Analekten,

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sprechen Recht im Namen Gottes: ״Gott stehet in der Ver- Sammlung der Richter (Ps. 82, 1), ״das Recht gehört Gott an" (Deuteron. 1, 17). Der Richter ist der Vollstrecker der Gerecht tigkeit, deren oberster Wächter Gott, der Richter der Vertreter des von Gott resultirenden Rechts. Jedes Abweichen von den Vorschriften der Gerechtigkeit ist ein Frevel gegen Gott, der deren Quelle und Inhalt; jede Verdrehung des Rechts, jedes Hinneigen nach einer Seite ist eine Entweihung Gottes, in dessen Namen Recht gesprochen wird, und da diesem höchsten Rieh- ter nichts verborgen bleibt, und er das Innerste durchschauet, muss der irdische Richter bis in sein innerstes Denken und die tiefsten Falten seines Geistes vom Recht durchdrungen sein, muss auch den leisesten Anflug von Parteilichkeit von sich wei- sen. In solchem Sinne erfassten die an den jüdischen Gerichts- höfen fungirenden Richter ihre Aufgabe und man fügte sich willig ihrem Spruche; es verfügten sich sogar mitunter nicht- jüdische Parteien an jüdische Gerichtshöfe, um daselbst ihre Prozesse auszumachen (Baba mezia 69 a. Chrysostomus Homi- lia II. adversus Judaeos.) Wir führen nun manches den Rechtssinn dieser Richter Charakterisirende an.

Unter dem wilden Iiarmonäerkönig Alexander Jannaä waren Recht und Gerechtigkeit aus den Fugen gerissen: Jannai 11688 in seiner Despotenlaune viele Unschuldige hinrichten, wende seine Wuth gegen die Edelsten und Besten, und Ungerechtig- keit und Gewaltthätigkeit sassen auf den Stühlen des Rechts. Der Tyrann musste sich jedoch endlich vor der moralischen Grösse seines in der Verbannung sich befindenden Schwagers, Simon ben Schetach, beugen, und er berief ihn zurück. Simons Streben war vor Allem darauf gerichtet, die Gerichtsstätten wieder zum Sitze des Rechts zu machen und Recht und Ge- rechtigkeit herzustellen. Das Synhedrin (der oberste Gerichts- hof) hatte ihn zu seinem Präsidenten ernannt, er sprach nner- bittlich Recht und wurde hierdurch, wie durch andere ge- troffene Einrichtungen, der Restaurator der tief niederliegenden Rechtspflege. Durch Janna'is zügellose Herrschaft hatte sich moralische Verderbtheit durch viele Schichten der Gesellschaft verbreitet, und auch unter den Frauen war tiefe, nach dem Ge- setze mit Todesstrafe verpönte Unsittlichkeit eingerissen. Simon 11688 an mehreren von ihnen die vorgeschriebene Todesstrafe

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