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Besprechungen.
formuliertfinden, dürfte der Verfasser nicht genau gewürdigt haben, wenn er S. 213 meint: »Die Absonderung^ ergab sich für die Juden aus derifEinhalten der rituellen Gesetze«. Über die Juden in den Kreuzfahrer- Staaten, vgl. meine Arbeit über die Geschichte von Tyrus; S. 55 ff.
Der Verfasser hält es S. 216 nur für billig, wenn Heinrich IV. die in offenbarer Verletzung seines Privilegs erfolgte Handlung (Zwangstaufe der Juden) für nichtig; erklärte. Dieses »billig« darf wohl nur gedeutet werden im Sinne der Humanität. Nach kirchl. Anschau- ungen war Heinrichs Vorgehen' unerhört. Seine• Handlungsweise kann auch wohl kaum mit der Wilhelms II. von England zusammengestellt wefden. Denn daß die Kinder der Juden wider Willen der Eltern getauft wurden und im Christentum verblieben, hatte die Kirche nicht bestimmt, vorausgeselzt, da die Beschlüsse der Toletana IV den oben angegebenen Text hatten.
Die Bulle Eugens (S. 221) und die Worte Bernhard von Clairvaux über den Wucher der Juden können, wie der Verfasser richtig vermutet, im Zuzammenhahg stehen. Ich füge noch hinzu, daß Eugen der Schüler Bernhards war und blieb. Dann sollte aber auch die namentlich auch von Graetz geschilderte Jüdenfreundlichkeit Bernhards nicht betont werden. Ich möchte an dieser Stelle noch ein Urteil Bernhards 1 über die ■Juden beifügen: Nulla turpior servitus graviorve quam servitus^Judaeorum, quam quocumque ierint post se trabunt, et ubique domihos offendüntV Auch die' schreckliche Vorstellung: vom fetor iudaicus 1 ), als deren Urheber Caro S. 453 irrtümlich Berthold vori Regensbürg hirtstellt, läßt sich Bernhard nach weisen. Bernhard führt sie auf einen Abt Abraham zurück und sagt (Patrolog. 185, 1346): Porro ista, quae de memörato viro retulimus, ipso secretius indicante cognovimus. Auch mit Petrus Veherabilis war B. sehr befreundet. Bei Beurteilung des Petrus V; sind dem Autor einzelne wichtige Doku- mente entgangen, z. B. Tractatüs adversus Judäeorum inveteratani duritiam (Patrol. 189, 507). Dort finden sich Worte wie 1 : Nescio plane, utrum Judaeus homo sit; oder: Certe si cumhomine, non cum pecude, mihi sermo est. Ferner verweise ich auf ein in wirtschaftsgesch. Hin- sicht bedeutsames Schriftstück, das abgedruckt ist in der Bibliotheca Cluniacensis, Paris 1614;
Von Innocenz III. sagt Caro, daß er kein blindwütiger Eiferer war. »Von den Bahnen der Milde 1 wich er nicht ab, so lange es mit den Interessen der Kirche vereinbar schien;« Dieses Urteil, das sich auf eine frühere Studie des Referenten stützen dürfte, möchte ich
1 )-Der Erzeuger des foetor judaicus ist bekannt lieh Ammiamis Mar- cellinus XXII y Vgl. Joel, Blicke in die Religionsgesch. II, rjo ff. M. Br,