524 Dis religiösen Bewegungen der Gegenwart

gegeben wäre, dies resignirte, an sich ganz achtungswerthe, Kon P088UMUS sich in ein die Zumuthenden vernichtendes tzuos eZo! verwandeln würde. Es sind überhaupt die Mittel, durch welche der Katholicismus sein kanonisches Recht zur Geltung bringt, die Verweigerung der Absolution, des Begräbnisses u. dgl., die ihm in dieser Beziehung Feinde machen. Auf den jüdischen Ortho- doxen paßt also von allen Tiefem nichts. An Wiederbelehung des Bannes benft in unseren Länder» Niemand. Der Rabbiner hat lediglich sein Wort und seinen persönlichen Einfluß gut ־ Ver- fügung; es kann auf ihn, wenn er sich auf das Gesetz berieft, kein Schinuner von Gehässigkeit fallen. Daß volle staatliche Frei- heit, z. B. Civilehe, nach unserer persönlichen Meinung, dabei die beste Schntzwehr für den Rabbiner sei, haben wir bereits früher ausgesprochen.

Noch deutlicher, wenn möglich, wird das Verhältniß, wenn wir auf den Unterschied zwischen jüdischer und protestantischer Orthodoxie sehen. Air dieser rächt sich die subjective Basis, auf die der ganze Protestantismus gestellt ist. Jedes Sträuben des Geistlichen gegen einen von den Wellen der Zeitströmung getra- genen, an sich noch so armseligen, Anspruch verwickelt ihn in die häßlichsten, persönlichen Conflikte. Worauf soll er seine Weige- rung stützen? Auf die Schrift? Sie ist, nach des Geistlichen Consession, jedem zur selbsteigenen Auslegung hingegeben, enthält auch über die hier in Betracht kommenden Fälle meist keine po- sitiven Bestimmungen. Auf Kirchenordnuugen u. dgl.? Sie sind meist veraltet, und man sagt nrit großem Scheine des Rechts: ״ Du bist es, der sie hervorsucht, Du willst nicht!" Also überall der Subjectivismus, der der Klagen über Aelotismus, Pfaffen- thum, Herrschsucht, geistlichen Hochmuth u. s. w. hervorcuft. Man denke air die alltäglichen, schier ekelhaften, Conflikte wegen der Trauung Deflorirter. Steht unsere öffentliche Moral wirklich auf dem Standpunkte, den Unterschied, unr den es sich handelt, ganz und gar ausgelöscht sehen zu wollen? Verlangt sie, daß es dem Pfarrer ganz gleichgültig sein müsse, oder daß er, wenn כרסה בין 'שניה , sich blind stelle und zum Gespött mache? Nichts von alledem. Aber man glaubt, oder thut wenigstens, als glaube man, es sei alles persönliche Willkür, und macht den Mann verantwortlich für Alles, was er thut, vorschreibt, verweigert,