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Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern

Nr. 2

Schulgescyichlliche Aufzeichnungen über die israeittiscbe Voiksscvule lZuttenwiesen

von Haupllehrer 7X1. Sonn

(Fortsetzung)

Trotz dieses behördlichen Eilauftrages, dem am 14. Juli 1846 die weitere Aufforderung zur Erledigung der Anordnung mit der Drohung folgte, daß außerdemanderweitig eingeschritten werden müßte", suchte die israelitische Gemeinde den

III. Neubau eines Schulhauses,

der immer wieder von der Behörde verlangt wurde, soweit wie mög­lich hinauszuschieben. Ja, es wurde dies in einem am 13. April 1846 gefaßten Gemeindebeschluh der Kultusverwaltung ausdrücklich zur Pflicht gemacht. Außerdem wurde bestimmt, daß für Werktags­schüler monatlich 24 Kreuzer, für Feiertagsschüler monatlich 8 Kreu­zer Schulgeld erhoben werden sollten.Zur Bestreitung des notwen­dig werdenden Neubaues eines Schulhauses", besagt das Protokoll vom 13. April 1846,zu welchem bei weitem der größte Teil durch Aufnahme eines Kapitals herbeizuschaffen ist, soll ein Fleischaufschlag von dem dahier konsumiert werdenden Koscherfleisches nach einem halben Kreuzer vom Pfund bei der höchsten Kreisregierung nach­gesucht werden, damit baldmöglichst ein Fond gebildet wird, um hie­von die Baulast zu bestreiten. In einem weiteren Protokoll vom 12. Juli 1846 wird dann durch die Gemeinde die Durchführung die­sesFleischauffchlages" näher bestimmt. Darnach waren die da­maligen Metzger Maier Einstein, Nathan Metzger und Feith Ein­stein verpflichtet, von jedem koscher fallenden größeren Stück Rind je 48 Kreuzer, sowie von jedem kleineren Stück 9 Kreuzer an die Kultuskasse zu entrichten. Dagegen waren dieselben befugt, das Pfund Koscherfleisch zwei Pfennig höher verkaufen zu dürfen. Pri­vatleute, welche zu ihrem eigenen Bedarf Vieh schachten ließen, hatten von großen Stücken einen Gulden, von kleineren aber je neun Kreuzer zu leisten. Wenn von auswärts Fleisch zum Verbrauche eingeführt wird, so ist von jedem Pfund ein Kreuzer zu entrichten. Ferner wurde bestimmt, daß von jeder Gans ein Kreuzer, von allem übrigen Geflügel pro Stück zwei Pfennig zu entrichten fei. Dieser Fleischauffchlag sollte vom 1. August 1846 bis 1. August 1852 vorderhand" erhoben werden.Wenn bis zu jener Zeit die wegen des Schulhausbaues kontrahiert werdende Schuld durch die erwähn­ten Einflüsse nicht getilgt sein sollte, so wird man alsdann die wei­teren Vorschläge berathen, um Bestimmung zu treffen, wie der allen- falsige Rest zu berichtigen sei."

Außer diesem Fleischauffchlag erhob man von sämtlichen Ge­meindemitgliedern, die Vermögen besaßen, von jedem Tausend ihres eingeschätzten Vermögens jährlich einen halben Gulden, welcher Be­trag in Quartalsraten innerhalb sechs Jahren an die Kultuskasse zu entrichten war.

Ebenso haben jene Angehörigen der hiesigen Gemeinde ledigen Standes, welche zu den Gemeindeumlagen zu kontribuieren haben, die Hälfte ihrer jährlichen Leistung zu dem mehrerwähnten Tilgungs- Fond beizutragen."

Durch den gleichen Gemeindeversammlungsbeschluß vom 12. Juli 1846 wurde ein Bauausschuß, bestehend aus den sieben Mitgliedern der Kultusverwaltung und aus weiteren sechs Gemeindemitgliedern, gebildet, welcheralle Verhandlungen, die den Bau des Schulhauses oder den Ankauf eines diesem Zwecke entsprechenden Gebäudes er­forderlich machen sollte", zu führen hatte und dazu von der Gesamt­gemeinde besonders ermächtigt wurde.

So hatte die Gemeinde die Vorbereitungen für den Schuchausbau getroffen. Allein sie suchte, um die Mittel zur Deckung zu erlangen, die Bauausführung zu verzögern. Deshalb erscheinen sowohl am 9. Dezember 1846, wie am 28. Januar 1847 wiederholte Aufforde­rungen zur Erledigung des um 30. Juni 1846 erteilten Auftrages, zuletzt unter Androhung einer Geldstrafe von zehn Gulden. Die Folge dieses behördlichen Vorstoßes war, daß man im Garten des David Bauer einen Bauplatz um achthundert Gulden erwerben wollte. Jedoch wurde von der Behörde dieser Bauplatz wegen Feuchtigkeit, ebenso ein anderer in der Nähe des jüdischen Fried­hofes gelegener Platz als ungeeignet verworfen.

Am 24. Juni 1847 erfolgte hierauf durch das Kgl. Landgericht Wertingen nach einer vorausgegangenen amtlichen Besichtigung der gemessene Auftrag,bei Vermeidung einer Geldstrafe von zehn Tha-

lern binnen drei Tagen einen Gemeindebeschluß zu erholen und oor- zulegen, worin solche sich deutlich entweder für den Ankauf des Sänger'schen Hauses und ganzen Gartens oder für den Ankauf des Bauplatzes der Witwe Stengel auszusprechen hat".

Infolgedessen war die israelitische Gemeinde im Laufe des Jahres 1847 gezwungen, mit dem Schlosser Moses Sänger wegen Ankauf seines Hauses in Unterhandlung zu treten. Zwar versuchte sie noch­mals einen anderen Bauplatz, am Ende des Dorfes gelegen, von Tobias Bauer um 375 Gulden zu erwerben; aber auch dieser Platz wurde als ungeeignet erklärt. Endlich beschloß man, nachdem die Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg den vorgelegten Bau­plan und den Kostenvoranschlag geprüft und zweckmäßig befunden hatte, den Ankauf des Sänger'schen Hauses Nummer 82, am 9. Ja­nuar 1848. Die gerichtliche Derbriefung erfolgte allerdings erst am 25. Juli 1848.

Das Haus wurde um viertausend Gulden gekauft und nach dem Bauplane des Kgl. Baukondukteurs Röfer durch den Maurermeister Rathmüller von Wertingen zweckentsprechend umgebaut, wofür 955 Gulden festgesetzt wurden.

Der von der israelitischen Gemeinde zur Deckung der Baulast der Aufsichtsbehörde vorgelegte Tilgungsplan, wie ihn ein Gemeindever­sammlungsbeschluß vom 12. Juli 1846 vorgesehen, fand aber nicht die Billigung und Anerkennung dieser Behörde. In einem vom 15. Januar 1848 datierten Anschreiben wurdevon Kuratel wegen beantragt, daß das ganze notwendige Kapital von 5500 Gulden sofern vorhablichem Baue nicht eine Unterstützung der Zulage aus demKreisschulfonde gewährt werden kann in einem Zeiträume von zehen Jahren von der jüdischen Gemeinde Buttenwiesen zu til­gen sei, daß die Beitragspflicht der Gemeindemitglieder nach der Vermögens- und Einkommensschätzung zu geschehen habe und daß nur unter dieser Voraussetzung der beantragte Fleischauffchlag gleichfalls auf die Dauer von zehn Jahren genehmigt werden und zum Zwecke der Tilgung fraglicher Schuld verwendet werden dürfe".

(Fortsetzung folgt.)

Neuordnung der Lehrerbildung in Bayern

Die seit langem erwartete Denkschrift des Kultusministeriums über die Neuregelung der Lehrerbildung in Bayern ist jetzt erschie­nen und dem Landtag in Vorlage gebracht worden. Wir werden in der nächsten Nummer darauf zurückkommen.

Einzahlungen im Dezember 1927

Von: Wehrend, Veitshöchheim RM. 15; Frank, Straubing 15; Fraenkel, Nürnberg 30; Kahn, Westheim 30; Tannenwald, Aschaf­fenburg 15; Vamberger, Kitzingen 30; Lamm, Rockenhausen 15; Rosenberger, Sinsheim 15; Uhlfelder, Nürnberg 30; Adler B., Fürth 15; Wiedmann, Landau 15; Ellinger, Fürch 30; Oppen­heimer, Fürch 10; Kissinger I., Frankenwinheim 15; Kissinger M., Frankenwinheim 7.50; Rosenstiel, Mutterstadt 15; Rosenstein, Schopfloch 15; Possenheimer, Böchingen 15; Ehrmann, Friedberg 7.50; Unna Dr., Nürnberg 30; Nußbaum, Kissingen 30; Martin, Haßloch 15; Senger, Würzburg 5; Sulzbacher, Hanau 30; Strauß, Eichstätt 15; Hirsch, Nürnberg 30; Wechsler, Berlin 15; Katz, Nürn­berg 15; Adler, Nürnberg 30; Schloß, Mellrichstadt 15; Adler, München 15; Heippert, Scheinfeld 30; Levite, Günzenhausen 15; Kissinger, München 15; Kissinger, Fürth 30; Frank, Fischach 30; Ehrenreich, Nürnberg 15.

Würzburg, 31. Dezember 1927. M. Hellmann.

Einzahlungen im Januar 1928

Von: Sonn, Fulda RM. 30; Kissinger, Fürch 30; Bachenheimer, Zweibrücken 45; Gutmann, Dettingen 30; Wormser, Nürnberg 30; Strauß, Windsheim 15; Weichselbaum, Adelsberg 20; Weinstock, THeilheim 15; Wurzmann, Schlüchtern 8; Gutmann, Fürth 15; Bravmann, Königshofen 31; Hofmann, Würzburg 15; I. Adler, Fürth 10; Anfänger, Würzburg 15; Lehmann, Würzburg 15; Neubauer, Dr., Würzburg 15; Stoll, Würzburg 30; Strauß, Uffen- heim 15; Michel, Pirmasens 30; Löbenstern, Würzburg 15; Adler, B., Fürth 15; Krämer, Speyer 30.

Durch: Brückheimer, Marktbreit RM. 10; Gutmann, Oettingen 15; Strauß, Ufsenheim 10; Hellmann, Würzburg 20.

Würzburg, 1. Februar 1928. M. Hellmann.

Für den Inhalt derMitteilungen" verantwortlich: M. Rosenfeld, München.