stadt geworden, führte diese zu ihrer Blüte, ohne daß die innere Spannung nachließ. Von ihr wußten die Bürger ihren Vorteil zu ziehen, trotzdem der Rat gar bald (1290) durch Gesetz das Ausspielen der kaiserlichen Privilegien gegen seinen eigenen Willen zu unterbinden sich bemühte.

,,Avch izt gesagt v izt von alter gewonheit vnd recht gewezen, daz weder crizten noch Junden dheinen (keinen) brif noch freyheit von hove nit ge- winnen solten, di wider der stat recht, freyheit, gesez, gewonheit sein, swar daz vberfuer vnd dez vnlauzenhaft weret, alzo daz Rat vnd scheppfen erteilten, daz dhein lauzen dawuer geheren soit, der müzt gebenne hvndert pfunt haller vnd izt daz der stat ain schate davon widervaeret von clag wegen oder wie der schat genannt izt, dez schatenz wollen die burger warten zu iren leiben vnd zu iren guet v zu iren aigen.

In einer kommentierenden Note hierzu erwähnt Andreas Würfel (Histor. Nachrichten v. d. Judengemeinde, welche ehehin i. d. Reichsst. Nbg. angerichtet gew., aber Ao. 1499 äusgeschaffet worden. Nbg. 1755.) nur die Juden und sagt, bei der Widerspänstigkeit und Boshaftigkeit der Juden ,,mußte der Rath sorgfältig Vorbeugen, daß Sie nicht allstäts neue Briefe von Hof mögten erschleichen, und dadurch Zerrüttung und Unordnung, in dem löblichen Regiment anrichten.

Sie taten es aber doch, weil sie sich nur durch die Stütze der Kaiserlichen Gewalt einiges Existenzrecht erringen konnten. Im Falle Loews sticht dessen Hartnäckigkeit wohltuend ab von der behördlichen kriechenden Spitzfindigkeit. Das Collegium erklärt das Magenwasser für minderwertig, pocht auf verbrieftes Stadtrecht, dem Juden den Aufenthalt in Nürnberg zu verbieten, gibt aber schließlich unter Verbeugung vor des Kaisers Insiegel den Handel damit frei, wenn er durch christliche Zwischenhändler erfolgt. Sancta simplicitas, der gegenüber freilich sich das zweite Schriftstück, ebenfalls den Annalen der Coli. Med. Norimb. entnommen, noch viel bösartiger darstellt.

Es bezieht sich auf das Schutzgesuch des ,,ordentlichen und in seiner erlernten Kunst und Wissenschaft wolerfährenen Apothekers Dieterich Tauchlitz aus Fürth, ihm gegen die Anmaßung eines Juden, für sich in Fürth eine ordentlich Officina pharmacotica ungerechtest zu errichten, ,,Christ- gebürlich zu succurriren. Das Collegium berichtet an die Staatsbehörde: ,,Wenn nun solcher jüdischen officinen neuerliche Auffrichtung in allen Stätten schädlich von böser Consequenz, auch andern Juden anderorten zu gleicher Unordnung und unzulässigen unterfangen eine heftige Veranlassung ist, und den Christen nicht anders als schimpflich; praejudicirlich, ärgerlich und höchst- gefährlich fallen und ausschlagen, kan. Nemlich wird denen Juden Thür und Thor aufgethan in solchen wichtigen Erwerb den Christen Apotheken zu schaden und Sie za ruiniren: alles durch sirupein zu verfälschen, anstatt die praescribirten recepten gehöriger Verfertigung an den Sachen zu addirn und zu immiscirn, wohl gar zu seiner Zeit bey großen Herrn und Fürnemen Personen schädliche lang hernach würckende auff gewisse Zeit gerichtete gifftige Sachen und corrosiva unterzumengen, deren späte Würkung hernach entweder dem Jüdischen Apotheker gar nicht, oder doch vielmehr des Christen Medici verordneten fürgeschriebenen Rezept allein zu gerechnet werden würde. Neben dieser blöden Insinuation der Giftmischerei des jüdischen Apothekers an christlichen Kranken verliert die Berufung auf das reichs- städtische Recht, Juden überhaupt von den Stadtgrenzen fernzuhalten, an Eindruck, wenn sie auch gestützt auf göttliches Recht geschieht . . also