in clor . Schweiz . anderer Canton die Ausübung der bürgerlichen Rechte ihnen streitig machte . Unter dem 1 ! ) . April 1849 klagte sie die Regierung von Luzern an , . dass dieselbe, , ■ entgegen der ausdrücklichen Vorschrift des erwähnten Art . 29 der Landesverfassung , die aargauischen Israeli len von den luzeruisehon Märkten ausschliesse . und der ( Junton Luzern wurde wirklich verhalten , sein schon in Kraft erlassenes Gesetz wieder abzuänderu . Aelmlich trat die aargauische . Regierung unter dein 21 . September iSf ) 1 gegen die Re - gierung von Zürich als Kläger auf , weil in dem neuer - hisseneil ziiricherischei ) ' Gesetze , hetr . den Markt - und Ilausirverkelir , Beschränkungen der Rechte der aurgaui - sehen Juden enthalten waren . In Folge dieses Anstandes wurde der Rundesralh ein - geladen , bakhnöglichsfc Berichte über die in den einzelnen Cantonen bestellenden Reschriinkungeu ' der Rechte der Juden zu erstatten und damit gleichzeitig Anträge zu vor - ■ binden , ob mul wie weil׳ derartige Beschränkungen , als mit der Bundesverfassung im Widerspruch stehend , auf - zulieben seien . Der Rundesralh machte die nüthigen Er - hebmigen über die Rechte der Juden in den verschie - denen Cantonen , und es führte dies denn schliesslich zu dem Eeschlusse der Bundesversammlung vom 24 . Sep - tember 1806 , wonach den schweizerischen Israelit,en gleich wie anderen Schweizerb ärgern nicht allein das Recht des freien Kaufs und Verkaufs , sondern auch die Ausübung der politischen Rechte im ' Heimat - , beziehungsweise im Niederlassungs - Cuntun zustehe * ) . Dieser Beschluss wurde nun allen Cantonen unterm 1 . October mit der Aufforderung mitgetheilt , ihre damit in Widerspruch stehenden Gesetze beförderlich ahzuän - dem und inzwischen die verfassungsmässigen Rechte den schweizerischen Juden zukoimneu zu lassen ; sie hatten somit die Ausübung der politischen . Stimm - und Wahl - rechte in eidgenössischen und cantonalen Angelegenheiten erlangt und waren , mit Ausnahme der kirchlichen Ver - 35 • * ) Vgl . Monatsschrift d . Jahrg . , S . 179 , |