainz, berufen.

Unter Beihilfe des Verbandes wurden folgende Stellen wieder besetzt: Thalmässing durch W. Goldberg aus Jchenhausen, Bechhofen durch E. Heimann, früher in Odenbach, Schwan- feld durch M. Selmanson, bisher in Lübeck und Oberlaurin­gen durch Schia Kraushaar, bisher in Frankfurt a. M.

Einzahlungen Mai bis August 1927

Von Hirsch, Coburg 70.; Dingfelder, München 10.; Liffgens, Rothenburg 15.; Bernstein, Mainbernheim 10.; Hellmann, Würz­burg 20.; Blumenthal, Hofheim 30.; Wehrend, Veithöchheim 15.; Manes, Nürnberg 12.50; Strauß, Eichstätt 15.; der Kul­tusgemeinde Nürnberg 400.; Eldod, Höchberg 15.; Haymann, Rodalben 9.; Leoi, Burgpreppach 15.; Ochsenmann, Frank­furt 15.; Maimonides-Loge, Nürnberg 100.; Rosenblatt, Mem­mingen 35.; Rose, Altenstadt 16.; Stern, Frankfurt 15.; Steinfeld, Augsburg 15.; Strauß, Nördlingen 30.; Blum, Jchenhausen 15.; Sonn, Großlangheim 15.; Goldstein, Würz­burg 7.50; Uhlfelder L., Nürnberg 15.; Gutmann B., Nürnberg 25.; Gutmann A., Ottensoos 15.; Wechsler, Aschbach 20.; Rosenberger, Hammelburg 25.; Adler, München 15.; Dingfel­der, München 15.; Eisfeld, München 15.; Glaser H., München 10.; Glaser S. 15.; Dr. Keßler 15.; Kissinger, München 15.; Klugmann Dr., München 15.; Lachmann, München 15.; Müller, München 15.; Levi, Burgpreppach 15.; Nußbaum, Dahn 15.; Hammelburger, Mühlhausen 30.; Geßner, Rostock 10.; Wein­stock, Theilheim 15.; Freudenberger, Thüngen 15.; Blumenthal, Unsieben 20.; Köstrich, Ühlfeld 15, Kissinger, Urspringen 7.50; Erlebacher, Mönchsroth 15.; Weichselbaum, Adelsberg 15.; ©enger, Würzburg 5.; Hellmann, Würzburg 5.;'Dr. Eschwege, Hamborn 30.; Lehmann, Eschau 15..

Durch Dingfelder, München 50.; ©toll, Würzburg 30.; Strauß, Uffenheim 20.; Hellmann, Würzburg 170.; Ochsen­mann, Frankfurt 3.; Gutmann, Öttingen 30.; Fränkel, Erlan­gen 10..

Die Kollegen werden wiederholt ersucht nur solche Beiträge und Spenden auf unser Konto-Nr. 6479, Nürnberg einzuzahlen,- die für unsere Hilfskasse sowie für den Verein bestimmt sind.

Um Jrrtümer vorzubeugen, seien die Beiträge für 1927 nochmals bekanntgegeben:

Aktive Mitglieder RM. 30..

Mitglieder im Ruhestände RM. 15..

Gewerkschaftsmitglieder RM. 20..

Würzburg, 31. August 1927. M. Hellmann.

Veujahrswunsch-Enlhebungsliste I.

Adler, München; Anfänger, Heßdorf; Bein, Nürnberg; Berlin- ger, Schlüchtern; Blumenthal, Hofheim; Blumenthal, Neustadt a. d. Aisch; Bravmann, Gaukönigshofen; Dingfelder, München; Dorf­zaun, Fischach; Edelstein, Sugenheim; Eisfeld, München; Frank, Straubing: Fränkel Dr., Augsburg; Freudenberger, Thüngen; Fuchs, Cronheim; Geßner, Rostock; Glaser ©., München; Gold­stein, Würzburg; Gundersheimer, Brückenau; Gutmann, Oettingen; Gutmann, Ottensoos; Gutmann, Fürth; Gutmann, Nürnberg- Hammelburger, Haßfurt; Hammelburger Dr., Würzburg; Heimann, Augsburg; Hellmann, Würzburg; Herz, Altenmuhr; Hofmann, Würzburg: Keßler Dr., München; Kirschner, München; Kissinger, Würzburg: Kissinger F., München, Kissinger I., München; Klug­mann Dr., München; Krämer, Ansbach; Krämer, Speyer; Lach­mann, München: Lautmann, Neustadt a. d. H.; Lehmann, Würz­burg; Levi, Burgpreppach; Mandelbaum, Würzburg: Mannheimer, Dettelbach; Marx, Nürnberg; Müller, München; Oppenheimer, Lau­denbach; Ottensoser, Würzburg; Pollack, Marktbreit; Rau, Hirsch- aid: Reiter, Gerolzhofen; Rosenblatt, Memmingen; Rosenfeld, München; Schmid, Ansbach; Steinfeld, Augsburg; Stoll, Würz­burg: Strauß, Windsheim; Wähler, Hörstein; Wechsler, Aschbach; Wolf, Lendershausen.

Für den Inhalt derMitteilungen" verantwortlich: M. Rosenfeld, München.